Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Vorsorgebewusstsein stärken!
© Foto: N. Schnorrenberg - Fotolia.comDie drohende Altersarmut ist eine der Herausforderungen der kommenden Jahre. Die betriebliche Altersversorgung bietet eine attraktive Lösung, wird jedoch noch nicht optimal durch Arbeitnehmer angenommen!
Trotz Wirtschafts- und Finanzkrise hat sich die betriebliche Altersversorgung (bAV) im vergangenen Jahr gefestigt. Allerdings hat das Interesse von Mitarbeitern und Unternehmensleitungen an dieser Vorsorgeform weiter abgenommen: Nur etwas mehr als die Hälfte (53 %) der Angestellten zeigt ein mittleres oder größeres Interesse an der bAV – im Vorjahr waren es noch 64 %. Das sind die Kernergebnisse einer Untersuchung des britischen Lebensversicherers Standard Life und des Personalmagazins aus der Haufe-Mediengruppe. Für die gemeinsame Studie, die zweite nach 2009, waren im Januar 270 Personalverantwortliche in mittelständischen Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern befragt worden. „Wir beobachten den bAV-Markt hierzulande sehr genau: Neben der Stimmungslage bei den Vermittlern sind dabei natürlich auch die Einschätzungen der maßgeblichen bAV-Entscheider in den Unternehmen von sehr großem Interesse. Um hier ein möglichst qualifiziertes Bild zu erhalten, haben wir auch in diesem Jahr wieder gemeinsam mit dem renommierten Haufe-Verlag die bAV-Entscheider-Studie durchgeführt“, so Matthias Wiegel, Sales Director bei Standard Life Deutschland, zu den Hintergründen der Studie.
Ergebnis: Im Vergleich zu anderen europäischen Märkten ist die bAV in Deutschland noch eher unterentwickelt. Swiss Life fordert daher: Bietet der Chef die Betriebsrente nicht von sich aus an, sollte der Arbeitnehmer unbedingt selbst nachfragen. Denn jeder Beschäftigte hat das Recht auf eine bAV. Zwar muss die Firma sie nicht finanzieren, aber sie muss ihren Mitarbeitern zumindest die so genannte Entgeltumwandlung ermöglichen. Jeder hat es also selbst in der Hand, ob er später eine Firmenrente bekommt oder nicht. So ist es laut HDI-Leben demnach auch so, dass die betrieblichen Versorgungssysteme in der Praxis häufig unter einem ausgeprägten Kommunikationsproblem leiden. „Bisher haben es viele Unternehmen, aber auch bAV-Berater, nicht geschafft, die Chancen einer bAV zielgruppengerecht darzustellen. Ebenso ist es oftmals nicht gelungen, ein Versorgungssystem so zu gestalten und zu implementieren, dass es in der Belegschaft als sinnhafte Lösung erkannt und genutzt wird und auch nach der Einrichtung bewusst in den Köpfen der Mitarbeiter bleibt. In diesen Punkten ist die Finanzdienstleistungsbranche gefordert, geeigneten Support zu bieten und ganzheitliche Kommunikationsstrategien zu entwickeln, die auf die Belange und Ziele des jeweiligen Unternehmens und der Mitarbeiter zugeschnitten sind“, so Jörg Maibom, Bereichsleiter bAV-Vertrieb bei HDI-Gerling Leben und Vorstand der HDI-Gerling Pensionsmanagement AG.
Dennoch: Laut einer aktuellen KPMG-Umfrage bieten fast 70 % der befragten Unternehmen sogar eine Möglichkeit zur Eigenvorsorge an, die über das gesetzlich geforderte Maß hinausgeht und unterstützen somit ihren Arbeitnehmer bei seiner Betriebsrente. Allerdings hängt das Angebot ganz klar von der Unternehmensgröße ab: Je größer das Unternehmen, umso höher ist die Akzeptanz des Unternehmens.
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich auch auf die bAV ausgewirkt. „Wenn ein Arbeitgeber Kurzarbeit leisten muss, wird er in dieser Phase weder eine arbeitgeberfinanzierte bAV einrichten, noch werden die vom Verdienstausfall betroffenen Arbeitnehmer während der Kurzarbeit neue bAV-Verträge abschließen. Der Betreuungsaufwand der DGbAV war im Jahr 2009 besonders hoch, um den gestiegenen Informations- und Veränderungswünschen der Arbeitnehmer Rechnung zu tragen. Das bedeutete mehr Servicetage vor Ort bei Unternehmen“, erklärt so Ulf Kesting, Vorstand der DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG. Ein wichtiger Punkt, da nach Meinung einiger Experten manche Unternehmen nach Einrichtung der entsprechenden bAV-Lösung durch den Versicherer mit ihren Problemen alleine gelassen werden.
Fakt ist: Jeder Beschäftigte kann 2010 bis zu 2.640 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in seine betriebliche Altersvorsorge investieren. Anspruch auf zusätzlich 1.800 Euro steuerfreie Umwandlung haben ebenfalls sehr viele Arbeitnehmer – das muss man im Einzelfall prüfen lassen. Ein weiteres Plus: Die persönliche Situation des Versicherten wird stets berücksichtigt. Während der Elternzeit oder in einer Phase der Arbeitslosigkeit können die Prämienzahlungen ausgesetzt werden. Wer seinen Job wechselt, kann die Entgeltumwandlung zum neuen Arbeitgeber mitnehmen und fortführen. Und nicht zuletzt sollte die Aussicht auf eine lebenslange garantierte Rentenzahlung Grund genug sein, aktiv auf den Arbeitgeber zuzugehen und ihn auf eine Entgeltumwandlung anzusprechen. „Der Versorgungsbedarf ist ungebrochen hoch, doch ist vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre Versorgungslücke im Alter nicht bewusst. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften wären hier in der Pflicht, engagierter aufzuklären“, beschreibt Dr. Claudia Veh, Fachreferentin für betriebliche Altersversorgung bei der Schweizer Leben PensionsManagement GmbH (SLPM GmbH), die Situation.
