Verbraucherschützer kriegen Feuer!
Wer austeilt, muss auch einstecken!

Den Finanzdienstleistern hat es gereicht. So wehrten sich einige Anbieter der Produkt- und Vertriebswelt vehement gegen die neuesten Errungenschaften des Verbraucherschutzes. Und das zu Recht!
Keine Frage: Verbraucherschützer sind wichtige Experten für den Endkunden, deren Rat dann auch gerne gesucht wird. Und klar ist auch: Wenn dieser Personenkreis ein Produkt oder einen Vertriebsweg für positiv empfindet, dann hat diese Meinung beim Kunden einen sehr hohen Stellenwert. Ebenso ist es natürlich der Fall, wenn die Fachmänner entsprechend vor etwas „warnen“. Und so gab es aktuell zwei Beispiele, in welchen der Verbraucherschutz wieder von sich hören machte und für Unmut in der Branche sorgte.
FALL 1 – Videoclip „Finanzhai“. Um den Verbraucher vor dem provisionsgierigen Berater zu warnen, kam der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die „geniale“ Idee eines Internet-Videoclips namens „Finanzhai“. In diesem wurden beispielhaft ahnungslose Kunden von einem schmierigen Berater abgezockt. In einer Zeit, in der Berater durch gesetzliche Vorgaben immer mehr zur Qualifizierung, Beratungs- und Dokumentationspflichten gezwungen werden, eine äußerst befremdender Beitrag des Verbraucherschutzes. Kein Wunder, dass die INVERS GmbH, einer der größten Versicherungsmaklerpools in Deutschland, das „Finanzhai-Video“ scharf kritisiert. Laut INVERS begibt sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf einen wenig nachvollziehbaren Konfrontationskurs mit den Versicherungsvermittlern Deutschlands. In undifferenzierter und teilweise diffamierender Art und Weise werden Verhaltensweisen von Vermittlern angeprangert und als pauschal zutreffend dargestellt.
Und auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat Klage gegen die Verbraucherzentrale Baden- Württemberg eingereicht. „Die ganz überwiegend von öffentlichen Geldern lebende Verbraucherzentrale finanziert eine skrupellose und auf alle Versicherungsvermittler gerichtete Hetzkampagne, die bei weitem den Auftrag des Verbraucherschutzes überschritten hat und einen ganzen Berufsstand diffamiert“, sagt der BVK-Präsident Michael Heinz. „Der BVK wird diese unseriösen Angriffe nicht hinnehmen und alle rechtlichen Mittel gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ausschöpfen.“ Im Gegensatz zu Honorarberatern sind Versicherungskunden mit Versicherungsvermittlern laut Verband besser beraten, weil erst bei einem erfolgreichen Versicherungsabschluss Abschlussgebühren fällig werden. Der BVK fordert die Bundesregierung, die Bundesländer und die Mitgliedsverbände der Verbraucherzentralen auf, die nach seiner Meinung skandalösen Beschuldigungen der Versicherungsvermittler zu stoppen und keine öffentlichen Gelder dazu zu verwenden.
Übrigens: Auch die Verbraucherzentralen bieten eine Beratung gegen Entgelt an. Ohne die Qualität bewerten zu wollen, ist es doch Fakt, dass die „Berater“ dort völlig unterschiedliche Qualifikationen besitzen und zudem keine Dokumentation des „Beratungsgesprächs“ erfolgt! Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!
