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Wegweiser durch das BU-Dickicht

Was für Sie als Finanzdienstleister wirklich wichtig ist ...

Als der Gerling-Konzern im Juli 1998, als erster deutscher Versicherer, die Verweisung komplett aus seinen BU-Bedingungen gestrichen hatte, konnte keiner ahnen, welche Veränderungsprozesse durch diesen Schritt in der gesamten Branche losgetreten wurden.

Im Oktober jenes Jahres legte der Gerling-Konzern noch einen drauf und schloß als erster deutscher Versicherer die Lücke zwischen dem Krankentagegeld der PKV und der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese wurde durch eine Erklärung zwischen der Globalen Krankenversicherung und der Gerling LV geregelt.
Nunmehr, knapp fünf Jahre später, stehen wir vor einem Dickicht an BU-Bedingungen sowie Rankings & Ratings, aus denen kaum einer noch schlau wird. Auch die Meinung vieler, teilweise selbsternannter, BU-Experten führt zu einer weiteren Verunsicherung des Marktes und der Finanzdienstleister, die ihren Kunden ja das "beste" Angebot unterbreiten wollen.
Sehen wir uns den Markt doch einmal genauer an. Auf der einen Seite stehen die Versicherer, die sich einen teilweise gnadenlosen Bedingungswettbewerb liefern bzw. geliefert haben. Kaum ein Versicherer hat nicht versucht, durch Veränderungen in seinen Bedingungen bessere Bewertungen bei den Rankern und Ratern zu erhalten.


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Diese inflationäre Entwicklung im BU-Markt hat für die Kunden und die Finanzdienstleister aber nicht nur positive Aspekte.

Im Zuge der Entwicklung der Aktienmärkte müssen viele Versicherer ihre Prämien neu kalkulieren bzw. ihre Nettoprämien anpassen. Bereits jetzt denken einige Versicherer darüber nach, die Nettoprämien auf Bruttoprämienbasis anzupassen!
Aber nicht nur die Aktienentwicklung wirkt sich negativ auf die BU aus, auch die zunehmenden Schadensfälle führen zu einer problematischen Situation, in der sich viele Versicherer die Frage stellen müssen, ob denn ihr Bedingungswerk nicht zu günstig kalkuliert worden ist und ob denn wirklich alle Bedingungsveränderungen zielführend gewesen sind. So stellt sich zunehmend die Frage, ob denn die Streichung des § 172 VVG wirklich eine so gute Idee war.
Dieser als Prämienanpassungsklausel bekannte Paragraph ist für einen Versicherer sehr wichtig und sollte nur unter zwei Prämissen aus den Bedingungen gestrichen werden. Erstens, es besteht ein sehr guter Rückversicherungsvertrag, zweitens, der Versicherer verfügt über eine ausreichende Kapitaldecke in dem entsprechenden Tarif.
Leider haben viele Versicherer den § 172 gestrichen, ohne über diese Grundvoraussetzungen zu verfügen. Hier wird es in der nächsten Zeit zu teilweise massiven Problemen kommen, da fast alle Rückversicherer die Rückversicherungsverträge zu dem § 172 gekündigt haben oder aber von den Erstversicherern eine deutliche Prämienerhöhung verlangen, was sich dann wiederum auf die Kundenprämie auswirken wird.
Ebenfalls zu spüren ist die Veränderung in der Leistungspraxis einiger Versicherer, die hier jedoch nur als Vorreiter empfunden werden dürften. Es wird für die Kunden immer schwieriger, eine BU-Rente ohne juristische oder fachliche Unterstützung der jeweiligen Berater zu erhalten!
Auf der anderen Seite stehen die Ranker und Rater, die den Markt zunehmend durch immer neue Aussagen über die Qualität von Versicherer und deren Produkte verunsichern.
Wichtig ist hier zu unterscheiden, welche Qualitäten und Interessenlagen der jeweilige Ranker oder Rater mitbringt. So kann es nicht angehen, ein Ranking oder Rating nur auf Basis der Versichererangaben zu erstellen, ohne diese kritisch zu betrachten oder sogar in Frage zu stellen. Auch bedarf es einer Erklärung dafür, warum einige Ranker oder Rater auf Honorarbasis bzw. auf Basis einer Umsatzbeteiligung Produkte für Versicherer entwickeln oder in den Entwicklungsprozessen integriert sind und dann ihre Produkte in einem Marktvergleich ranken oder raten. Das ist so als lasse man BMW ein Ranking über alle PKW´s erstellen!!!
Die hier skizzierten Problematiken sind nur ein Auszug aus den vielen Schwierigkeiten, die es zur Zeit im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt.

Was ist aber für Sie als Kunde oder als Finanzdienstleister wirklich wichtig?

Zunächst einmal gibt es nicht die beste BU! Es gibt immer auf den einzelnen Kunden und seine Bedürfnisse bezogen eine gute BU.
Hierbei dürfen wir nie außer acht lassen, dass weitere sehr wichtige Merkmale meistens vergessen werden. Die berufliche Situation und eventuelle Nebentätigkeiten oder sportliche Risiken bleiben in fast allen Rankings oder Ratings unerwähnt; ebenso eventuelle Vorerkrankungen und der Umgang damit. Diese Berufsgruppen- oder Risikospezifika sind bei der Auswahl eines für den Kunden geeigneten Versicherers jedoch ebenso wichtig wie die Auswahl des geeigneten Versicherers auf der Basis eines guten Bedingungswerkes!
Auf gar keinen Fall darf die Höhe der Prämie das entscheidende Selektionsmerkmal bei der Auswahl des geeigneten Versicherers sein.

(Carsten Möller)


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