Aber auch die Unternehmen haben aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) derzeit viel Eigeninteresse, sich mit dem Thema bAV zu beschäftigen. Die größte Reform des deutschen Handelsbilanzrechtes seit 1985 gleicht das deutsche Handelsrecht an die internationalen Bilanzierungsstandards an und bedeutet einhergehende realistischere Bewertung von Pensionsverpflichtungen. Ein schwerer Schlag für viele Unternehmen mit erheblichen Auswirkungen. Bislang bestand die von vielen Unternehmen gewählte Bilanzierungspraxis bezogen auf Pensionsrückstellungen darin, den steuerlichen Teilwert (versicherungsmathematische Teilwertmethode mit jährlich 6 % Rechnungszins) für die Bewertung von Pensionsrückstellungen heranzuziehen – wohl wissend, dass der steuerliche Wert niedriger ist als der tatsächliche Verpflichtungsumfang. Dies war vielen Unternehmen jedoch ziemlich egal, wurde der Wertansatz in der Handelsbilanz doch von den Wirtschaftsprüfern anerkannt und bedeutete keine negativen Konsequenzen für das Unternehmen. Eine nur für steuerliche Zwecke nach § 6a EStG ermittelte Pensionsrückstellung darf in Zukunft nicht mehr in der Handelsbilanz angesetzt werden. Das Gesetz sieht vor, dass künftig realistischer bewertet wird, soll heißen, dass die Rückstellungen für die spätere Rente der Mitarbeiter nicht mehr mit den üblichen 6 % jährlich angenommen werden, sondern mit einem marktnahen Durchschnittszinssatz abzuzinsen sind. „BilMoG führt zu einer realitätsnäheren Bewertung von Versorgungsverpflichtungen in der Handelsbilanz. Ohne entsprechende Anpassungen besteht für die Unternehmen die Gefahr der Verschuldung und der Verschlechterung von Bilanzkennzahlen mit allen negativen Folgeerscheinungen, etwa bezüglich ihrer Kreditfähigkeit“, so Reinhard Kunz, Vorstand Alte Leipziger Lebensversicherung a. G. Und Dr. Markus Arnold, Fachbereichsleiter Firmenkundengeschäft der ALLIANZ DEUTSCHLAND AG, ergänzt: „Allein schon dadurch wird es notwendig, sich aktiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Die Chance einer Auslagerung auf externe Versorgungsträger wie Lebensversicherer, Pensionsfonds und Unterstützungskassen liegt neben allen finanziellen Aspekten in einer bewussten Konzentration auf das Kerngeschäft. Bei geeigneter Gestaltung können die Unternehmen zudem ihre Bilanz verkürzen und Beiträge zum Pensionssicherungsverein sparen. Die lange Übergangszeit bei Einführung der BilMoG-Regeln gestattet es den Unternehmen, ihr Versorgungssystem entsprechend den jeweiligen Prioritäten und abhängig von den wirtschaftlichen Möglichkeiten schrittweise anzupassen.“
Die grundsätzliche Ausrichtung der Politik und die rechtlichen Rahmenbedingungen stellen dabei für bAV-Experten eine gute Basis für zukünftiges Wachstum von bAV-Lösungen dar. „Wir adressieren an die Politik die Forderung, dass das System auf keinen Fall durch Spontanaktivitäten wie die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung gefährdet werden darf. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertrauen auf Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der Aufwendungen und Leistungen“, heißt es hierzu aus dem Hause ERGO.
Aber auch der Gesetzgeber ist gefordert, die etablierten Rahmenbedingungen anzupassen. Die Bandbreite denkbarer Verbesserungen erstreckt sich dabei über alle Durchführungswege der bAV:
- Öffnung von Pensionsfondslösungen auch für zukünftige Versorgungsanwartschaften („future-Service“)
- Risikoadäquat kalkulierte PSV-Beitragssätze für insolvenzsicherungspflichtige Versorgungszusagen
- Portabilität: Übertragungsabkommen für rückgedeckte Unterstützungskassenzusagen zur Förderung der Flexibilität von Arbeitnehmern
- Deutliche Anpassung des steuerlich geförderten Umwandlungsbetrages
- Ausbau der Berufsunfähigkeits-Vorsorge durch Nachbesserungen bei der Basis- und Riester-Rente (Einschluss einer Berufsunfähigkeitsrente heute nicht möglich)
- Anhebung der Beitragsanteile, die für Leistungen bei Berufsunfähigkeit verwendbar sind
Fazit: Die Chancen in der bAV für 2010 sind trotz Finanz- und Wirtschaftskrise vorhanden. So sind die strukturellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen der bAV stabil und auch das Stimmungsbild bei den Arbeitgebern lässt sich durch Studien als positiv bewerten. Inwieweit ein höherer Durchdringungsgrad möglich sein wird, kann man bis dato noch nicht abschätzen. In der Praxis wird viel davon abhängen, ob und in welcher Art und Weise der Arbeitnehmer von den Vorteilen der bAV informiert wird.
(Marc Oehme)







