Beraterhaftung
Wer schreibt, der bleibt ...

Ilse Aigner, unsere Verbraucherschutzministerin, stellte kürzlich in Berlin der Finanzbranche ihr neues Verbraucherschutzinstrument, ein „Produktinformationsblatt“ vor.
Das Produktinformationsblatt soll ermöglichen, die wesentlichen Eigenschaften eines Finanzproduktes schnell zu erfassen, Finanzprodukte besser vergleichbar zu machen und Vor- und Nachteile der Anlage aufzuzeigen. Aigner bat die Vertreter der Finanzwirtschaft ausdrücklich, das Blatt für ihre Anlageprodukte zu verwenden.
Reaktionen aus der Branche ließen nicht lange auf sich warten. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung aus Berlin begrüßte den Vorstoß der Ministerin ausdrücklich, hatte aber einige Anmerkungen: „Wenn es zu einem Produktinformationsblatt kommen sollte, das den Namen verdient, muss sichergestellt sein, dass der Vermittler/Berater für die Angaben nicht haftbar gemacht werden kann. Die Inhalte werden ausschließlich vom Produktgeber erstellt. Die Informationskategorien werden vom Ministerium vorgegeben und sind damit auch nicht durch den Vermittler/Berater beeinflussbar“, so Vorstand Frank Rottenbacher.
Der Vorschlag zeigt, dass das Produktinformationsblatt keineswegs der vollständigen Klärung von Beratungsproblemen dient. Dieses aber wäre erforderlich, um die Prozessflut zwischen Vertrieben und Investoren und Vermittlern und Investoren einzudämmen.
finanzwelt hat die nach wie vor schwer aufklärbare Situation bei Beratungsvorgängen zum Anlass genommen, durch eine Umfrage unter Fachanwälten für Banken- und Kapitalrecht zu klären, wie prozesswütig Anleger sind. Wir wollten herausfinden, wie sich die Lage vor den deutschen Gerichten derzeit darstellt.
Unsere Umfrage verlief in 2 Phasen: Zunächst schickten wir unsere Fragen per E-Mail an 150 Fachanwaltskanzleien, die in den großen deutschen Städten niedergelassen sind. Insgesamt gibt es laut Bundesrechtsanwaltskammer derzeit insgesamt 218 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland. Wir erhielten 13 Antworten. Aufgrund der geringen Resonanz hierauf schrieben wir die Kanzleien, die nicht geantwortet hatten, nochmals per Brief an und baten, die Fragen zu beantworten. Hierauf antworteten nochmals 11 Anwälte.
Warum sich insgesamt nur 24 Anwälte an unserer Umfrage beteiligten, ist unklar. Möglicherweise waren die Kanzleien nicht daran interessiert, an der Aufklärung der Beraterhaftungsprobleme mitzuwirken, weil darunter vielleicht ihr Geschäft leidet. Nach dem Motto: „Je mehr Aufklärung erfolgt, desto weniger Prozesse gibt es“. Vielleicht war es aber auch nur allgemeines Desinteresse, Unlust an einer Zusammenarbeit mit der Presse oder einfach Überlastung im anwaltlichen Alltag.
Umso mehr wissen wir die Antworten,
die wir erhalten haben, zu schätzen.
Wir fragten zunächst, wie viele
Prozesse im Bereich Finanzdienstleistungen
die Kanzleien pro Jahr führen.
Das Spektrum der Antworten reichte von lediglich 2 Prozessen bis hin zu über 1.600 Prozessen, je nach Größe der Kanzlei. Insgesamt führen die 24 Kanzleien etwa 3.700 Prozesse im Jahr. Aus diesen Angaben haben wir ermittelt, dass jährlich im Durchschnitt wenigstens 12.000 neue Prozesse begonnen werden (s. Kasten). Insgesamt werden wohl gut 12 % des jährlich gezeichneten Eigenkapitals für geschlossene Fonds oder 750 Mio. Euro mittels Prozessen zurückgefordert.
Der Gang zum Rechtsanwalt oder Gericht sind aber nicht die einzigen Möglichkeiten für Investoren, die glauben, geprellt worden zu sein. Seit dem 1. März 2008 steht Anlegern geschlossener Fonds eine Ombudsstelle zur Verfügung. Sie versteht sich als eine unabhängige Instanz zur außergerichtlichen Schlichtung von individuellen Streitfällen zwischen Anlegern und Initiatoren, Treuhändern, Vertrieben und Vermittlern ihres geschlossenen Fonds. Die Aufgabe der Ombudsstelle ist es, „Meinungsverschiedenheiten schnell und unbürokratisch beilegen zu können“, so die Ombudsstelle auf ihrer Homepage. Ihre Einrichtung geht auf eine Initiative des Berliner VGF Verband Geschlossene Fonds e. V. und seiner Mitgliedsunternehmen zurück.
Die Ombudsstelle schlichtet konkrete Fälle einzelner Anleger. Dazu zählen etwa Streitfragen über Auszahlungen und Ausschüttungen. Weitere Beispiele sind die Zustimmung zur Übertragung einer Beteiligung, Auskunftsansprüche gegenüber der Fondsgesellschaft sowie Streitigkeiten über die Wirksamkeit eines Widerrufs oder einer Kündigung.
Was über den Einzelfall hinausgeht, bleibt aber den Gerichten vorbehalten. So werden Fragen der Prospekthaftung bei diesen Schlichtungsverfahren ausgeklammert. Wenn ein Fall der Prospekthaftung vorliegt, betrifft dies alle Investoren, nicht nur einzelne Anleger, deshalb sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Auch Falschberatung ist nur dann ein Thema für die Ombudsstelle, wenn der Fonds direkt beim Initiator gezeichnet wurde, nicht bei einer Bank oder einem Finanzvertrieb. Außerdem ist die Ombudsstelle nur für alle neuen Fonds der Mitgliedsunternehmen zuständig (s. Interview mit Frau Dr. Ulrike Busse von der Ombudsstelle).
Wir fragten weiter nach,
ob die Tendenz in Richtung auf mehr
oder weniger Prozesse geht.
Das klare Ergebnis: 18 Kanzleien (75 %) antworteten, es werden mehr Prozesse, lediglich 4 Kanzleien (17 %) meldeten eine rückläufige Tendenz. Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführer des Hamburger Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., kann für den Bereich geschlossener Fonds allerdings nicht bestätigen, dass die Zahl der Rechtsstreitigkeiten, insbesondere gegenüber unabhängigen Beratern, auffällig angestiegen ist. Es sei ein durchaus „normales Verfahrensaufkommen“ festzustellen. Er könne aber bestätigen, dass es Steigerungen von Haftungsfällen bei Spezialfragestellungen gibt. „Aktuell steht insbesondere bei Verfahren gegen Banken und andere nach dem KWG (Gesetz über das Kreditwesen) zugelassene Finanzdienstleister die Frage der Offenlegung von Provisionen im Vordergrund“, so Klein. Eine Steigerung des Fallaufkommens sei daher gegenüber Banken in jedem Fall zu beobachten. Ein zweiter maßgeblicher Teilbereich, in dem eine Steigerung zu beobachten ist, ist laut Klein der Bereich der Medienfonds, verursacht durch die VIP-Medienfonds.
Nicht äußern wollte sich insoweit der Verband Geschlossene Fonds (VGF), Berlin: „Als Interessenvertretung der Anbieter geschlossener Fonds fällt die tiefgehende Analyse der Entwicklungen in den Bereich Beraterhaftung und Haftungsvermeidung nicht primär in unseren Arbeitsbereich. Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen zwar, würden die Frage aber fachlich eher an die Vertriebsverbände AfW und Votum gerichtet sehen“, so der VGF.







