„Meisterbrief”
Neue Regeln in der Finanzdienstleistung
Die Befürchtung, der Staat würde jeden Finanzdienstleister zur Qualifikation zwingen und ihm die kompletten Kosten dafür aufbrummen, hat sich als falsch erwiesen. Vorerst jedenfalls. Stärker denn je legt sich die öffentliche Hand jetzt für die Weiterbildung ins Zeug. Seit dem 01.01.2002 gilt das „Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG)“. Das Gesetz ist schon älter, neu ist aber, dass die Förderung nicht nur als reines Darlehen, sondern zu einem wesentlichen Teil auch als echter Zuschuss gewährt wird. » Weiter...