Vermögensschaden-Haftpflicht für ausgewählte Makler
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Die Askuma AG vermittelt auf ihrer Internetseite nun auch Vermögensschaden Haftpflichtversicherungen für Versicherungsmakler.
Bei dem Angebot handelt es sich um ein Deckungskonzept der Midema GmbH, Versicherer ist die R+V Allgemeine Versicherung AG. Zielgruppe sind ausschließlich Versicherungsmakler, die mit Askuma, Team 11 Service GmbH oder Wifo GmbH eine Vertriebsvereinbarung unterhalten. Ziel war es nach Unternehmensangaben, einen preiswerten und gleichzeitig umfangreichen Versicherungsschutz anbieten zu können. „Mit einer Einstiegsprämie von netto 965 Euro bei einer Deckungssumme von 1.000.000 Euro inklusive der Bürohaftpflicht dürfte uns das gelungen sein“, so Midema-Geschäftsführer Anton Dschida.
Finanzdienstleistungen begrenzt einschließbar
Zusätzlich zur Versicherungsmakelei kann eingeschlossen werden die Vermittlung von:
- Immobilien
- Finanzierungen und Bausparverträgen
- Investmentfonds (mit Vertriebszulassung nach KAGG oder AuslInvermG)
Allerdings gelten für diese Tätigkeiten Sublimits von 10 oder 15 Prozent der Versicherungssumme und ein Selbstbehalt von 2.500 Euro und es wird je nach Sublimit ein Zuschlag von 10 bzw. 15 Prozent fällig.
Keinen passenden Versicherungsschutz bietet das Midema-Konzept zum Beispiel für
- Vermittlung von weiteren Kapitalanlagen
- Vermittlung von Leasingverträgen
- Beratung gegen Honorar
- Hausverwaltung
- Tätigkeiten im Ausland
1,5 Millionen auf WunschStatt der Millionendeckung kann wahlweise eine Versicherungssumme von 1,5 Millionen Euro vereinbart werden. Die Grundprämie hierfür beträgt 1.265 Euro zuzüglich 16 Prozent Versicherungssteuer. Bei beiden Tarifstufen gilt eine Jahreshöchstleistung von maximal dem 1,5-fachen der Deckungssumme. Wird die obligatorische Selbstbeteiligung von 1.500 Euro auf 5.000 Euro erhöht, sinkt der Beitrag um 10 Prozent. Als zusätzliche Eigenbeteiligung im Schadensfall muss sich der Makler die für das schadenträchtige Geschäft erhaltene Provision anrechnen lassen, das gilt hier allerdings nicht für die Versicherungsvermittlung.
Die Grundprämien gelten für den Inhaber bzw. Geschäftsführer des Maklerbetriebes einschließlich zwei Innendienst-Mitarbeitern sowie den Lehrlingen. Für jeden weiteren Inhaber/Geschäftsführer, Angestellten oder Handelsvertreter werden 25 Prozent Zuschlag verlangt. Der Tarif ist courtagefrei kalkuliert.
KommentarFür den Grundbeitrag kann man längst keine Deckung für alle Lebenslagen erwarten. Doch auch gegen Zuschlag lassen sich manche Tätigkeiten nicht versichern. Es kommt also darauf an zu prüfen, für welche Geschäftsfelder heute und in Zukunft der Versicherungsschutz benötigt wird.