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Zur Sicherheit für Anfänger

Versicherungsschutz

Welchen Versicherungsschutz ein junger Haushalt haben sollte, darüber hat sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) natürlich schon vor Jahren Gedanken gemacht. Manches in diesem Zusammenstellung ist nicht unbedingt nötig, anderes aber unverzichtbar.

Eingebracht in ein liebevolles Joint Venture – ob mit oder ohne Trauschein – wird heute nach Meinung des GDV eine Autohaftpflicht-, Hausrat-, private Kranken- und Haftpflicht-, Lebens-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung. Doch wer seine erste Wohnung mit dem klassischen Jaffa-Anbauprogramm eingerichtet hat, wird kaum eine Hausratversicherung benötigen. Und viel wichtiger als die private Unfallversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, die in der Liste des GDV fehlte.

Die finanzielle Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit ist aber heute für Jüngere fast ein Muss, da die gesetzliche Versicherung diesen Schutz nicht mehr bietet. Geburtsjahrgängen ab 1961 steht seit Jahresbeginn 2001 nur noch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente zu. Was hierbei zählt, ist allein die Arbeitsfähigkeit. Ausbildung, Wissen und berufliche Erfahrung spielen keine Rolle mehr. Schließlich kann man – zumindest theoretisch – seine Brötchen auch als Hilfsarchivar bei einem Versicherer verdienen, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf als Chemiker zum Beispiel nicht mehr ausüben kann.

Die finanzielle Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit ist aber heute für Jüngere fast ein Muss, da die gesetzliche Versicherung diesen Schutz nicht mehr bietet. Geburtsjahrgängen ab 1961 steht seit Jahresbeginn 2001 nur noch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente zu. Was hierbei zählt, ist allein die Arbeitsfähigkeit. Ausbildung, Wissen und berufliche Erfahrung spielen keine Rolle mehr. Schließlich kann man – zumindest theoretisch – seine Brötchen auch als Hilfsarchivar bei einem Versicherer verdienen, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf als Chemiker zum Beispiel nicht mehr ausüben kann.
Außerdem: Nur wer weniger als drei Stunden am Tag schaffen kann, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente. Bei einer Tätigkeit bis zu sechs Stunden pro Tag gibt es die halbe Erwerbsminderungsrente. Dabei sind diese gesetzlichen Renten ohnehin nicht üppig. Nach Angaben des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger lag der durchschnittliche Zahlbetrag der Rentenzugänge des Jahres 2000 wegen verminderter Erwerbsfähigkeit umgerechnet zwischen gut 550 und etwa 750 Euro im Monat. Deutlich mehr ist das inzwischen nicht geworden.
Die Risikoversicherung ist zwar eine reine Hinterbliebenenvorsorge und leistet nur bei Tod des Versicherten, Altersvorsorge ist damit nicht zu machen. Doch gerade in jungen Jahren ist dieser Schutz heute besonders wichtig. Denn für nach dem 31. Dezember 2001 geschlossene und für alle schon länger bestehenden Ehen, sofern beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden, fallen die Hinterbliebenenrenten eine Nummer kleiner aus als bislang.
Vor Abschluss jeder Lebensversicherung, die Leistungen im Todesfall vorsieht, gilt es allerdings, mögliche Erben und das Finanzamt zu bedenken. Bei verheirateten Paaren ist das Finanzamt wegen der hohen Freibeträge im Erbfall zwar zumeist kein stiller Teilhaber. Denn in der Steuerklasse I können nach § 16 Erbschaftsteuergesetz immerhin 307.000 Euro steuerfrei dem Ehepartner vermacht werden. Doch bei Paaren ohne Trauschein erbt das Finanzamt kräftig mit. Steuerfrei bleiben hier nach Steuerklasse III nur 5.200 Euro. Der Fiskus hat jedoch das Nachsehen, wenn bei Gründung des gemeinsamen Hausstands die Versicherungsnehmereigenschaft gewechselt wird. Jeder bleibt dabei versicherte Person seines Vertrags, doch der Partner wird zum Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge für die Police des anderen. Das muss beim Versicherer beantragt werden.
Die private Krankenversicherung war bislang allein für Freiberufler, Selbstständige und abhängig Beschäftigte der höheren Einkommensklasse ein Thema. Alle anderen sind Kassenmitglieder. Die diesjährige Grenze zwischen privat und gesetzlich Krankenversicherten liegt heute bei einem Monatssalär von 3.862,50 Euro. Doch dieses einfache Prinzip hat sich mit Verabschiedung des GKV-Modernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2004 geändert. Der gesetzlich abgemagerte Krankenversicherungsschutz macht eine private Ergänzung nötig. Und diese darf nun von den Kassen verkauft werden. Aber sie ist natürlich auch nach wie vor direkt beim Produzenten zu haben, zwar etwas teurer, aber in der Ausgestaltung flexibler.

(Michael J. Glück)


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