Freud und Leid liegen dicht beieinander!
Zur Zukunft der betrieblichen Altersversorgung
Laut einer im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Bund und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von TNS Infratest Sozialforschung erstellten Studie kann die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland nach wie vor als „nahezu universelle Alterssicherung“ bezeichnet werden. So haben sich laut der Studie „Altersvorsorge in Deutschland 2005“ (AVID 2005) mehr als 95 % der Westdeutschen und nahezu 100 % der Ostdeutschen bei Vollendung des 65. Lebensjahres einen Anspruch auf gesetzliche Rente erworben.
Soweit so schön. Doch wie zwischenzeitlich überall bekannt, reicht die gesetzliche Rente alleine nicht aus. Schlimmer noch, selbst in Verbindung mit der stark nachgefragten Riester- Rente wird es für viele Menschen in Deutschland nicht genügen, den Lebensstandard im Rentenalter zu halten.Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gewinnt im Drei-Säulen-System der Alterssicherung in Deutschland stetig an Bedeutung. Laut des aktuellen bAV-Barometers 2006/2007 – ein Gemeinschaftsprojekt der Unternehmensberatungen Rauser Towers Perrin und Towers Perrin Tillinghast mit dem Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg unter der Leitung von Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen – trägt die bAV derzeit in Deutschland nur 5 % zu den Alterseinkünften bei und rangiert damit im europäischen Vergleich an vorletzter Stelle. Aufgrund der seit den letzten Jahren ansteigenden Nachfrage nach bAVLösungen ist jedoch davon auszugehen, dass der Anteil „bAV an den Alterseinkünften“ immens steigern wird. Während der Anteil der gesetzlichen Rente rapide fallen wird.
Es gab und gibt verschiedene Gründe, weshalb das Thema bAV aktuell noch nicht „voll in Fahrt kommt“. Zwei Knackpunkte der letzten Zeit waren unter anderem „das vorauszusehende Aus für die Sozialabgabenfreiheit ab 2009“ sowie das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2007 zum Thema Zillmerung.
Wunder geschehen. Im Grunde war es ge setzlich beschlossene Sache. Die Sozial abgabenfreiheit von Beiträgen zur bAV war bis Ende 2008 befristet und sollte ab 2009 nicht weiter gefördert werden. Doch scheint der geballte Protest von Versicherern, Arbeitgebern und Gewerkschaften die Bundesregierung zum Umdenken gestimmt zu haben. So soll die Förderung der Betriebsrenten auch über 2009 hinaus in vollem Umfang fortgesetzt werden.
Bereits im März wandelte sich die Meinung des Arbeits- und Sozialministers Franz Müntefering. Hatte er vor diesem Zeitraum das Ende der Sozialabgabenfreiheit ab 2009 ganz klar festgestellt, deutete er im März dieses Jahres bereits Kompromissbereitschaft an. So erklärte er, dass er sich zum Beispiel eine Kinderkomponente in der Betriebsrenten- Förderung vorstellen könne. Im Mai 2007 dann weitere Anzeichen des Wandels, als „Müntes“ Staatssekretär Franz Thönnes mitteilte: „Wir prüfen, ob die volle Fortsetzung der bisherigen Regelung oder eine gleichgewichtige mit anderer Methode sinnvoll ist."
Aktuell nun die klare Ansage vom Chef Müntefering selbst: „Ich habe die Bedingungen für die Fortführung der bisherigen Förderung gründlich geprüft. Ich meine, wir sollten uns für sie entscheiden.“ Böse Zungen behaupten jedoch, dass dem Bundessozialministerium bei der damaligen Gesetzgebung zur Förderung ein böser Fehler unterlaufen sei. Hierbei geht es um die Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 21. Dezember 2006. Die Befristung der Sozialabgabenfreiheit wurde bis 31. Dezember 2008 durch den § 4 Absatz 2 für Einzahlungen in Pensionsfonds, -kassen und Direktversicherungen geregelt – jedoch wird in gleicher Verordnung durch den Artikel 2 Nr. 2 eben jener § 4 aufgehoben. Ferner heißt es in Artikel 4 Absatz 2 dazu noch: „Artikel 2 tritt am 01. Januar 2009 in Kraft“. Soll heißen: Streng genommen würde die Sozialabgabenfreiheit somit auch nach 2008 laut Verordnung nicht enden!
