... verschiebe nicht auf morgen!
Was du heute kannst besorgen....
Arbeitszeitkontenmodelle sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine sichere und flexible Alternative – bislang jedoch wenig genutzt. FINANZWELT beschreibt, was sich dahinter verbirgt.
Zunächst sollte klargestellt werden, dass weder das Modell der Arbeitszeitkonten noch das der Altersteilzeit „schlüpfrige Hintertürchenmodelle” sind. Ein Arbeitszeitkonto ist...
Die Arbeitszeitkonten dienen dabei ausschließlich den „Freizeitphasen” vor Rentenbeginn. Ein früherer Rentenbeginn – jedoch mit Arbeitsentgelt statt Rente – wird dadurch ermöglicht. Dabei setzt sich das Wertguthaben aus verschiedenen Entgeltbestandteilen zusammen. So kann der Arbeitnehmer beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstunden, Urlaubstage, aber natürlich auch laufendes Arbeitsentgelt in sein „Wertdepot” einzahlen lassen.
Der Clou
Wer üblicherweise vorsorgen möchte, spart in der Regel mit bereits versteuertem Einkommen Kapital an. Später muss er Steuern auf die Kapitalerträge des Ersparten zahlen. Diese doppelte Besteuerung entfällt beim Zeitkontenmodell. Für die in ihrer Höhe unbegrenzten Gehaltsbestandteile des in einem Geldwert geführten Zeitkonto entfallen erst Lohnsteuern und Sozialabgaben, sobald sie dem Konto entnommen werden. Der steuerliche Zufluss und somit die sofortige Besteuerung wird dadurch vermieden, indem das Zeitdepot auf den Namen des Unternehmens läuft.
Insolvenzsicherung ein Problem?
Der Gesetzgeber hat den Arbeitgebern vorgeschrieben, dass die Erfüllung der Lohnzusagen auch bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sichergestellt sein muss. Dabei muss der Arbeitgeber nicht nur dafür sorgen, dass bei einer Zahlungsunfähigkeit Kapital für die Arbeitnehmer zur Verfügung steht, sondern auch, dass aus diesem Kapital die Zahlungen an Arbeitnehmer, Finanzamt und Sozialversicherungsträger fließen. Daher bieten sich externe Anbieter an, die Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine maßgeschneiderte Lösung für die gesetzlich festgelegte Absicherung von flexiblen Arbeitszeitmodellen offerieren.
Wohin mit dem Geld
Zum einen besteht die Möglichkeit, sich das ersparte Guthaben auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Steuern und Sozialabgaben fallen sofort an. Ferner kann ein Arbeitnehmer ein Sabbatical, auch Langzeiturlaub genannt, nutzen und in einem längeren Zeitraum unter Beibehaltung seiner Bezüge aus dem Arbeitsleben ausscheiden.
Auch kann der Arbeitnehmer das Guthaben steuerfrei in einen der Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge überführen lassen und hierüber eine lebenslange Rente beziehen. Nach Stellungnahme der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger zu flexiblen Arbeitszeitregelungen vom 29. März 2003 besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der beitragsfreien Verwendung für die betriebliche Altersvorsorge - und dies sogar im Gegensatz zur ab 2008 sozialabgabenpflichtigen „bAV-Entgeltumwandlung” bis dato ohne Befristung!
Fazit:
Arbeitszeitkonten sind kein sechster Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Sie stellen jedoch eine effektive und wirtschaftliche Methode dar, einen vorgezogenen Ruhestand vorzufinanzieren sowie Abschläge bei der gesetzlichen oder betrieblichen Altersvorsorge auszugleichen. Allerdings tut Aufklärung bei vielen Unternehmen Not!
Statements:
Frank-Henning Florian, im Vorstand der R+V Versicherung zuständig für betriebliche Altersvorsorge:
Die Arbeitnehmer müssen sich heutzutage angesichts stark reduzierter Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung verstärkt um eine kapitalgedeckte Altersversorgung kümmern. Die Umwandlung von Mehrarbeit in ein Produkt der betrieblichen Altersvorsorge ist daher für sie besonders vorteilhaft. Überdies können sie damit auch den Zeitraum zwischen dem Ausscheiden aus dem Berufsleben und dem Beginn der gesetzlichen Rentenzahlungen überbrücken – sei es, weil sie früher in Rente gehen wollen oder weil sie berufsunfähig werden. Auch der Arbeitgeber hat Vorteile: Im Unterschied zu einer normalen Betriebsrente, in die langfristig und regelmäßig Geld fließt, kann das Unternehmen hier seine wirtschaftliche Hochphase für Zahlungen nutzen.
Dr. Michael Hessling, im Allianz Leben Vorstand verantwortlich für Firmenkunden und den Maklervertrieb:
Die Nachfrage nach Zeitkontenprodukten hat sich sehr erfreulich entwickelt. So stiegen die Neubeiträge von 73 Mio. Euro im Jahre 2003 auf 104 Mio. Euro im vergangenen Jahr. Allianz Leben konnte über 1.800 Unternehmen gewinnen und damit die Marktführerschaft auch auf diesem Geschäftsfeld erringen. Ein Grund für das wachsende Interesse: Die Hartz-III-Gesetze schreiben seit dem 01.07.2004 eine Insolvenzsicherung bei Altersteilzeitkonten zwingend vor. Mit unseren Zeitkontenprodukten können diese gesetzlichen Anforderungen besonders einfach erfüllt werden. Aufgrund der zunehmenden Flexibilisierung des Arbeitsmarktes erwarte ich auch in 2005 gute Zuwachsraten bei der Zeitkontenrückdeckung.







