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Fondgedanken

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

An diesen Spruch wird mancher Anleger und Berater im Zusammenhang mit dem aktuellen OrbitexSkandal erinnert sein. „Hätte man doch intensiver in den Verkaufsprospekt geschaut“, „hätte man doch dem merkwürdigen Geschäftsgebaren des Unternehmens schon früher Rechnung getragen“.

Der Fall wirft viele Fragen auf und lässt eine Diskussion wieder aufleben, die man eigentlich schon für beendet erklärt hatte: Wie sieht die rechtliche Stellung ausländischer Fonds und ihrer Gesellschaften am Finanzplatz Deutschland aus?

Zunächst einige Worte zum aktuellen Anlass: Die Investmentgesellschaft Orbitex hat Anfang des Jahres 2002 für mehrere ihrer Fonds in Deutschland die Vertriebszulassung zurückgegeben. Hierbei handelt es sich um einen kleinen Schritt für die Gesellschaft, aber einen großen für die noch verbliebenen Anteilsinhaber. Denn wer seine Anteile nicht sofort verkauft oder vom Umtauschangebot in eine Dubliner „Schwester-Fonds-Familie“ Gebrauch gemacht hat (vom Switch rate ich persönlich ab), hält ab sofort „schwarze“ Fonds im Depot. Er wird also steuerlich benachteiligt und sieht sich zudem mit dem neuen Gerichtsstand „Nassau/Bahamas“ (Domizil der Orbitex Management Ltd.) konfrontiert.

Diesem Umstand kommt eine umso größere Bedeutung zu, als mancher Anleger aufgrund der katastrophalen Wertentwicklung der Fonds im vergangenen Jahr versucht sein könnte, zu klagen. Schließlich können nur Teile dieser „Geldvernichtung“ nachvollzogen werden. So gibt z.B. das deutlich bessere Abschneiden der in Amerika vertriebenen Orbitex-Fonds, die vom selben Management betreut werden, Anlass zu Spekulationen. Es stellt sich die Frage, wie man in jedem der jetzt abgemeldeten Fonds allein im vergangenen Jahr zwischen 63% und 85% des investierten Kapitals verbrennen konnte.

Was in den Fonds im Einzelnen geschehen ist, darüber kann nicht nur in bisheriger Ermangelung von Rechenschaftsberichten spekuliert werden. Da die Fonds abgemeldet sind, bleibt zudem fraglich, ob wir für das Geschäftsjahr 2001 überhaupt je einen geprüften Jahresbericht zu sehen bekommen werden. Allerdings müssen es schon außergewöhnliche Faktoren gewesen sein, die hier gewirkt haben. Sie sind in Verbindung mit „kopflastigen Investments“ (unter Umständen in den Randbereichen der Investitionsrichtlinien der Fonds), krassem Fehlmanagement oder schlichtweg überteuerten Kostenstrukturen (Bereicherung der Gesellschaft über buchhalterische Tricks nicht ausgeschlossen) zu sehen. Orbitex Capital Management schweigt zu allen Anfragen. Mittlerweile ist sogar von ersten Fällen die Rede, in denen Anleger ihre Anteile verkaufen wollen, aber weder Geld erhalten noch überhaupt eine Reaktion des Unternehmens erkennen können.

Der empörte Investor und sein Berater bleiben in solchen Fällen zunächst ruhig und schauen in den Verkaufsprospekt, um eine Grundlage für ihre weitere Vorgehensweise zu suchen. Schließlich hat mancher Berater ja bei seinem Verkaufsgespräch darauf hingewiesen, dass Investmentfonds eine sichere Geldanlage darstellen und vom Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen überwacht werden. Schon auf den ersten Seiten des Orbitex Verkaufsprospekts findet sich ein Satz, der Unbehagen auslöst: „Die Investmentgesellschaft unterliegt weder der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen noch einer anderen staatlichen Aufsicht durch eine deutsche Behörde“.

Was hat man davon zu halten? Das sogenannte Auslandsinvestmentgesetz (1969 erlassen), dass hier zum Tragen kommt, unterscheidet zwischen zwei Formen ausländischer Investmentfonds, den „EG-Investmentanteilen“ und den „Nicht EG-Investmentanteilen“. Der Fall Orbitex ist dem Bereich der Nicht-EG Investmentanteile zuzurechnen. Hier kommt einem Stichtag eine besondere Bedeutung zu, dem 22. Oktober 1997. Mit dem Inkrafttreten des „Richtlinien-Begleitgesetzes“ wurde hier die Zulässigkeit des öffentlichen Vertriebs ausländischer Fonds davon abhängig gemacht, „dass für die entsprechende Investmentgesellschaft im Ursprungsland eine wirksame öffentliche Aufsicht besteht und die Aufsichtsstellen zu einer befriedigenden Zusammenarbeit mit dem BaKred bereit sind“.

