„Wilde Klagen sind nutzlos“
VIP-Prozesse
Immer mehr setzt sich die Erkenntnis durch, dass den meisten VIP-Anlegern am ehesten mit einer Strategie des Abwartens gedient ist.
„Die wilde Klagewut ist völlig überflüssig“, sagt etwa Medard Fuchsgruber, Sprecher einer Interessengemeinschaft von VIP-Anlegern (www.medienfondsanleger. de). Die bisher laufenden Klagen wegen Beratungs- oder Prospekt haftung seien nicht so fundiert, dass da unbedingt schon große Erfolge zu erwarten seien. Es sei eher sinnvoll zu schauen, ob der laufende Strafprozess nicht doch noch weitere Tatsachen zutage bringt, die zu einem klareren Bild führen. Ohnehin gilt ja: Wenn der Initia tor Andreas Schmidt tatsächlich etwa wegen Untreue oder Betrugs rechtskräftig verurteilt wird, wäre in aller Regel Schadenersatz für die Anleger auf dem Weg der deliktischen Haftung zu erreichen. Dagegen sei derzeit das Kosten risiko für klagende Anleger noch so hoch, dass dieser Weg – wenn denn auf Grund spezieller Umstände überhaupt – nur dann infrage käme, wenn eine Rechtsschutzversicherung das Risiko abdeckt. Vor allem aber spielt sich die für die Anleger wichtigste juristische Auseinan - dersetzung ohnehin derzeit zwischen den Fondsgesellschaften und der Finanzverwaltung ab. Hier wird um die Grundlagenbescheide gestritten, die vom Finanzamt am Sitz des Fonds erlassen werden und maßgeblich sind für die Festsetzung der Steuerpflicht der einzelnen Anleger. Bei diesem für das wirtschaftliche Ergebnis wohl entscheidenden Streit sind die Anleger nur Zuschauer.Einzig verfügbarer praktischer Rat: Da die rechtliche Position des Finanzamtes unter den Steuerexperten sehr umstritten ist, bestehen gute Chancen, am Ende das Steuerverfahren zu gewinnen und die derzeit aberkannten Vor teile nachträglich doch noch zu erhalten, meint etwa der renommierte Berliner Steuerrechtler Thomas Kaligin und bringt damit die Ansicht der weit überwiegenden Mehrheit der unabhängigen Steuerexperten auf den Punkt.Interview mit Hartmut Göddecke
Der Steuerfachanwalt Hartmut Göddecke gilt als versierter Anlegervertreter. Zielstellung für den gelernten Bankkaufmann ist dabei immer das wirtschaftliche Ergebnis für den Mandanten, juristische „Siege“ sind nur ein Weg dahin.
FINANZWELT: Wie schätzen Sie die Chancen des Steuer verfahrens ein?
Göddecke: Soweit ich das bisher überschauen kann, sind hier so viele Fragen offen, dass eine Prognose schwer möglich ist. Es ist aus Sicht des Fonds aber sicher sehr sinnvoll, diese Fragen gerichtlich klären zu lassen. Das dauert natürlich, eine abschließende Entscheidung werden wir wohl erst nach dem prospektierten Ende der Fonds sehen.
FINANZWELT: Was ist den Anlegern zu raten?
Göddecke: Da gibt es keinen generell richtigen Rat. Außer vielleicht: Es gibt keinen Grund zur Hektik. Auf der Steuerebene können die Anleger in Ruhe abwarten, wie das Verfahren ausgeht. Sie müssen nur ihre eigenen Bescheide durch Einspruch offenhalten. Ansonsten kommt es auf die konkreten Umstände an. Auf jeden Fall selbst zu einem spezialisierten Anwalt gehen und sich beraten lassen.
FINANZWELT: Was sollte passieren, wenn jemand in akuten finanziellen Schwierigkeiten ist?
