Hauptnavigation & Suche:

Unternavigation:


Zurück zur Übersicht

Neue Spielregeln in der Altersvorsorge

Zum Jahreswechsel

Die Bevölkerung ist verunsichert. So sehen nach einer aktuellen Emnid-Umfrage 39 % aller befragten Bundesbürger im Jahre 2008 wirtschaftliche Schwierigkeiten bevorstehen. Zudem müssen sich die Deutschen wieder einmal mit etlichen neuen Regelungen vertraut machen. Allerdings bietet das neue Jahr im Bereich der privaten und betrieblichen Altersvorsorge auch einige Vorteile für den Vorsorgesparer.

Riester-Sparer können sich freuen.2008 gibt es für Riester-Renten-Sparer höhere Geldprämien vom Staat. So erhöht sich die Grundzulage für die Altersvorsorge von 114 auf 154 Euro pro Jahr, die Kinderzulage zudem von 138 auf 185 Euro je kindergeldberechtigtem Sprössling. Kündigt sich in diesem Jahr Nachwuchs an, honoriert der Staat das Kind mit 300 Euro. Zusätzlich gewährt der Staat eine stärkere steuerliche Entlastung für Riester-Sparer: Ab 2008 sind statt der bisherigen 1.575 Euro maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Übersteigt hierbei der Steuervorteil die staatlichen Zulagen, schreibt das Finanzamt die Differenz gut.

Wichtig: Die höhere Förderung erhalten nur jene Vorsorgesparer, die ihre Einzahlungen entsprechend anpassen. So steigt der Mindestbeitrag von 3 % auf 4 % der im Vorjahr erzielten Einkünfte an. Wer demnach unter dem neuen Mindestbeitrag in seine Riester-Rente investiert, erhält somit auch nur entsprechend gekürzte Zulagen. Riester-Experten sind sich sicher, dass diese Botschaft bis dato bei vielen der Riester-Sparer noch nicht angekommen ist.

Auch bei Rürup geht es aufwärts. Wer sich für eine Rürup-Police entschieden hat, kann ab 2008 höhere Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Waren es im Jahr 2007 noch 64 % der Einzahlungen, sind es in diesem Jahr 66 % der eingezahlten Beiträge (maximal 13.200 Euro bzw. 26.400 Euro bei Verheirateten), die das Finanzamt als Sonderausgaben anerkennt. Dieser absetzbare Steueranteil steigt dabei bis zum Jahr 2025 auf volle 100 % an. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden hierbei jedoch mit angerechnet.

Beitragsbemessungsgrenze hat Auswirkungen auf dieBetriebsrente. Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge tut sich was. Nach der „Jubelbotschaft“ im letzten Jahr, wonach Einzahlungen in die Betriebsrente via Entgeltumwandlung auch nach 2008 sozialabgabenfrei bleiben (lesen Sie hierzu FINANZWELT Ausgabe 04/2007), gibt es auch fürs laufende Jahr eine kleine Verbesserung für die Betriebsrentensparer. Aufgrund der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf jährlich 63.600 Euro steigt im Umkehrschluss die steuer- und sozial - abgabenfreie Investitionsmöglichkeit in der betrieblichen Altersvorsorge –schließlich können Betriebsrentensparer auch weiterhin bis zu 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung einzahlen. Der steuer- bzw. sozialabgabenfreie Betrag steigt demnach von 2.530 auf 2.544 Euro pro Jahr.


(MARC OEHME)


Zusatz-Informationen:

Aktuelle Ausgabe

Aktuelle Ausgabe

finanzwelt für unterwegs: Die neue finanzwelt-App bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages auf Ihr Handy.

finanzwelt-App

finanzwelt.tv

Film: Alle Filme ansehen

Abo-Bestellung

Bestellen Sie die nächste Ausgabe der finanzwelt.

Jetzt abonnieren

Newsletter

Abonnieren Sie ab jetzt unseren kostenlosen finanzwelt-Newsletter.

Newsletter abonnieren

Fußzeile: