Das Jahr der Medienfonds
Wenn für Anleger der rote Teppich ausgerollt wird ...
Noch weiß keiner, wie es nach 2003 weiter geht. Doch das ist lange nicht das "Aus" für Medienfonds!
Nach dem unerwartet starken Kinojahr 2001 hatten viele Skeptiker einen Einbruch prognostiziert - doch die effektiven Zahlen der deutschen Filmförderungsanstalt in Berlin belegen das Gegenteil: Auch im ersten Halbjahr 2002 blieb die Kinobranche auf Wachstumskurs. Die Besucherzahlen stiegen von 79,7 auf 80,7 Millionen, was einen weiteren Zuwachs um 1,3 Prozent gegenüber dem hohen Vorjahresniveau bedeutet. Von der Besucherzunahme profitierten die alten Bundesländer mit plus 2,8 Prozent, während in den neuen Bundesländern im ersten Halbjahr die Besuche um 5,9 Prozent absackten. Der Umsatz entwickelte sich noch positiver, die Steigerung betrug im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 7,8 Prozent.
Der internationale Medienmarkt boomt und boomt und boomt.
Auch in Hollywood ist Champagnerstimmung: Ein Sommer voller Blockbuster wie "Spiderman" und "Star Wars" hat den amerikanischen Kinokassen einen weiteren Einnahmenrekord beschert. Während im vergangenen Jahr 3,06 Milliarden Dollar in die Kinokassen flossen, wurden diesmal zwischen Memorial und Labour Day 3,15 Milliarden Dollar eingespielt. "Spiderman" verhalf auch seiner Produktionsfirma Sony zu einem Rekordjahr. Bisher kann diese, laut Pressemitteilung, Einnahmen von 1,32 Milliarden Dollar verbuchen. Außer der Comicspinne waren noch "Men In Black II", "xXx - Triple X" und "Mr Deeds" für den Sony Erfolg mitverantwortlich. Eine Enttäuschung landete Sony allerdings mit dem Kinderfilm "Stuart Little II".
Gäbe es da nicht den Dauerstreit um die anfänglichen Verlustzuweisungen, die darauf beruhen, dass Investitionen in die Herstellung von immateriellen Vermögenswerten (Filmen) steuerrechtlich und handelsrechtlich nicht aktiviert werden dürfen (§ 5 Abs. 2 EStG und § 248 Abs. 2 HGB). Denn zwei Urteile, die fordern, dass Eigenkapitalvermittlungsprovisionen bei Immobilien grundsätzlich zu aktivieren seien, wenn der Anleger einem "fertigen Vertragswerk" beitritt und keine Mitspracherechte hat, führten dazu, dass Hersteller von Filmen zu Anschaffern "umqualifiziert" werden sollen. Im Ergebnis stände die gesamte anfängliche Verlustzuweisung bei Medienfonds "im Feuer". Vergleichbares findet sich bisher nicht in der steuerlichen Rechtsprechung und lässt die Vermutung offen, dass das bislang geltende Recht mittels Erlass quasi durch die Hintertür ausgehebelt werden soll. Böse Zungen sprechen in diesem Zusammenhang vom "Gestaltungsmissbrauch" seitens der Finanzverwaltung. Der Verband Deutscher Medienfonds hat daher hierzu ein Gutachten erstellen lassen, das zu einem eindeutigen Ergebnis kommt.
Wenigstens reagierte die Finanzverwaltung - wenngleich durch massiven politischen Druck - noch pünktlich am 29. November 2002 und verlängerte die einstmals ausgesprochene Übergangsfrist für Beteiligungsangebote - so auch für Medienfonds. Es wurde bestätigt, dass für alle Fondsangebote, die vor dem 1. September 2002 im Vertrieb waren und denen Anleger noch bis zum Ende diesen Jahres beitreten, die alten Steuervorgaben gelten. Damit dürfte die Finanzverwaltung unfreiwillig dem Vertrieb ein wichtiges Verkaufsargument an die Hand gegeben haben. Und Fachleute gehen davon aus, dass die geschätzten Volumina - die Rede ist von 1,5 bis 2 Milliarden Euro - mit Sicherheit platziert werden können. Dabei handelt es sich nicht um Ladenhüter: Vielmehr haben einige Anbieter bereits im letzten Jahr entweder bewusst hohe Tranchen aufgelegt oder mehrere Fonds gleichzeitig anvertrieben. In der Regel dürfte daher die Angebotsqualität dem entsprechen, was in den letzten drei bis vier Jahren angeboten wurde.
Steuerpolitischer Ausblick
Die Frage ist indes: Wie geht es im kommenden Jahr weiter? Machen wir uns nichts vor: Leere Kassen zwingen Hans Eichel & Co. dazu, das Einkommensteuerrecht danach zu durchforsten, wo noch vermeintliche oder auch wirkliche Steuerschlupflöcher sind. Da sind ihm nun mal die Medienfonds - gerade aufgrund ihrer Popularitätsteigerung der letzten Jahre - ein Dorn im Auge. Zudem hält sich massiv das Gerücht, das "german stupid money" werde, mit deutschen Steuervorteilen versehen, in die USA getragen und dort "versenkt". Das ist natürlich so nicht richtig, wenngleich ein Großteil des Kapitals - aus wirtschaftlichen Gründen - in die USA fließt. Dort ist nun einmal die Wiege der internationalen Filmwirtschaft: das langjährige Know-how, die Talente und die Produktionsmöglichkeiten. Zudem zeigt ein dem Verband vorliegendes Gutachten, dass Medienfonds volkswirtschaftlich betrachtet mehr Steuereinnahmen für den Fiskus kreieren als Steuerausgaben entgegen stehen.
Was das Filmgeschäft anbelangt, ist auf der anderen Seite der Trend erkennbar, dass die deutsche Filmwirtschaft ihre Erfahrungen verstärkt auch in Deutschland und Europa umsetzt und internationale Produzenten für Deutschland begeistern kann. Gerade die aktuellen Bestrebungen des Filmstudios Babelsberg, verstärkt mit Medienfonds zusammen zu arbeiten, sind hier ein lebendes Beispiel. Von daher ist es politisch der richtige Schritt, wenn der Verband Deutscher Medienfonds anbietet, im Sinne einer Selbstverpflichtung, mehr in Deutschland produzieren zu wollen. Allerdings fordert der Verband auch, dass die Rahmenbedingungen verbessert werden.
Rein steuerrechtlich ist die Finanzverwaltung derzeit daran, den Medienerlass hinsichtlich der zuvor erläuterten Urteile zu verändern. Hierzu wird es im Mai ein erneutes Treffen geben. Vereinfacht ausgedrückt geht es darum, die dargestellten Einflußmöglichkeiten der Anleger in den Erlass einfließen zu lassen, damit dieser eben keinem fertigen Konzept beitritt, bei dem er kein Mitspracherecht hat.
"Die Medienfonds der Zukunft dürften balancieren zwischen steuerrechtlich nötiger Mitsprache der Anleger und Handlungsfähigkeit des Fonds."
Auf der anderen Seite - dies ist der Finanzverwaltung glücklicherweise nach vielen Gesprächen bewusst geworden -ist es unmöglich, Anleger in einem Medienfonds derart weitgehende Mitspracherechte zu geben, dass der Fonds faktisch handlungsunfähig wird. Dies würde zur sicheren Kapitalvernichtung im Fonds führen. Bildlich gesprochen müssen Sie sich eine Gesellschafterversammlung vorstellen, bei der darüber abgestimmt wird, ob in einer Romanze Jennifer Lopez oder Anke Engelke - um einmal wertfrei zwei extrem unterschiedliche Frau aufzuführen - die Hauptrolle übernehmen. Es fällt sicher nicht schwer, sich die Diskussion hierüber vorzustellen ... Aber möglich ist es natürlich.
(Michael Oehme)







