Nachweis der Falschberatung

02.05.2024

Rechtsanwalt Jens Reichow. Foto: Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Das Landgericht Halle hatte mit seinem Urteil vom 31.03.2023 (AZ: 5 O 414/21) zu entscheiden, welche Voraussetzungen an den Nachweis der Falschberatung des Versicherers zu stellen sind.

Ablehnung der vollständigen Schadensregulierung

Der Versicherungsnehmer unterhielt bei dem Versicherer eine Gebäudeversicherung für ein leerstehendes und sanierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus. Der Versicherungswert wurde im Versicherungsschein mit 200.000,00 € angegeben.

Nachfolgend kam es zu einem Brand in dem versicherten Gebäude. Dabei wurde der Zeitwert des Gebäudes von einem Gutachter auf 508.000 € geschätzt. Der entstandene Schaden wurde auf insgesamt 151.641 € angesetzt. Der Versicherer berief sich daraufhin auf eine Unterversicherung (siehe dazu auch: Unterversicherung in der Wohngebäudeversicherung (OLG Köln)). Er zahlte dem Versicherungsnehmer daraufhin lediglich einen Betrag von 50.000 €.

Der Versicherungsnehmer behauptete daraufhin an, dass die Unterversicherung von dem Versicherungsvertreter zu verantworten sei. Der Versicherungsnehmer gab an, er habe in dem Beratungsgespräch zwar einen Versicherungswert von „200.000 € Zeitwert“ angegeben, habe aber diesbezüglich dem Versicherungsvertreter erklärt, er wisse nicht, wie eine solche Versicherungssumme zu bestimmen sei. Der Versicherungsvertreter habe weder nach dem Zeitwert gefragt noch diesen erläutert. Auch nach wichtigen Faktoren der Wertbestimmung habe der Versicherungsvertreter nicht gefragt. Hätte der Versicherungsvertreter ihn über die Bedeutung der Versicherungssumme sachgerecht aufgeklärt, so hätte er diese richtig bestimmt.

Der Versicherer behauptete hingegen, dass durch ihn ein Versicherungswert des Gebäudes von 500.000 € bestimmt worden sei. Dem Versicherungsnehmer sei diese Summe aber zu hoch gewesen, er habe ausdrücklich um die Reduzierung der Versicherungssumme gebeten. Zusätzlich habe er erklärt, dass das Gebäude dann im Schadensfall nur teilweise versichert sei. Der Versicherungsnehmer erhob daraufhin Klage vor dem Landgericht Halle.

Unterversicherung durch Falschberatung?

Das Landgericht Halle entschied zugunsten des Versicherungsnehmers und gab der Klage statt. Es erklärte, dem Versicherungsnehmer sei der Nachweis der Falschberatung gelungen.