Neue Vertragsklauseln für die Rechtsschutzversicherung

07.02.2013

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat heute neue Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) vorgestellt. Kernelement der unverbindlichen Richtlinie ist die Neuregelung der Kostenminderungsobliegenheit des Versicherungsnehmers.

(fw/ah) Die neu geschaffenen Allgemeinen Bedingungen sind Richtlinien für viele deutsche Rechtsschutzversicherer bei der Ausformulierung der Versicherungsverträge. Das neue Regelwerk sieht beispielsweise eine Neuregelung der Kostenminderungsobliegenheit des Versicherten vor. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer angehalten ist, die Kosten eines Rechtsstreits so gering wie möglich zu halten. Die neuen Klauseln für die Rechtsschutzversicherung sind das Resultat eingehender Gespräche der Branche. Der GDV empfiehlt vorab den Versicherten bei ihrem Rechtsschutzversicherer nachzufragen, mit welcher Kostenerstattung im konkreten Fall zu rechnen ist.

www.gdv.de/rechtsschutzversicherung