Cash-Cow für den Vertrieb
Welche Potentiale in der BAV schlummern
Im Zuge der Rentenreform nach Riester werden die Rentenleistungen von derzeit 70% auf ca. 67% im Jahr 2030 gesenkt, so ist zumindest der heutige Stand. Experten aus der Versicherungswirtschaft sind sich einig: Es ist wahrscheinlich, dass die Rentenleistungen sogar auf 64% gesenkt werden. Diese neu entstandene Lücke soll durch die sogenannte Riester-Rente geschlossen werden, über deren Erfolg und Zukunft ich hier keine Wertung abgeben möchte. Nur soviel: Der CDU/ CSU-Kanzlerkandidat Stoiber bemängelte zu viel verwirrendes Dickicht und zu wenig Transparenz. „Wer ein solch bürokratisches Monster , das sogar von Versicherungsagenten abgelehnt wird, als Erfolgsmodell verkauft, der hat die Realitäten aus den Augen verloren.“
Zumindest einen Vorteil hat die Rentenreform: (Fast) jeder Bundesbürger hat verstanden, dass die gesetzliche Rente künftig nicht mehr ausreichen wird und private Vorsorge unabdingbar ist. Folglich, so könnte man meinen, liegt für Finanzdienstleister das Geld auf der Straße. Doch viele Berater lassen sich durch Themen wie Euro, Wahljahr und schlechte Lage auf den internationalen Aktienmärkten verunsichern. Ich behaupte trotzdem, nie war es einfacher in dieser Branche Geld zu verdienen. Denn im Zuge der Rentenreform wurde auch die Betriebliche Altersvorsorge (BAV) neu geregelt. So haben Arbeitnehmer seit Anfang des Jahres einen Anspruch auf Entgeltumwandlung; sie können also zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge auf Teile des Gehalts verzichten. Bis zu 4% des Gehalts (maximal jedoch EUR 2.160,) können dabei umgewandelt werden, und der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer dies nicht verwehren. Allein die Wahl des Durchführungsweges und der Versicherungsgesellschaft bleibt im Wesentlichen dem Arbeitgeber vorbehalten. Hier liegt der Ansatz eines jeden Finanzdienstleisters. Welcher Durchführungsweg ist bei dem Dschungel der Angebote der „Königsweg“ für ein Unternehmen? Bislang gab es vier Durchführungswege in der BAV: Die Direktzusage, die Direktversicherung, die Unterstützugskasse und die Pensionskasse.Neuerdings gibt es mit dem Pensionsfonds einen fünften Durchführungsweg. Des weiteren unterscheidet man drei Finanzierungsformen: reine arbeitgeberfinanzierte, reine arbeitnehmerfinanzierte und letztlich mischfinanzierte Versorgungszusagen. Je nach Umsetzungsweg führen die Beiträge zu einer Entlastung des aktuellen steuer- und beitragspflichtigen Einkommens sowie zu einer Senkung der Lohnnebenkosten für ein Unternehmen. Grundsätzlich ist zu prüfen, welcher Durchführungsweg oder welche Kombination von Durchführungswegen im einzelnen der geeignetste ist. Im Rahmen des neu hinzugekommenen Pensionsfonds ist eine Anlage der Deckungsmittel theoretisch in bis zu 100% Aktien möglich, was bedeutet, dass so höhere Renditen erzielt werden können als bei vorhandenen Modellen.
Aber auch hier gilt, wo höhere Chancen sind, sind auch höhere Risiken. Doch langfristig werden diese Risiken relativiert, vielleicht sogar eliminiert. Ist nun dieser Pensionsfonds die beste Alternative, die alle bisherigen Modelle in den Schatten stellt?
Diese Frage kann nur verneint werden. Der Pensionsfonds kann als sinnvolles Konzept gesehen werden, ist aber bei weitem kein „Allheilmittel“. Auch die etablierten Methoden haben, jedes für sich, ihre Daseinsberechtigung
Festzustellen ist, nur eine Kombination verschiedener Alternativen, d.h. ein ganzheitliches, auf das Unternehmen abgestimmtes Konzept, kann letztendlich einen „Königsweg“ darstellen. Genau hier liegt die Chance für unabhängige Finanzberater
(Thorsten Eitle)







