Bankrottes Gesundheitssystem Deutschland
Warum Sie Ihren Kunden gerade jetzt den Wechsel in die PKV empfehlen sollten
Eigentlich müsste der Deutsche Bundestag in dem Untersuchungsausschuss zum Wahlbetrug auch das Thema Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung behandeln. Denn die SPD hat in diesem Punkt die Wähler ebenfalls betrogen. Doch für Sie als Finanzdienstleister lohnt sich nach wie vor - oder gerade erst recht - der Verkauf von privaten Krankenversicherungen. Denn das deutsche Gesundheitssystem ist bankrott.
In ihrem Wahlprogramm hatte sich die SPD noch entschlossen, nach der Bundestagswahl 2002 die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung erst ab dem Jahre 2004 schrittweise zu erhöhen. Nach der Wahl am 22. September 2002 war das Wahlprogramm der SPD aber schon vergessen. Kaum zur Superministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung ernannt, brachte Ulla Schmidt das "Beitragssatzsicherungsgesetz" in den Deutschen Bundestag ein. Mit diesem "Beitragssicherungsgesetz" wurde die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung zum 1. Januar 2003 von bisher 3.375 Euro monatlich (40.500 Euro jährlich) auf 3.825 Euro monatlich (45.900 Euro jährlich) angehoben. Der Kreis derjenigen, die sich künftig privat krankenversichern können, wurde damit stark eingeschränkt.
Doch der Verkauf von privaten Krankenversicherungen lohnt sich nach wie vor. Denn das deutsche Gesundheitssystem ist bankrott. Viele Ärzte behandeln angesichts der Budgetierung der Arzthonorare und bei den Arzneimitteln bei den gesetzlichen Kassen viel lieber Privatpatienten. Denn die deutschen Haus- und Fachärzte brauchen viele gesunde Patienten, Sozialhilfeempfänger und eben Privatpatienten, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Sozialhilfeempfänger sind dabei hierzulande generell Privatpatienten. Und so mancher Sozialhilfeempfänger saniert sich deshalb auf Staatskosten sein Gebiss. Bei gesetzlich Versicherten sollen die Ärzte ab 2003 zudem auch noch auf einen Zuwachs verzichten. Das Honorar für Kassenpatienten empfinden viele Ärzte schon jetzt förmlich als Almosen.
> Nullrunde für die Krankenhäuser
Auch die Krankenhäuser hat unsere Superministerin zu einer Nullrunde verdonnert. Die Konsequenz daraus wird ein rapider Personalabbau in den deutschen Krankenhäusern sein. Für Kassenpatienten bedeutet das aber Einschränkungen beim Service im Krankenhaus. Kassenpatienten werden schon heute oft nur im Mehrbettzimmer behandelt.
Unser Gesundheitssystem lockt also schon jetzt die Gesunden in die Praxen und Krankenhäuser und vernachlässigt die Kranken. Schon jetzt entscheiden Privatpatienten daher über die Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für alle Kassenpatienten ist das nicht gerade eine beruhigende Vorstellung.
> Schlechte Aussichten für die GKV
Längerfristig werden die gesetzlichen Krankenkassen ihren Kunden auch nur noch eine Grundversicherung gegen die Risiken Unfälle, schwere Krankheit und Krankenhausaufenthalt im Mehrbettzimmer bieten können. Entsprechende Vorschläge werden bereits in der so genannten Rürup-Kommission diskutiert. Bei den Privaten Krankenversicherern können sich die Kunden dagegen ihren Schutz aussuchen. Die privaten Krankenversicherer bieten nämlich unterschiedliche Tarife für die stationäre und ambulante Behandlung an.
> Probleme mit der Überalterung bei der GKV
Eine Zeitbombe bei den gesetzlichen Krankenkassen ist aber auch die Überalterung der Bevölkerung und der Anstieg der Kassenbeiträge auf einen Rekordstand von bis zu 15,7 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Spätestens in zehn Jahren wird die Alterung der Gesellschaft aber auch in der GKV zu massiven Problemen führen. Schon heute liegt der Rentneranteil bei der GKV bei 30 Prozent. In den AOK´s sind es schon 40 Prozent und in der AOK Berlin bereits 50 Prozent. Nicht zuletzt deshalb diskutiert die Rürup-Kommission schon über Kopfprämien für Kassenpatienten, die die lohnbezogenen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ablösen sollen.
> Selbstbehalte in der PKV
Ein Argument für eine private Krankenversicherung sind aber auch die Selbstbehalte. Als Alternative zu einem 100- prozentigem Krankenschutz bieten die privaten Krankenversicherer nämlich Tarife mit Selbstbehalten an. Diese Selbstbehalte gelten jeweils für ein Kalenderjahr. Alle anerkannten Kosten, die den jährlichen Selbstbehalt überschreiten, werden aber voll erstattet. Solche Selbstbeteiligungen spielen aber als Weg zur Beitragsersparnis in der Krankheitskostenvollversicherung eine große Rolle. Wer daher mit einer privaten Krankenversicherung wirklich sparen will, muss günstige Tarife in Kombination mit Selbstbehalten wählen. Denn Versicherte, die sich an den Kosten für die ambulante Heilbehandlung und Zahnbehandlungen beteiligen, zahlen auch niedrigere Prämien.
Je höher der Selbstbehalt ist, je niedriger wird der Beitrag bei der privaten Krankenversicherung. Die Gesellschaften unterscheiden dabei Tarife mit Summen- und prozentualer Selbstbeteiligung.
Wer einen solchen Tarif wählt, muss entweder einen festen Betrag seiner Krankheitskosten (z.B. 300 Euro pro Kalenderjahr) oder einen bestimmten prozentualen Anteil (z.B. 10 Prozent der Rechnungsbeträge) aus der eigenen Tasche bezahlen.
Tarife mit Summen statt prozentualer Selbstbeteiligung sind dabei immer günstiger, da sie für den Versicherten und dessen Geldbörse immer leichter überschaubar sind. Bei Tarifen mit prozentualem Selbstbehalt sollte daher ein Höchstbetrag vereinbart werden.
Dass dieses Modell Zukunft hat, beweist auch die Tatsache, dass inzwischen auch schon die Techniker Krankenkasse und andere gesetzliche Krankenkassen ihren Kassenpatienten einen Tarif mit 300 Euro Selbstbeteiligung anbietet wollen.
> Keine Transparenz bei der GKV
Darüber hinaus wissen Kassenpatienten hierzulande noch nicht, was ihre Behandlung gekostet hat. Privatpatienten bekommen dagegen von den Ärzten und dem Krankenhaus eine Honorarrechnung übersandt.
(Michael Oehme)







