Haftungsdach in drei Stufen
Mit Inkrafttreten des neuen Kreditwesengesetzes (KWG) ist die Anlageberatung erlaubnispflichtig geworden. Die FÜRST FUGGER Privatbank, ein Unternehmen der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe, bietet freien Vermittlern dafür ein Haftungsdach an. Das Drei-Stufen-Modell ist an der Qualifikation des Vermittlers ausgerichtet: Je besser die Qualifikation, desto vielfältiger das Produktangebot. In der 1. Stufe darf der Vermittler zu Dachfonds, Investmentfonds und Depoteinzügen beraten. In der 2. Stufe kommen Garantiezertifikate, geschlossene Fonds und einfache Beteiligungen dazu. Und in der 3. Stufe sind klassische Bankprodukte und sonstige Finanzinstrumente vorgesehen. Hauseigene Weiterbildungsangebote tragen den gesetzlichen Vorschriften zur regelmäßigen Fortbildung Rechnung. Das Haftungsdach der FÜRST FUGGER Privatbank steht allen selbstständigen Vermittlern offen, die bestimmte Qualifikationsanforderungen erfüllen. Dazu zählen eine entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung.