Aufatmen ist angesagt!
Zur Zukunft der Betriebsrenten
Also doch: Das Kabinett beschließt, die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) über das Jahr 2008 hinaus beizubehalten. Die Sozialabgabenfreiheit von Beiträgen zur bAV war eigentlich bis Ende 2008 befristet und sollte ab 2009 nicht weiter gefördert werden. Nun können demnach Millionen Arbeitnehmer, aber auch die Versicherer und der Vertrieb aufatmen, denn: Das Geschäftsfeld bAV wird bestimmt hierdurch einen Aufwärtstrend erhalten.
Eine unendliche Geschichte der anderen Art. Es begab sich zu der Zeit, als es dem Staat finanziell nicht besonders rosig ging und somit Einsparmöglichkeiten gesucht wurden. Eine Quelle der Einsparungen sollte die Sozialabgabenfreiheit im Rahmen der bAV sein. Schließlich musste man es ja nicht einmal kürzen, da das „Lockmittel“ für eine Betriebsrente ganz automatisch via Gesetz zum 31. Dezember 2008 auslief. Denn: Die Starthilfe Sozialabgabenfreiheit sorgte für fehlende Einzahlungen in Höhe von ca. 2 Mrd. Euro in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.Die Aussagen der Politprominenz und der Ex-Politiker waren bis Anfang dieses Jahres deutlich, wenn es um das Thema Sozialabgabenfreiheit bei der bAV ging. So konnten die Teilnehmer des 5. bAVForums von AssCompact im Jahre 2006 von Herrn Walter Riester, Mitglied des Deutschen Bundestages, noch deutlich hören, was viele Versicherer nicht wahrhaben wollten. „Für die Fortsetzung der Sozialabgabenfreiheit nach 2008 gibt es nur noch eine minimale Chance“, hieß es da vom Erfinder der gleichnamigen privaten Rente. Und vom Chef Müntefering selber hörte man unmissverständlich noch Anfang des Jahres 2007: „Die Sozial -abgabenfreiheit war eine Starthilfe, und die läuft aus.“
Rolle rückwärts. Seit 2002 wird die Entgeltumwandlung staatlich gefördert und seit diesem Zeitpunkt entwickelte sich die Betriebsrente langsam und kontinuierlich zu einer wichtigen Stütze für die Altersvorsorge. In den Jahren 2002 bis 2004 konnte die bAV, insbesondere die Entgeltumwandlung, ein starkes Wachstum verzeichnen. So wandeln insgesamt rund 3 Mio. Arbeitnehmer Teile ihres Gehalts in eine bAV um. Zählt man die arbeitgeberfinanzierten Modelle hinzu, besitzen ca. 17 Mio. Arbeitnehmer eine Anwartschaft auf Betriebsrente als Ergänzung zur gesetzlichen Rente (Grundversorgung). „Bereits in den Jahren 2005 und 2006 sind die Neuabschlüsse auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen und der wegfallenden Förderung zurückgegangen. Dieser Trend setzte sich auch im ersten Halbjahr 2007 fort (Rückgang der Neuabschlüsse am Markt um 20 bis 30 %). Gründe für diesen Rückgang liegen auch in dem fehlenden Anreiz für Arbeitgeber, die Entgeltumwandlung ihren Beschäftigten aktiv anzubieten. Ohne eine Fortführung der beitragsfreien Entgeltumwandlung hätte sich diese Entwicklung fortgesetzt, u. E. sogar verstärkt“, so Dr. Michael Renz, Vorstand Ressort Leben Zurich Gruppe Deutschland. „Der Verbraucher ist auf der einen Seite dazu aufgefordert, Eigenvorsorge zu betreiben, auf der anderen Seite sollte die Förderung aber beschnitten werden. Dies passte einfach nicht zusammen. Die Befreiung des Beitrags von der Sozialversicherungspflicht führte zu einer wahren Renaissance der bAV. Diese Entwicklung sollte auf keinen Fall gestoppt werden, da waren und sind sich alle Experten einig. Das Bundesministerium für Arbeit konnte sich nach unserer Meinung der massiven Kritik von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden nicht weiter verschließen“,ergänzt Inga Hauke, Referentin für betriebliche Altersversorgung Condor Dienstleistungs-GmbH.Der Rückgang der bAV-Policen schien sich langsam aber sicher auch ins Büro des Arbeits- und Sozialministers Franz Müntefering herumgesprochen zu haben. Ganz abgesehen davon, dass er sich dauerhaft dem Druck von Rentenexperten, Arbeitgebern, Gewerkschaften und der Versicherungswirtschaft stellen musste. So sorgten sicherlich auch die vielen Gespräche mit dem bAV-Experten Hans H. Melchiors (Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG) ein wenig zum Umdenken beim Arbeitsund Sozialminister.
