Trugschluss Firmenrente
Vom Geschäftsführer zum Sozialfall
Wer jahrelang erfolgreich als Führungskraft, zum Beispiel als Geschäftsführer einer GmbH gearbeitet hat, erhofft sich beim Eintritt in den Ruhestand eine gesicherte Altersversorgung. Aus diesem Grund gewähren viele Unternehmen ihren Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten eine...
Pensionszusage – immer noch der attraktivste Weg der betrieblichen Altersversorgung.In den letzten Jahren sind jedoch zahllose Urteile und Verwaltungsanweisungen ergangen, die große Auswirkungen auf bestehende Pensionszusagen haben. Da die meisten Pensionszusagen daraufhin nie überprüft oder angepasst wurden, sind die meisten Pensionszusagen fehlerhaft und können sich zu einem Desaster für den sich in Sicherheit wähnenden Geschäftführer entwickeln.
FINANZWELT sprach hierüber mit Ulrich-Thomas Model, Prokurist der DCM Deutsche BAV AG, München.
FINANZWELT: Mangelhafte Pensionszusagen sind aktuell eine heiße Thematik. Erläutern Sie uns doch einmal die auffälligsten Fehler bei Pensionszusagen für GmbHGeschäftsführer.
Model: Wenn Sie bedenken, dass 80 Prozent der bestehenden Pensionszusagen fehlerhaft sind oder nicht dem Stand der aktuellen Rechtsprechung entsprechen, können Sie sich leicht vorstellen, worin ein Hauptproblem besteht. Oftmals sind Zusagen auch falsch formuliert oder ein häufiges Beispiel: Es wurde keine rechtssichere Verpfändungserklärung abgegeben – dies macht es einem Insolvenzverwalter leicht.
In der heutigen Zeit, in der ein Unternehmen schnell in eine wirtschaftliche Schieflage geraten kann, bedeutet dies de facto, dass die Pensionszusage nicht insolvenzsicher ist. Im Fall der Fälle verliert der Unternehmer nicht nur sein Unternehmen, sondern zusätzlich seine sicher geglaubte Altersvorsorge – er wird vom Geschäftsführer zum Sozialfall!
FINANZWELT: Gibt es noch weitere gravierende Mängel?
Model: Die Überprüfung der Vertragstexte ist die eine Seite, großer Handlungsbedarf besteht auch bei den Rückdeckungen! So wurden diese in der Regel mit Lebensversicherungen unterlegt, was sich in Anbetracht der seit Jahren rückläufigen Kapitalmarktzinsen und Überschussbeteiligungen in der Lebensversicherung als eine denkbar schlechte Alternative erwiesen hat. Nach unseren Erfahrungen weist nahezu jede Rückdeckung eine Deckungslücke auf. Seltsamerweise erahnen es viele Unternehmer, wollen es jedoch nicht wahrhaben, weil die Kapitaldecke der meisten Unternehmen sehr dünn ist. Sie schieben das Problem auf die lange Bank und vergrößern es damit nur.
FINANZWELT: Gibt es Möglichkeiten der „Heilung”?
Model: Ja, die gibt es. Unser Unternehmen, die DCM Deutsche BAV AG, verfügt über das Know-how, die Rechtssicherheit von Pensionszusage sicher zu stellen. Wir bieten eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Analyse der Pensionszusage mit einer Auflistung aller Schwachstellen sowie ergänzender Vorschläge, was zu tun ist. Zum anderen ist es mittelfristig wichtig, die Lücke in der Rückdeckung zu schließen. Mit „traditionellen” Anlagen, beispielweise der kapitalbildenden Lebensversicherung, geht das sicher nicht.
FINANZWELT: Das bedeutet, dass es ohne Experte nicht gehen wird?
Model: Richtig. So hat unser Haus gemeinsam mit weiteren Initiatoren und einer Privatbank erstmalig ein Rückdeckungskonzept umgesetzt, bei dem unterschiedliche Anlageklassen berücksichtigt werden. Wir bieten dem Anleger hinsichtlich der steuerlichen Situation und unter Berücksichtigung einer Risikostreuung mit Renditeoptimierung einen Lösungsvorschlag an, den es nach unserer Marktübersicht in dieser Form bislang noch nicht gibt. Man muss ja nicht gleich die ganze Lücke schließen, es ist ja auch denkbar, kontinuierlich Kapital aufzubauen. Jedoch ist wichtig, schnell zu handeln!
FINANZWELT: Klingt nach einem spannenden, aber auch komplizierten Thema?
Model: Sicherlich ist die die Sanierung von Pensionszusagen eine größere Herausforderung als der reine Produktverkauf. Daher bemühen wir uns, Finanzdienstleistern dieses interessante Thema möglichst einfach zu erschließen. Auch die Angst vor fehlenden Vorkenntnissen können wir nehmen, denn in der Zusammenarbeit mit der DCM Deutsche BAV AG werden Dienstleistungen angeboten, die alle vorab genannten Bausteine der formalen Überprüfung der Pensionszusage wie auch der Ermittlung und Schließung der Deckungslücke zur Verfügung stellt.
Mit unserem Angebot lassen wir weder den Anlageberater, den Makler noch den Steuerberater im Regen stehen. Unsere Partner bekommen beispielsweise eine klare Vorgehensweise an die Hand, mit der diese ihre Kunden beraten können. Des Weiteren bieten wir unsere Unterstützung vor Ort an. Sinn und Zweck muss es sein, mit geringem Aufwand und innerhalb kurzer Zeit dem Kunden wichtige Informationen und das richtige Konzept für einen abgesicherten Lebensabend zu bieten.







