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„Rürup“ bekommt einen neuen Anzug

Wird die Basis-Rente nach den Verbesserungen

Wie zwei hässliche Enten schwammen die beiden Altersrenten „Riester“ und „Rürup“ bei ihrer Produkteinführung in ihrem Tümpel herum. Gleich ob Makler, Vermittler oder Endkunde: Keiner wollte diese beiden bürokratischen und mit Nachteilen bespickten Produkte haben. Doch während die Riester-Rente schon seit einiger Zeit erheblich „aufgepeppt“ wurde und sich somit zu Recht zum Verkaufsschlager entwickelte, blieb das Rürup-Pendant, das offiziell eigentlich Basis-Rente heißt, weiterhin ein „unvermittelbares“ Produkt.

„Rürup ist ein Rohrkrepierer”, hieß es von einigen Vertriebsexperten, als das Produkt Anfang 2005 eingeführt wurde. Zu viele Nachteile hatte man der staatlich subventionierten Altersvorsorge in ihren Produktmantel hineingepackt. Dabei sollte es doch gerade für Selbständige, die ihrerseits keine Riester-Rente abschließen können, eine starke und steuerlich geförderte Vorsorgemaßnahme bieten. Das traurige Ergebnis: 18 Monate nach Einführung der Basis-Rente wurden laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) gerade einmal um die 220.000 Verträge abgeschlossen. Eine unbedeutende Zahl im Vergleich zu den ungefähr 8 Millionen Riestererträgen, welche die Bundesbürger bisher abgeschlossen haben.

Doch damit soll jetzt Schluss sein, denn die Gesetzgebung besserte im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 noch rückwirkend zum 01. Januar 2006 das steuerliche Manko der so genannten Günstigerprüfung – steuerlicher Vergleich zwischen dem alten und neuen Recht bei Selbständigen – aus. „Das Verkaufshindernis, dass viele Selbständige wegen der Günstigerprüfung keine oder nur geringe Beiträge absetzen konnten, wurde erfreulicherweise beseitigt. „Damit ist die Rürup-Rente vor allem für Selbständige eine höchst rentable Form der Altersvorsorge, da diesem Personenkreis der Zugang zu anderen Vorsorgeformen mit Steuersparmöglichkeiten während der Ansparphase im Allgemeinen verwehrt ist“, erklärt Reinhard Kunz, Mitglied des Vorstands ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G.

Durch den Mangel „Günstigerprüfung” konnten Selbständige ihre Beiträge zur Rürup-Rente erst ab einer Einzahlung von 4.305 Euro im Jahr 2006 steuermindernd geltend machen. Einzig für Berufsanfänger war daher das Produkt „Rürup“ steuerlich interessant. Durch die neue Regelung im Jahressteuergesetz 2007 lohnt sich Rürup nun für alle Selbständigen. Diese können über dieObergrenze von 5.069 Euro (altes Recht) hinaus die Aufwendungen für die Rürup-Rente vom ersten Euro an mit 62 % (2006) bzw. 64 % (2007) geltend machen – maximal in 2006 nun fürAlleinstehende 12.400 Euro (62 % von 20.000 Euro) und für Verheiratete 24.800 Euro (62 % von 40.000 Euro). Aufgrund des jährlich steigenden Abschreibungssatzes können sich im Jahr 2025 dann 100 % der Beiträge steuermindernd auswirken. Maximal jedoch bis zu 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Verheiratete.

Variable Einzahlungen: Ein weiterer Big Point für den Vertrieb sind die variablen – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – Beitragseinzahlungen sowie die Möglichkeit der jederzeitigen Einmalzahlung. „Selbständige und Freiberufler können per Einmalbeiträge ihr zu versteuerndes Einkommen jährlich optimieren“, erklärt Werner Gremmelmaier, Vertriebsvorstand der uniVersa Lebensversicherung a.G. Eine flexible Ansparung für eine spätere Altersvorsorge bei gleichzeitiger Steuerminderung – Stichwort maximaler Sonderausgabenabzug – wird hierdurch möglich.
Je höher der individuelle Steuersatz Ihres Kunden ist, desto mehr profitiert dieser von den hohen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Und das Ganze Hartz IV- bzw. insolvenzsicher: „Deutlich umfassender, als es das erst kürzlich verabschiedete Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge bieten kann“, erklärt Jakob Wachter, Aktuar (DAV) und Direktor Produktmanagement Continentale Lebensversicherung a.G.

„Die Rürup-Rente ist die einzige steuerlich absetzbare Rentenversorgung für Selbständige und daher schon aus diesem Umstand praktisch unumgänglich und konkurrenzlos in dieser Zielgruppe“, beschreibt Ellen Sattler-Hovdar, Aktuarin DAV aus der Abteilung Mathematik bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe. Und Malte Wolter, Produktmanager der Condor Lebensversicherungs- AG ergänzt: „Eine Basis-Rente ist nicht ausschließlich für ältere und vermögende selbständige interessant, da die Rentabilität nicht nur bei Spitzensteuersätzen gilt, sondern auch dann greift, wenn die Steuersätze im Erwerbsleben höher als im Rentenbezug sind. Dieses trifft auf viele andere Gruppen zu.“

Eigentliche Nutznießer des Rürup-Modells jedoch sind „betuchte Ältere“, die durch einen Rürup-Vertrag die Möglichkeit haben, ihre Steuerlast deutlich zu senken. So waren für ältere Personenkreise die Beiträge für eine Rürup-Rente im Jahr 2006 zu 62 % (2007 = 64 %, 2008 = 66 % usw.) steuermindernd absetzbar, also maximal 12.000 Euro (24.000 Euro bei Verheirateten). Sollte der Rürup-Sparer beispielsweise im Jahr 2010 in den Ruhestand gehen, muss er zudem nur 60 % der Rürup-Rente versteuern. „Rentennahe Jahrgänge, die fällig werdende Sparguthaben und Lebensversicherungen wieder anlegen wollen, profitieren davon“, erörtert Gremmelmaier. Hierbei kann laut Stiftung Warentest ein Rürup-Sparer, der im Berufsleben einen Steuersatz von 44,31 % einschließlich Solidaritätszuschlag zahlt, bei dieser Konstellation auf eine Rentenrendite von über 7 % kommen. Der Grund für das Renditeplus: Die Einzahlungen sind zu einem größeren Anteil steuerfrei, als der spätere steuerpflichtige Anteil der Auszahlung! Demnach: Ein echtes Steuersparmodell für ältere Jahrgänge!

Nachteile bleiben: Trotz der positiven Veränderungen bleiben immer noch einige starre Faktoren bestehen. Neben der Doppelbesteuerung bei jüngeren Jahrgängen (von 1960 bis 1987) hat der Vorsorgesparer zudem keine Wahl bei der späteren Auszahlung. Ab Vollendung des 60. Lebensjahres kann er eine lebenslange Rente erhalten. Kein Kapitalwahlrecht, wie es zum Beispiel wenigstens ansatzweise bei der Riester-Rente vorhanden ist. Ferner sind die Rentenansprüche weder vererbbar, übertragbar bzw. veräußerbar noch beleihbar. Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung erlischt der Anspruch auf Rentenzahlung beim Tod des Begünstigten, gegebenenfalls schon nach einer Rentenlaufzeit von nur einem Tag. Hier besteht zwar die Möglichkeit des Abschlusses eines Hinterbliebenenschutzes sowie einer Berufsunfähigkeitsrente – die Beiträge für diese Zusatzleistungen dürfen nicht mehr als 49 % vom Gesamtbeitrag für die Rürup- Rente ausmachen – , jedoch sollten Sie Ihrem Kunden deutlich zeigen, wie sehr die Wahl der Zusatzversorgung an der Rendite zerrt. Auf der anderen Seite ist es für einige Endkunden die einzige Möglichkeit zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Fazit: Sicherlich wird die Rürup-Rente nicht den gleichen Boom wie Riester erleben, da sie bei bedarfsorientierter Beratung nicht für jedermann geeignet ist. Dennoch werden wir einen gewaltigen Aufschwung erleben. Zu Recht: Wurden doch mit der Erweiterung des Marktes und mit den steuerlichen Verbesserungen einige Schritte in die richtige Richtung getan. „Insbesondere bei den Wiederanlagen von fällig werdenden Geldern und bei Einmalbeiträgen von Selbständigen und Freiberuflern wird Rürup deshalb dieses Jahr starke Zuwächse bekommen“, so Gremmelmaier. Und Wachter ergänzt: „Außerdem handelt es sich um ein sehr bestandssicheres Geschäft. Da der Kunde bei Kündigung einen Vertrag lediglich beitragsfrei stellen, jedoch nicht über den Rückkaufswert verfügen kann, ist es eher unwahrscheinlich, dass der Vertrag vorzeitig endet.“

(Marc Oehme)


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