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VHV bietet Fahrer-Unfallversicherung an
Die VHV Autoversicherungs-AG bietet als weiterer großer Kfz-Versicherer eine spezielle Insassen-Unfallversicherung für Autofahrer an. Das Angebot folgt dem Vorbild der Volksfürsorge, die seit August diesen Jahres einen vergleichbaren Schutz anbietet. Die VHV begründet die Einführung der Fahrer Unfall-Versicherung mit dem seit August 2002 modifizierten Schadenersatz-Recht. Während die Passagiere jetzt Schadenersatz-Ansprüche gegen über der Haftpflicht-Versicherung des Halters auch dann geltend machen könnten, wenn der Fahrer den Unfall nicht verschuldet habe, bestehe für den Fahrer selbst nach wie vor eine Lücke in der Risikoabsicherung.
Lücke teilweise geschlossen
Mit der Fahrer-Unfallversicherung schließt die VHV diese Versicherungs-Lücke teilweise. Sie tritt ein für unverschuldet erlittene Unfälle der berechtigten Fahrer des versicherten PKW (für andere Fahrzeuge bietet die VHV den Schutz nicht an). Selbstverschuldete Unfälle sind nur mitversichert, wenn der Schaden nicht
- vom Fahrer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist,
- durch einen Unfall entstanden ist, bei dem der Fahrer den Sicherheitsgurt nicht pflichtgemäß angelegt hat.
Generell ausgenommen sind Unfälle, die beim Ein und Aussteigen sowie Be- und Entladen passieren.
Kontakt: www.vhv.de
Kein Schutz aus der Fahrer-Unfall-Versicherung besteht ferner, soweit dem Fahrer aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen entsprechende Ansprüche wegen des Unfalles gegen Dritte zustehen (zum Beispiel Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber, privater Krankenversicherer). Dies gilt auch für Schadenersatz-Ansprüche gegen Dritte und deren Haftpflicht-Versicherer. Die Fahrer-Unfall-Versicherung zahlt für Personenschäden bis 8 Millionen Euro. Der Versicherungsumfang entspricht der Kfz-Haftpflicht-Versicherung und leistet zum Beispiel
- Verdienstausfall,
- Schmerzensgeld,
- behindertengerechte Umbauten sowie
- Leistungen an Hinterbliebene.
Die Fahrer-Unfall-Versicherung kann wahlweise zur Haftpflicht-Versicherung hinzu gewählt werden. Für den Zusatzvertrag verlangt die VHV circa 6 Prozent Zuschlag zur Haftpflicht-Prämie.
Kommentar
Zum Vergleich: Bei der VHV ist der Zuschlagssatz 20 Prozent höher als bei der Volksfürsorge. Ansonsten sind beide Angebote nahezu identisch.
Kontakt:
VHV Autoversicherungs AG
30138 Hannover
Telefon 0511 /9075,
Fax 0511 /9078900
EMail vhvservice@vhv.de,
http://www.vhv.de.







