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Abadi nur teilweise erfolgreich

VIP-Medienfonds

Der Finanzinvestor Abadi Ltd. war nur begrenzt erfolgreich mit seinem Angebot, die Anteile des Medienfonds VIP 4 zu übernehmen.


Am Ende blieb Abadi bei einem Anteil unter 50 % stecken, wie sich aus einer Mitteilung der VIP-Geschäftsführung ergibt. Dieses Quorum hat Einfluss auf die Höhe der von Abadi zu zahlenden Barabfindung.

Der Fonds war ins Schlingern geraten, als der VIP-Chef Andreas Schmidt und sein Geschäftsführer Andreas Grosch ins Visier der Steuerfahndung und dann auf die Anklagebank des Münchener Landgerichts gerieten wegen Betrugs und Steuerhinterziehung. Sie wurden dort auch verurteilt. Gleichzeitig wurde ein noch in den Anfängen steckendes Steuerverfahren um die gleichen Sachverhalte losgetreten, weil die Finanzverwaltung die Steuervorteile der Fondskonstruktion aberkannte und von den Anlegern zurückforderte. Dagegen wehrt sich die Fondsgeschäftsführung mit Widerspruch und Klage vor den Finanzgerichten. Das Verfahren wird hier allein schon deshalb unübersichtlich, weil diese Steuerfrage wirtschaftlich die Anleger trifft, aber nur die Fondsgesellschaft rechtlich handlungsfähig ist, die die Verfahren gegen die Bescheide „zur gesonderten und einheitlichen Feststellung“ führen muss.

Im Hintergrund des für sich schon filmreifen Gerichtsdramas hatte sich die aus Argentinien stammende Abadi-Gruppe an die Anleger mit einem Angebot zur Übernahme ihrer Fondsanteile gewendet, dass auf die Situation der Anleger zugeschnitten schien: Die Anleger hatten neben der akuten Forderung des Finanzamtes noch einen obligatorischen Kredit am Bein, der Teil der Fondskonzeption war. Die Einlage wurde nur zu 55 % aus Eigenmitteln und zu 45 % durch einen persönlichen Kredit der Münchner HVB an die Anleger dargestellt. Genau darauf zielte Abadi mit dem Angebot, eine Barabfindung mit der Übernahme der Kreditverpflichtung zu verbinden. Das Ganze wurde noch angesüßt mit einer Aufstockung der Barabfindung für den Fall, dass mehr als 50 % des Kapitals an Abadi gingen. Diese Grundstruktur wurde in zwei Varianten gegossen. 15 % Barabfindung erhalten alle, die komplett aus dem VIP-Abenteuer aussteigen, 12 % diejenigen, die noch lieber auf eine Erfolgsbeteiligung bis zum Ende der Fondslaufzeit (2014) setzen. Oberhalb der 50 %-Marke wären es 20 % bzw. 17 % gewesen. Mit im Paket neben Barabfindung und Freistellung von den Verbindlichkeiten ist eine wichtige Konzession Abadis: Die eventuellen Ansprüche aus einem erfolgreichen Steuerverfahren bleiben auch bei einem Verkauf der Anteile an Abadi bei den betroffenen Anlegern, Abadi verzichtete auf die Abtretung. Damit bleibt den Anlegern auch bei einem Verkauf der Anteile die Chance, die zunächst verloren gegangenen Steuervorteile zurückzuerhalten.

Ob Abadi allerdings jetzt im Fonds so schalten und walten kann wie erhofft, ist fraglich. Die VIP-Gruppe war nicht zuletzt durch den Austausch einer kompletten Geschäftsführungsriege ins Gerede geraten.

(Martin Klingsporn)


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