Haben Sie auch an die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter gedacht?

28.11.2019

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Durch die IDD müssen im Jahr 15 Stunden Weiterbildungszeit erbracht werden. Das gilt aber nicht nur für Vermittler, sondern auch für große Teile des Backoffices. Werden diese nicht erbracht, hat das rechtliche Konsequenzen.

„Die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung gilt auch für alle, die in einem Vermittlerbüro in der Vertragsverwaltung oder Schadenbearbeitung tätig sind“, beschreibt GOING PUBLIC! Vorstand Dr. Wolfgang Kuckertz die aktuelle Gesetzeslage. Wird diese Weiterbildungszeit nicht erbracht, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und der Arbeitgeber muss mit Konsequenzen rechnen.

Erlaubnisinhaber erfüllen ihre Weiterbildungspflichten oft bereits durch Schulungen bei Weiterbildungsanbietern. Auch Mitarbeiter müssen sich eine passende Weiterbildungsmöglichkeit suchen. „Hier bietet sich die „Versicherungs-WBThek“ von GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG als perfekte Lösung an: eine Online-Weiterbildungslösung aus Online-Lernprogrammen („WebBasedTrainings“), die in einer Bibliothek 24/7 auf der Lernplattform zur Verfügung stehen“, so Dr. Kuckertz über die eLearning-Lösung der GOING PUBLIC!.

In der WBThek können sich alle Nutzer aus über 175 WebBasedTrainings die für sie jeweils wichtigen Inhalte zusammenstellen und erhalten nach erfolgreichem Absolvieren jedes WBTs eine minutengenaue Zeitgutschrift. Hierdurch können diese WBTs zum Beispiel auch hervorragend für eine professionelle Vorbereitung auf den nächsten Kundentermin genutzt werden.

Anfang Januar erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Bescheinigung über ihre erworbenen Weiterbildungszeiten. Auch der Arbeitgeber erhält für seine Bürokräfte die Bescheinigung zum Download, damit er sie als Nachweis für eine Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden speichern kann. (ahu)