Im März geschah dann die unheimliche Meinungsumwandlung. Erstmals deutete Müntefering eine Kompromissbereitschaft an und erklärte, dass er sich z. B. eine Kinderkomponente in der Betriebsrentenförderung vorstellen könne. Im Mai 2007 dann weitere Anzeichen des Wandels, als „Müntes“ Staatssekretär Franz Thönnes mitteilte: „Wir prüfen, ob die volle Fortsetzung der bisherigen Regelung oder eine gleichgewichtige mit anderer Methode sinnvoll ist." Aktuell nun die klare Ansage vom Chef Müntefering selbst: „Ich habe die Bedingungen für die Fortführung der bisherigen Förderung gründlich geprüft. Ich meine, wir sollten uns für sie entscheiden.“
„Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung“ – mit diesem Gesetze s - entwurf wird die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt. Neben der unbefristeten Fortführung der Sozialabgabenfreiheit sieht das Gesetz zudem vor, das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten vom 30. auf das 25. Lebensjahr abzusenken. „Dadurch wird vielen Beschäftigten – und besonders jungen Frauen – ermöglicht, künftig die Arbeitgeberanteile ihrer bAV zu erhalten. Die Absenkung des Lebensalters entspricht dem derzeitigen Verhandlungsstand im Ministerrat zur sog. EU-Portabilitäts-Richtlinie. Somit sind Arbeitgeber insbesondere für junge qualifizierte Arbeitnehmer interessant und können solche durch eine arbeitgeberfinanzierte bAV gleichermaßen motivieren, wie auch an ihr Unternehmen binden“, beschreibt Dr. Markus Arnold, Fachbereichsleiter betriebliche Altersversorgung Allianz Deutschland AG. Die neben der ohnehin geltenden Steuerbefreiung nun ebenfalls fortgesetzte Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlungschafft eine solide und dauerhafteGrundlage für die Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dadurch ebenso wie Arbeitgeber Planungssicherheit.Anreize und Attraktivität beim Aufbau von Betriebsrentenanwartschaften bleiben voll erhalten. Der mit der Rentenreform 2002 eingeleitete Auf- und Ausbau kapitalgedeckter zusätzlicher Altersvorsorge kann und muss auf breiter Front weitergehen. Siegfried Hischke, Abteilungsleiter Produktmanagement Firmen der HDIGerling Leben Vertriebsservice AG,erläuert: „Die Entfristung der Entgeltumwandlung `beflügelt´ den Vertrieb, und die Motivation zum bAV-Geschäft steigt weiter an. Im Maklersegment können wir einen Stimmungswandel pro bAV verzeichnen. Die bAV wird positiv im Markt wahrgenommen, daher werden wir unsere Vertriebsaktivitäten auch weiterhin stark auf diesen Vorsorgeweg ausrichten. Die Vorteile zur Entgeltumwandlung liegen auf der Hand und sind für Vertriebspartner im Beratungsgespräch gut und einfach zu vermitteln –ein wichtiger Aspekt gerade im Hinblick auf die in Kraft tretende Vermittlerrichtlinie. Unsere Partner profitieren zudem von der neuen Generation von fondsgebundenen Rentenversicherungen für die bAV. Mit der Produktlinie „TwoTrust“ bietet HDI-Gerling zukunftsweisende Lösungen zur Entgeltumwandlung in der Direktversicherung und Unterstützungskasse.“
(MARC OEHME)







