Ein Reizthema

03.05.2019

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Eine fast hundert Jahre alte Regelung sorgt für hitzige Diskussionen unter den Versicherungsvermittlern: Das Provisionsabgabeverbot. Während es die einen für ein immer noch aktuelles Instrument des Verbraucherschutzes halten, wird es von anderen als Wettbewerbshindernis bezeichnet. Die Fronten sind verhärtet.

Als das Provisionsabgabeverbot ein-geführt wurde, mussten in Deutschland für eine einzige Briefmarke mehr als 1.000 Mark bezahlt werden: Im Sommer 1923, mitten auf dem Höhepunkt der deutschen Hyperinflation, wurde beschlossen, dass bei der Vermittlung von Versicherungen die Kunden keine Sondervergütungen mehr erhalten dürfen. Das Verbot wurde damals damit begründet, dass Versicherungsnehmer ungleich behandelt würden, sollten einzelne Kunden Sondervergütungen auf Kosten der übrigen Versicherungsnehmer erhalten. Obwohl sich der Versicherungsmarkt seitdem deutlich gewandelt hat, sieht Dirk Kober die Regelung nach wie vor als hochaktuell an. „Im Sinne einer hohen kundenorientierten Beratungsqualität halten wir das Provisionsabgabeverbot weiter für richtig. Je nach Bedarf sollten Verbraucher die bestmögliche Vorsorge durch einen Makler erhalten. Das hat sich übrigens in all den Jahren nicht verändert“, so der Leiter Versicherungen bei der BCA AG.

Quo vadis PAV?

Heute hat das Verbot in zweierlei Hinsicht eine Sonderstellung, wie Dieter Lendle erläutert. „Das Provisionsabgabeverbot stellt einen einzigartigen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit dar. Nirgendwo anders in Europa existiert eine entsprechende Regelung und auch bei deutschen Finanzprodukten ist sie ein Sonderfall“, führt der Geschäftsführer der gonetto GmbH aus. Wie lange diese Sonderstellung noch bestehen bleiben wird, ist aber ungewiss. So haben in den letzten Jahren die Entscheidungen mehrerer deutscher Gerichte die Zulässigkeit der Regelung in Frage gestellt. Für eine Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes setzen sich mehrere Pools im Rahmen der vom Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW ins Leben gerufenen Initiative „Pools für Makler“ ein und bekräftigten diese Forderung Anfang 2016 in der „Mannheimer Erklärung“. Zu den Unterzeichnern gehört auch Fonds Finanz. Norbert Porazik begründet seine Befürwortung des Provisionsabgabeverbotes damit, dass nur so eine qualitativ hochwertige, an den Kundenbedürfnissen ausgerichtete Beratung möglich sei. Mit der Unterzeichnung wende man sich auch ausdrücklich gegen Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf der Abgabe von Provisionen oder sonstigen Vergütungen zur Sicherungen von Wettbewerbsvorteilen beruhe. „Bei Kunden werden damit falsche Anreize zum Abschluss von Versicherungsverträgen geschaffen“, erläutert der Geschäftsführende Gesellschafter von Fonds Finanz, der deshalb die jüngste Stärkung des Provisionsabgabeverbots begrüßt. „Der Gesetzgeber sieht das offensichtlich genauso. Jüngst wurde das Provisionsabgabeverbot im Rahmen der Umsetzung der IDD in deutsches Recht sowohl im VAG(§ 48b) als auch in der GewO (§ 34d Abs. 1) verankert.“ Unterstützung erhält Porazik von Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute. „Der BVK hat sich erfolgreich für den Erhalt und die Stärkung des Provisionsabgabeverbotes eingesetzt, weil es Verbraucher davor bewahrt, wegen kurzfristiger Geldzuwendungen einen für sie unangemessenen Versicherungsschutz abzuschließen, und vermeidet, die Vermittler in einen ruinösen Wettbewerb um die größtmögliche Provisionsabgabe zu treiben.“ Auch Dirk Kober sieht im Provisionsabgabeverbot eine Regelung, die für die Makler positiv ist. „Die Option einer Weitergabe von Provisionen könnte dagegen die persönliche Beratungskompetenz des Maklers belasten, da er in einen Wettbewerb treten müsste, bei dem es ggf. nur darum geht, wer die meiste Provision an den Kunden auskehrt.“

Wie die Gegner des Provisionsabgabeverbots argumentieren, erfahren Sie auf Seite 2