Wie auch immer: Damit scheint das bAVGeschäft gerettet, war doch die fehlende Sozialabgabenfreiheit ab 2009 – nebst dem Problem Zillmerung – die Hauptsorge der Versicherer. Insofern dürfte sicherlich Jubelstimmung im Lager der Assekuranzen herrschen.
Eine weitere Förderung macht jedoch aus diversen Gründen Sinn: Zum einen bestehen hierdurch gute Aussichten, dass sich der Aufschwung der Altersvorsorgesäule Betriebsrente weiter in der Bevölkerung durchsetzt. Erst durch eine massive steuerliche Förderung und die Freistellung von Sozialabgaben hatte die Altersvorsorge über die Betriebe seit 2002 wieder an Bedeutung gewonnen. Zum anderen wäre eine zweifache „Verbeitragung“ der Sozialabgaben sozialpolitisch untragbar gewesen – schließlich müssen Rentner den vollen Beitrag in der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Ein Urteil sorgt für Furore. Während die Verlängerung der Sozialabgabenfreiheit somit für Jubelstimmung bei Versicherungen und Vermittlern sorgte, trieb den gleichen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München die Zornesröte ins Gesicht. Demnach entschied das LAG, dass Entgeltumwandlungsverträge mit Arbeitnehmern zur Schaffung einer bAV unwirksam sind, wenn der Arbeitgeber (AG) gezillmerte Tarife zulässt – obwohl im konkreten Fall die vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmerin nachweislich über mögliche Folgen aufgeklärt wurde.
Die klagende (Ex-) Mitarbeiterin hatte via Entgeltumwandlung über drei Jahre hinweg insgesamt 6.230 Euro bei einer Unterstützungskasse der Nürnberger Versicherungsgruppe eingezahlt. Lediglich 10 % (639 Euro) sollte sie zurückerhalten, als sie ihre bAV kündigen wollte. Wie es bei einer Zillmerung üblich ist, wurden zunächst Abschlusskosten und die angemessene Provision verrechnet. Laut LAG verstößt die Zillmerung bei der Entgeltumwandlung gegen das gesetzliche Gebot der Wertgleichheit und verletzt das Flexibilitätsprinzip nach § 1a BetrAVG. Klartext: Gezillmerte Tarife sind gemäß § 134 BGB nichtig, der Arbeitgeber muss für den Verlust haften – und in später Folge wäre hiervon auch der Vermittler betroffen. Sofern das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt – selbstredend hat der betroffene AG Berufung gegen das Urteil eingelegt – nicht die Stellungnahme des LAG revidiert, wären die Folgen nicht einschätzbar, denn: Laut Kalkulation von bAV Experten wurden bei 90 bis 98 % aller arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrenten gezillmerte Tarife mit dem AG vereinbart, mit der Folge, dass diese zum Regress – auch gegen den Vermittler – führen könnten. Ebenso sind sich die Experten aber auch sicher, dass das LAG Urteil in seiner Begründung erhebliche Fehler aufweist, weshalb eine beträchtliche Modifizierung des Urteils durch das BAG erwartet werden kann. So erklärt das LAG u. a., dass selbst eine Verteilung der Abschlusskosten auf weniger als zehn Jahre grundsätzlich nicht den Erfordernissen genüge – das voraussichtlich ab 2008 geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht eine Verteilung auf mindestens fünf Jahre vor. „Das Urteil hat zunächst in der Branche für Aufregung gesorgt. Unsere Vermittler und Kunden möchten natürlich so bald wie möglich wissen, wie es weitergeht. Eine ab - schließende Beurteilung ist schwierig. Wir gehen aber fest davon aus, dass zu - mindest die Verteilung der Ab schluss - kosten auf fünf Jahre, wie sie die VVGReform vorsieht, auch für die bAV Rechtsgültigkeit haben wird“, so Hischke von HDI-Gerling Lebensversicherung AG.
Reagiert haben auch andere Versicherer. „Die HanseMerkur hat sich schon heute klar positioniert und die Abschluss kosten in der aktuellen Tarifgeneration auf die ersten fünf Jahre verteilt. Wir haben somit der möglichen Entwicklung schon heute vorgegriffen. Und die positive Entwicklung des Deckungskapitals von Beginn an zeigt, dass die Haftungsrisiken durch die neue Tarifkalkulation sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Makler minimiert werden können“, erörtert Paulo Patricio, Vertriebsdirektor Leben bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe.