FALL 2 – HIGH-medium-low. So lauten die Stufen der britischen Lebensmittelampel. Verbunden mit Signalfarben genügt ein Blick, und der sich gesund ernährende Brite weiß sofort, ob es sich bei seinem Produkt um eine ungesunde Kalorienbombe oder um ein bekömmliches Fabrikat handelt. Gute Idee, um den Verbrauchern auch das Thema Versicherungen/Kapitalanlagen näher zu bringen, dachte man wohl in Hamburg und entwickelte den „Ampelcheck Geldanlage". Auf einen Blick soll der Verbraucher erkennen, ob eine Anlage passt oder nicht, und einen schnellen und guten Einblick in die Welt der Geldanlageprodukte erhalten. Sicherheit, Rendite, Liquidität und Transparenz jedes Typs soll auf einen Blick beurteilt und falsche Beratung für die Geldwirtschaft schwerer werden. Mit den Ampelfarben Rot (Achtung: Gefahr!), Gelb (Risiko oder Nachteil vorhanden) und Grün (empfehlenswert oder unbedenklich) werden dabei die gängigen Anlageformen beschrieben. Prinzipiell auch eine absolut löbliche Geschichte, dem Verbraucher eine Hilfe an die Hand zu geben, wonach schnell ersichtlich ist, wohin er welche Produkte einzuordnen hat. Somit auch kein Wunder, dass die 45-seitige Broschüre schon kurz nach dem Erscheinen ein Renner war. Fast 5.000 Exemplare wurden in den ersten Wochen verschickt.
Weniger löblich waren die Hinweise für den Verbraucher: Für zahlreiche Produkte fällt der Ampelcheck negativ aus. Die – übrigens staatlich geförderte – Basis-(Rürup-)Rente bekam direkt einmal ein „Rot“ hingeknallt, sprich ungeeignet für die Altersvorsorge. Auch Kapitallebens- und private Rentenversicherungen bekamen ihr „Fett weg“ – insbesondere aufgrund der mäßigen Renditen und der hohen Kosten. Wegen der langen Anlagedauer zwischen 12 und 100 Jahren verfügen Anleger kaum über Liquidität, außerdem sind die Versicherungen den Experten zufolge äußerst intransparent. Interessant hingegen, dass zu den am besten bewerteten Anlagen Tages- und Festgeldkonten sowie das „klassische“ Sparbuch gehören und daher auf „Grün“ gesetzt wurden. Altersvorsorge via Sparbuch, das sehen die Experten anders.
Diese einseitige Diskreditierung und eine Vielzahl fehlerhafter Informationen verärgerte die Debeka Versicherung so sehr, dass diese beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Ratgeber „Ampelcheck Geldanlage“ erwirkte. „Entscheidungen in puncto Finanz- und Altersvorsorgeprodukte sind in aller Regel viel zu komplex, als dass man sie auf die Farben Rot, Gelb oder Grün reduzieren könnte. Die Verbraucher benötigen vielmehr eine individuelle Beratung, um ihre Vorsorgelücken erkennen und schließen zu können. Wer sich allein auf diese Broschüre verlässt, läuft Gefahr, bei seiner Altersvorsorge gravierende Fehler zu begehen. Deshalb war es notwendig, die Verbraucher per einstweiliger Verfügung vor diesen Ratschlägen zu schützen“, erklärte Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender Debeka Lebensversicherungsvereins a. G. Dieser mutige Schritt bewirkte zunächst, dass die Verbraucherzentrale Hamburg Versicherungsprodukte für die Altersvorsorge nicht mehr als ungeeignet bezeichnen und ihren „Ampelcheck Geldanlage" zunächst nicht weiter verbreiten durfte.
Die einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Hamburg wurde abschließend in einer mündlichen Verhandlung am 10. September 2009 durch das Landgericht Berlin wieder aufgehoben. Diese Entscheidung begründete das Gericht mit dem formalen Argument, die Debeka sei von der Broschüre nicht unmittelbar betroffen und könne deshalb nicht gegen sie vorgehen. Der Ratgeber darf demnach auch weiterhin verkauft werden. Dennoch ein Gewinn für den Versicherer, schließlich legte das Gericht Wert auf die Feststellung, dass die Broschüre „Ampelcheck Geldanlage" als Warentest indiskutabel sei und weder sachlich noch neutral gestaltet wurde. Der Richter wörtlich: „Die Broschüre ist inhaltlich nicht vertretbar. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.“
Die beiden aktuellen Fälle machen eines deutlich: Die Branche lässt sich (nicht mehr) alles gefallen und dies zu Recht. Denn schließlich kann es nicht sein, dass Meinungen nach außen getragen werden, die in dieser Art und Weise nicht in Ordnung und vor allem schädigend für eine gesamte Branche sind!
(Marc Oehme)







