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Der Unterschied zwischen Genussrechten und Genussscheinen

Was darf ein Finanzdienstleister vertreiben und was nicht?

FINANZWELT stellt ab sofort Genussscheine und Schuldverschreibungen vor, ohne eine abschließende Prospektkritik vorzunehmen.

„Den Erfolg nicht dem Zufall überlassen“ will die Ultra Sonic Technology Holding AG, Erlensee, mit ihrer ersten Tranche in Form von Genussrechten (Wertpapierkenn-Nr. 707343). Das Emissionsvolumen der Anlage beträgt 20 Mill. Euro – eine Beteiligung ist ab 5.000 Euro (50 Stück Genussrechte) zzgl. 5 % Agio möglich. Die Mindestlaufzeit des eingesetzten Kapitals beträgt 5 Jahre, zudem soll dem Investor nach 3 Jahren ein Optionsrecht auf den Umtausch seiner Genussrechte in Aktien der Ultra Sonic Technology Holding AG zum Vorzugskurs gegeben werden. Die Genussrechte sollen eine geplante Grundverzinsung in Höhe von 8 % des Nennwertes haben. Über die Wertpapierkenn-Nr. ist nach Ausstellung der Global-Urkunde auch eine Einbuchung in ein Wertpapierdepot bei einer Bank möglich.

Einschätzung

Das Angebot zeichnet sich durch einige Besonderheiten aus: Zum einen zählt die Ultraschall-Technologie wirklich zu den Wachstumsmärkten - die Einsatzgebiete reichen von der Ultraschalldiagnose und -behandlung in der Medizin über Kontrollmaßnahmen bei der Produktion von hochwertigen Gütern. Ultraschall reinigt völlig keimfrei und lässt sich vermutlich schon in naher Zukunft als Alternative zum Bohrer, zur Nadel und selbst zur Fettabsaugung nutzen. Zum anderen können die handelnden Personen (Vorstand Horst F. Winter, Ingenieur und Betriebswirt und Michael Oberle, Bankkaufmann) auf entsprechendes Know-how verweisen. In Kooperation mit der Steinbeis-Stiftung, die auch den Beirat besetzt, hat es sich die Ultra Sonic Technology Holding AG daher zur Aufgabe gemacht, Anwendungsmöglichkeiten und Unternehmen zu fördern, die sich mit den Möglichkeiten von Ultraschall-Anwendungen beschäftigen und rentable Einsatzgebiete entwickelt haben. Daneben sieht das Konzept vor, 35 % des Genussrechtskapitals in ein Versicherungspool der britischen Clerical Medical Insurance zu investieren, mit der das investierte Gesamtkapital besichert werden soll. Die bereits innerhalb von 10 Jahren prospektierte Rückführung des Gesamtkapitals scheint uns jedoch zu optimistisch angesetzt, wenngleich durch Vergangenheitswerte bestätigt. Hier hätte durchaus den aktuellen Kapitalmarktentwicklungen Rechnung getragen werden können.

Zusammenfassung

Ein aufgrund seiner wirtschaftlichen Chancen interessantes Angebot, das gleichzeitig dem Kapitalsicherungsgedanken Rechnung trägt.

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