Trotz der zu erwartenden Modifizierung des Urteils durch das BAG – die „alte Form der Zillmerung“ wird verdrängt werden und die Honorarberatung sowie die ungezillmerten Verträge werden wohl mehr Einfluss gewinnen. So bietet die Condor Versicherungsgruppe seit dem 1. Januar 2007 über die Condor Lebensversicherungs-AG und die Optima Pensionskasse nicht gezillmerte Tarife in allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung an. Und Dr. Michael Hessling, Vorstand der ALLIANZ Lebensversicherung, beschreibt die Zukunft der bAV: „Wir bieten – neben gezillmerten Tarifen – seit vielen Jahren auch ungezillmerte Tarife an und beobachten einen Trend hin zur Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre. Wir sind der Meinung, dass sich die Problematik der Zillmerung in der bAV mit der sich abzeichnenden gesetzlichen Neuregelung durch die anstehende Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) löst. Der Gesetzgeber wird voraussichtlich eine grundsätzliche Verteilung der Abschluss kosten auf fünf Jahre vornehmen. Die Fünf-Jahres-Verteilung wird unserer Auffassung nach künftig der Standard in der Branche werden. Wir nutzen sie bereits heute vielfach. Außerdem bieten wir dem Arbeitgeber eine Haftungsfreistellungserklärung an, um bestehende Unsicherheit zu überwinden.“
Wie sehen die Versicherungsgesellschaften die Entwicklung des bAV-Geschäfts?
HDI-Gerling zeigte sich überaus zufrieden mit dem laufenden Geschäftsjahr. „Ein sehr großer Vertriebserfolg ist unser im Oktober 2006 gestartetes Produkt "TwoTrust", das als neue Generation der fondsgebundenen Rentenversicherung in der Unterstützungskasse und in der Direktversicherung großen Anklang bei Vermittlern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern findet“, so Siegfried Hischke, Leiter Produktmanagement Firmen, HDI-Gerling Leben Vertriebsservice AG, Köln. Hierbei erzielte der Kölner Versicherer in diesem Jahr allein mit "TwoTrust" bereits mehr als 120 Mio. Euro Lebenswertungssumme.
Zufriedene Gesichter auch bei der Zurich Gruppe Deutschland – konnten sie doch in 2006 die Marktanteile in der betrieblichen Altervorsorge deutlich ausbauen. „Insbesondere die Durchführungswege Direktversicherung und Pensionsfonds waren sehr erfolgreich. Die Direktversicherung erreichte ca. 10 % Marktanteil im Neugeschäft, der Pensionsfonds mehr als 50 %“, so Dr. Michael Renz, Vorstand Leben der Zurich Gruppe Deutschland.
Und auch bei der WWK hat sich das Volumen des Geschäftsfeldes bAV von 2002 auf 2006 weit mehr als verdoppelt. „Das Geschäft verläuft in 2007 erfreulicherweise weiterhin auf hohem Niveau. Die Direktversicherung ist mit großem Abstand der Hauptumsatzträger. Mit dem neu geschaffenen Bereich WWK PensionsManagement erschließen wir zusätzlich neue Geschäftsfelder wie die Übernahme von Pensionsverpflichtungen“, erklärt Walter H. Wolff, Dipl. Betriebswirt (FH), Leiter der Vertriebsbeauftragten betriebliche Altersversorgung, WWK Lebensversicherung a. G.
Etwas verhaltener agiert hierbei die Nürnberger Versicherungsgruppe. „Wir beobachten seit Anfang dieses Jahres eine eher abwartende Haltung bei Vermittlern und Arbeitgebern in Bezug auf die bAV. Dies hat sicher verschiedene Ursachen. Im Vergleich zu den stark rückläufigen Marktzahlen hat sich das bAV-Geschäft der NÜRNBERGER aber gut entwickelt und konnte so weitere Marktanteile gewinnen“, beschreibt Josef Pürzer, Geschäftsführer der NÜRNBERGER Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und Personaldienstleistungen mbH, die Situation.