Die Überwachung durch lokale Behörden in den Ursprungsländern ist allein schon deshalb unumgänglich, weil das BaKred bereits bei der Überwachung der inländischen Sondervermögen (der Fonds deutscher Kapitalanlagegesellschaften) an die Grenzen seiner Kapazitäten stößt und die aufwendigen Überwachungsrecherchen im Ausland gar nicht sicherstellen kann und will. Von daher stellt man sich auf den Standpunkt: Die Aufsicht im Ursprungsland überwacht die Sondervermögen, das BaKred erteilt lediglich Vertriebszulassungen für den deutschen Markt, die sich an der Einhaltung von administrativen Minimalanforderungen orientieren und leicht zu kontrollieren sind. Zu den Minimalanforderungen gehören z.B. die Benennung eines inländischen Repräsentanten, einer inländischen Depotbank und mindestens einer inländischen Zahlstelle, die Abgabe jährlicher geprüfter Rechenschaftsberichte und Halbjahresberichte. Ferner müssen alle Prospekte, auch die zur Werbung, in deutscher Sprache verfasst sein. Folgerichtig erhalten jene Fonds in Deutschland keine Vertriebsberechtigung, die im Umkehrschluss keiner Aufsicht im Ursprungsland unterliegen. Dabei kann es sich um den Umstand handeln, dass es vor Ort eine überwachende Instanz gibt, die Investmentgesellschaft sich ihr aber nicht unterwirft oder um die Tatsache, dass es schlichtweg keine Behörde und Investmentgesetzgebung gibt. In diesem Zusammenhang sei an die sogenannten Off-Shore-Länder erinnert, wie z.B. die Bahamas, Bermudas, die Niederländischen Antillen oder ähnliche. Entsprechende Fonds hätten seit 1997 keine Vertriebszulassung in Deutschland mehr erhalten, hätten sie sich um eine solche bemüht. Allerdings eben erst ab 1997. Zahlreiche Anbieter haben ihre Produkte jedoch bereits schon vorher registrieren lassen, so z.B. auch Orbitex.

Auch US-Investmentgesellschaften unterliegen nicht unbedingt ihren Aufsichtsämtern. Im Verkaufsprospekt eines namhaften Anbieters heisst es dazu: „Die Fondsanteile sind von der Securities and Exchange Comission oder einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden der USA weder genehmigt noch abgelehnt worden, noch haben sich die Securities and Exchange Comission oder einzelstaatliche Aufsichtsbehörden über die Richtigkeit oder Angemessenheit dieses Prospektes geäußert. Gegenteilige Behauptungen stellen eine strafbare Handlung dar“. Einige Fondsinitiatoren weisen darauf hin, ihre Gesellschaft unterliege doch der Wirtschaftsprüfung. Diese betrifft jedoch in der Regel die Aktiengesellschaft, also die Investmentfirma und darf von daher nicht mit einer Überwachung der Fonds verwechselt werden.

Reichte es also vor 1997 aus, den Minimalanforderungen des BaKred zu genügen, um eine Vertriebszulassung für Deutschland zu erhalten, die ähnlich einer Lizenz jederzeit zurückgegeben werden kann, ist die Ermangelung einer Überwachung im Herkunftsland mittlerweile ein K.O.Kriterium. Problematisch bleiben folglich besonders jene Fonds, die vor 1997 angemeldet wurden und nicht im Herkunftsland kontrolliert werden. Hier fordert das BaKred zwar die Abgabe eines Rechenschaftsberichtes, wird dessen Inhalt, z.B. die Mindest-Diversifizierung etc. aber nicht prüfen. Gibt, wie im Fall Orbitex geschehen, die ausländische Investmentgesellschaft ihre Vertriebszulassung zurück, ist der Fall für die deutschen Behörden damit erledigt. So wird das BaKred noch nicht einmal darauf bestehen können, den Rechenschaftsbericht für das vergangene Jahr nachzuliefern.

Der Orbitex-Skandal, seine Details hier zu diskutieren, würde den Rahmen sprengen, hinterlässt tiefe Wunden in der deutschen Investmentbranche. Schon werden von der Presse erste Parallelen zum IOS Skandal gezogen. In diesem Zusammenhang bitte ich darum, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Richtig ist: wer sich bindet soll sich prüfen. Lesen Sie dazu bitte den Rechenschaftsbericht. Seien Sie sich der Tatsache bewusst, dass das BaKred nur die inländischen Investmentfonds prüft, und die ausländischen Fonds, die nach 1997 zum Vertrieb zugelassen wurden, in ihren Heimatländern entsprechenden Überwachungen unterliegen. EG-Investmentanteile ohnehin. Bei den vor 1997 angemeldeten Fonds bleibt die Situation allerdings heikel. Nicht, dass ich einem dieser Anbieter unterstelle, eines Tages unter Umständen in ähnliche Machenschaften verwickelt zu sein, wie das Haus Orbitex. Allerdings kann sich jede dieser Gesellschaften hier genauso aus der Verantwortung stehlen, wie es im konkreten Fall zu sehen war. Hier kann nur auf den Umstand gebaut werden, dass Deutschland aus verschiedenen Gründen in den nächsten Jahren einer der interessantesten Absatzmärkte für Fonds weltweit sein wird, den sich eigentlich keine Gesellschaft entgehen lassen kann und sich von daher jeder Anbieter bemühen wird, sauber zu bleiben.

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