Göddecke: Wer in erster Linie mit den Rückforderungen vom Finanzamt Probleme hat, sollte die Kreditangebote sorgfältig prüfen. Der Weg scheint grundsätzlich richtig - aber Vorsicht, hier droht ein Pferdefuß: Verzicht auf Ansprüche gegen die Bank als Preis für eine Finanzierung – darauf sollten sich die Anleger nicht einlassen. Im Übrigen kann sich ja jeder denken, dass ein Kredit zu 4 % günstig ist, vor allem wenn man die Chance hat, eine mit 6 % verzinste Forderung gegen das Finanzamt vorzufinanzieren.
FINANZWELT: Was halten Sie von den Klagen gegen den Initiator?
Göddecke: Man kann natürlich immer nur von den Informationen her urteilen, die man hat. Nachdem, was ich bisher gesehen habe, ist da doch ein wenig Skepsis angebracht. Lieber erst mal abwarten, ob das Strafverfahren noch zusätzliches Material zutage bringt. Dieser Weg ist im Augenblick nur für die Anleger sinnvoll, bei denen das Kostenrisiko durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt ist.
FINANZWELT: Was raten Sie Anlegern, die ihre Beteiligung fremdfinanziert haben?
Göddecke: Zunächst mal: kein Schritt ohne Anwalt. Grundsätzlich sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Wenn die Bank auch vermittelt hat, dann prüfen lassen, ob mit Schadenersatz verrechnet werden kann. Ansonsten sollten Zahlungen nur unter Vorbehalt geleistet werden.
Interview mit Dirk Specht
FINANZWELT sprach mit dem neuen VIP-Geschäftsführer Dirk Specht, um die Perspektiven der Fonds unter neuer Leitung zu erkunden.
FINANZWELT: Wann haben Sie die Geschäftsführung übernommen und was qualifiziert Sie für diese Tätigkeit?
Specht: Ich habe die Leitung der VIP Geschäftsführungs GmbH im Mai 2006 übernommen. Als gelernter Steuerberater und Wirtschaftsprüfer habe ich in leitender Funktion bei Arthur Andersen und Price Waterhouse Coopers bereits umfangreiche Erfahrungen in der Medienbranche gesammelt. Außerdem bringe ich Erfahrung in der erfolgreichen finanziellen Restrukturierung von Unternehmen mit.
FINANZWELT: Die Fonds 1 und 2 sollen Gerüchten zufolge ziemlich schwach dastehen, bis hin zum VIP-seitigen Verzicht auf die Funktionsträgergebühren. Ist das richtig? Lässt sich Genaueres zum Stand der Dinge sagen?
Specht: Die VIP Fonds 1 und 2 haben sich im vergangenen Jahr durchaus in einer schwierigen Lage befunden. Nach Übernahme der Geschäftsführung haben wir wichtige Restrukturierungs- schritte eingeleitet, um die Fonds wirtschaftlich zu konsolidieren und die Liquidität der Fonds nachhaltig sicherzustellen. Dies hat auch die Stundung von Gebühren durch die Fondsverwaltung und die Geschäftsführung beinhaltet. Die Optimierung der wirtschaftlichen Lage ist unser wesentliches Ziel für 2007.
FINANZWELT: Bezüglich VIP 3 und 4: Wie sieht inzwischen die wirtschaftliche Perspektive aus? Was würde eine Fortführung bringen (nach Verrechnung der Finanzierung)?
Specht: Zur Fortführung der Fonds gibt es aus unserer Sicht im Sinne der Kommanditisten keine wirtschaftlich vernünftige Alternative, was wir auch auf den vergangenen Gesellschafter- versammlungen ausführlich erläutert haben. Ein Abbruch wäre –wenn rechtlich überhaupt durchführbar- zumindest mit erheblichen Vorfälligkeits-Entschädigungen verbunden. Darüber hinaus würden sich die steuerlichen Risiken für die Gesellschafter noch erhöhen. Für die Kommanditisten, die einen Ausstieg bevorzugen sollten, empfehlen wir eher den Verkauf ihrer Anteile. Außerdem gibt es ja auch recht positive Entwicklungen: „Das Parfum“, eine Koproduktion von Constantin Film und VIP 4 Medienfonds, hat bis heute weltweit über 140 Mio. USD eingespielt. Mit über 5,5 Mio. Besuchern war er im Jahr 2006 der erfolgreichste deutsche Film in den heimischen Kinos und jetzt einer der großen Gewinner beim Deutschen Filmpreis.
