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Zahn um Zahn

Zahnzustazversicherung: Lohnender Extraschutz oder unnötige Police?

„Damit Sie auch morgen noch kraftvoll zubeißen können“, hieß es einst in einem Werbeslogan einer bekannten Zahnpastafirma. Doch trotz guter Zahnpflege: Aufwändige Zahnbehandlung sowie Zahnersatz sind Punkte, die früher oder später jeden Menschen betreffen.

Problem hierbei: Zahnersatz ist teuer und die gesetzlichen Krankenkassen beschränken sich immer mehr auf das Allernötigste bei der Übernahme der Kosten. Kann der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung Abhilfe schaffen?

Grundsätzlich. Wer beim Zahnarzt auf höherwertige Versorgung als im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen Wert legt, der kann entweder seinen Geldbeutel entsprechend strapazieren oder mittels geeigneter Zahnzusatztarife Vorsorge betreiben. Hierbei bietet die Assekuranz eine Vielzahl von Tarifen an, die sich sowohl im Umfang der Leistungen als auch in der Höhe der zu zahlenden Prämien unterscheiden. Entscheidend ist neben dem Leistungsumfang unter anderem jeweils das Einstiegsalter des zu Versichernden, der Beginn des Leistungszeitraums oder auch, ob die Aufnahme beim Versicherer mit oder ohne Gesundheitskontrolle erfolgen soll. Eine Kontrolle ist hierbei eine Art Auskunftsbogen über den aktuellen Zustand der Zähne bzw. über voraussichtlich bevorstehende Zahnbehandlungen. Analog zu anderen Versicherungen (Berufsunfähigkeit, Lebensversicherung) kann dabei eine Fehlauskunft zu fatalen Folgen bis hin zur Nichtleistung des Versicherers führen.

Demnach. Wie zurechtfinden im Dschungel der Tarife? Der häufigste Fehler Ihrer Kunden ist es, dass die einzelnen Leistungsmerkmale der auf dem Markt vorhandenen Zahnzusatzversicherungen nicht verglichen werden. Ein Weg, der jedoch oft keine zufriedenstellende Lösung bietet, ist es, eine Zahnzusatzpolice über die gesetzliche Krankenkasse abzuschließen. De Facto handelt es sich aber um keine eigenen GKV Produkte, es bleiben PKV Produkte! Hierbei haben die gesetzlichen Krankenversicherungen durch ihre Kooperationsverträge mit den privaten Versicherern auf den ersten Blick recht gute Angebote für ihre Kunden ausgehandelt. edoch handelt es sich bei einer Kooperation zweier Kassen oftmals „nur“ um fertige Versicherungspakete. So werden Ihre Kunden des Öfteren durch die „einfache Lösung“ der gesetzlichen Krankenkassen dermaßen „eingelullt“, dass sie gleich ganze Pakete abschließen. Schnell ist dabei eine Police abgeschlossen, die Leistungen beinhaltet, beinhaltet, die das Mitglied nicht ernsthaft benötigt und: Nicht benötigte Leistungen sind auch bei Sonderkonditionen teuer! Schnell wird ein „exklusives Paket“ zum teuren Schnäppchen, wenn darin Leistungen wie Naturheilverfahren enthalten sind, an deren Hilfe jenes Mitglied aber überhaupt nicht glaubt! Oder ein Paket, das eine Sehhilfen- Zusatzversicherung beinhaltet, wäre für einen 60-Jährigen, der keine Sehschwäche hat, auch nicht wirklich sinnvoll. Selbst bei Brillenträgern raten Experten, abzuwägen, wie oft eine neue Brille benötigt wird. Kein Wunder, weshalb viele Verbraucherschützer sich strikt gegen solche Leistungspakete aussprechen. Es macht mehr Sinn sich auf dem „freien Markt“ nach einer reinen Zusatzpolice umzuschauen.

Die Qual der Wahl. Sicherlich spielt der Preis bei vielen Ihrer Kunden eine große Rolle und dies auch nicht zu Unrecht, doch Vorsicht: Die auf den schönen Werbe-Flyern angepriesenen Gesamterstattungen des jeweiligen Tarifs sagen oft noch nicht alles über die einzelnen Leistungspunkte aus. Ihre Kunden sollten sich vor Abschluss einer Zahnpolice unbedingt sicher sein, was sie abschließen wollen bzw. für was sie vorsorgen wollen, anstatt aus zu großer Angst über zukünftige Zahnarztkosten voreilig eine Police abzuschließen, die nicht dem entspricht, was sie sich erhofft haben. Bevor also verglichen wird, gilt es wichtige Faktoren zu berücksichtigen wie unter anderem: Welche Leistungen beinhaltet der Tarif (Inlays, Implantate, privatzahnärztliche Mehrkosten, Kieferorthopädie, aufwändige Zahnbehandlungen), bis zu wie viel Prozent leistet die Police, sind Leistungen nach der Wartezeit tariflich unbegrenzt, leistet der Tarif auch, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht leistet sowie in etwa die Frage, ob Zahnarztrechnungen bis zum festgelegten Höchstbetrag der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstattet werden. Punkte, die es in einer bedarfsorientierten Beratung zum Wohle des Kunden zu klären gilt.

So banal es klingt, aber Experten und auch Zahnmediziner raten generell zu zwei Dingen, die es zu berücksichtigen gilt, sofern eine bedarfsorientierte Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden soll: 1.) Die Wahl des richtigen Zahnarztes, um sich aufklären zu lassen, welche Leistungen speziell notwendig sind sowie 2.) Die Wahl eines unabhängigen Versicherungsmaklers, damit im Fall der Fälle ein unabhängiger Partner zur Seite steht.

Nutzen Sie diesen Pfad als Argument im Kundengespräch. So weiß kaum ein Kunde, welche er speziell wirklich benötigt und kann darüber hinaus nur recht schwierig durch die Vielzahl der Tarife des Marktes durchblicken. Hierbei ist die Gefahr, dass er bei eigener Suche einen völlig unnötigen bzw. nicht bedarfsorientierten Vertrag unterschreibt, recht groß. Nur Sie haben die Möglichkeit, dieses dem Kunden nahe zu bringen. Klären Sie ihn zunächst einmal darüber auf, was er beachten sollte und vergleichen Sie dann bei der Suche nach dem für ihn besten Tarif. Sonst könnte es passieren, dass ihr Kunde am Ende „nicht mehr kraftvoll zubeißen kann“.

(Marc Oehme)


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