FINANZWELT: Was spricht gegen ein Auslaufen (Nichtliquidation, aber auch keine Re- Investition wie prospektiert) mit Ausschüttung bzw. Abwicklung entsprechend den Rückflüssen aus vorhandenen Filmen?
Specht: Das Auslaufen der Fonds stellt grundsätzlich eine Option dar. Jedoch würden auch dann die wesentlichen Zahlungen in Form der Schlusszahlung erst am Ende der Fondslaufzeit erfolgen. Gleichzeitig könnte der Fonds nicht mehr am Filmproduktionsmarkt aktiv sein. Damit wäre ein wesentliches Argument genommen, um Rückflüsse aus alten Projekten zu beschleunigen. Diese negative Erfahrung machen aktuell viele andere Medienfonds, deren Situation keine Investitionen mehr zulässt. Deshalb möchten wir im Filmproduktionsgeschäft bleiben. Unter der Voraussetzung, dass eine erhebliche Risikoreduktion für die Investitionen der Fonds durchsetzbar ist. Daran arbeiten wir hart und führen intensive Verhandlungen mit unseren internationalen Produktionspartnern, um zukunftsorientierte Lösungen zu erzielen. Da kommt mir auch die Erfahrung der eher konservativen Wirtschaftsprüferbranche zugute.
FINANZWELT:Auf welche Weise schadet das Strafverfahren dem Vermögen der Anleger?
Specht: Das Strafverfahren bringt in mehrfacher Hinsicht Nachteile. Direkt durch die Kosten des steuerrechtlichen Verfahrens, indirekt wird das Fonds-Management durch aufgebrachte Anleger und einen erhöhten Informationsbedarf gebunden. Die Stellung des Fonds im Filmmarkt ist gefährdet worden. Es hat uns als neue Geschäftsführung erhebliche Kraftanstrengungen gekostet, den Fonds als verlässlichen Partner im Geschäft zu halten und wirtschaftlich wieder in eine nachhaltig stabile Lage zu bringen. Was wir tun können, um Schadenersatzansprüche im Sinne der Kommanditisten sicherzustellen, haben wir in die Wege geleitet und werden
das auch konsequent verfolgen.
FINANZWELT: Lässt sich der Schaden ansatzweise quantifizieren?
Specht: Der Gesamtschaden lässt sich nur sehr schwer abschätzen. Teile des Aufwands werden durch die Geschäftsführung und die Fondsverwaltung und nicht durch die Fonds getragen. Direkt quantifizierbar sind nur die durch das Steuerverfahren entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten für die Fonds. Der wesentliche Schaden für die Anleger entsteht jedoch durch die Rufschädigung der VIP und der Fonds und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen. Dem wirken wir als Geschäftsführung offensiv entgegen, mit einer offenen und transparenten Kommunikation mit allen Anlegern und der Öffentlichkeit, um das Vertrauen in die Fonds wieder zu stärken. Dazu veranstalten wir in Kürze auch Tage der offenen Tür in der Unternehmenszentrale.
FINANZWELT: Gibt es Neues vom Steuer - verfahren der Fonds?
Specht: Inzwischen ist Klage vor dem Finanzgericht eingereicht worden. Renommierte Steuerexperten wie Prof. Günter Söffing, ehemaliger Richter am Bundesfinanzhof, sagen in ihren Gutachten gute Erfolgschancen voraus.
(MARTIN KLINGSPORN)







