So ein Schmarrn

05.11.2021

Foto: © studiostoks - stock.adobe.com

Mit Bad News lässt sich bekanntlich Auflage steigern – dass sie die Menschen verunsichern und mitunter zu fatalen Fehlentscheidungen führen, scheint für die Verfasser zweitrangig zu sein. So verhält es ich etwa beim Thema, ob fehlende Entgeltpunkte in der Rentenversicherung die bAV ad absurdum führen. finanzwelt entlarvt diesen Spuk. Wenngleich es durchaus noch Verbesserungsbedarf bei diesem Modell gibt.

Fast jeder fünfte erwachsene Bundesbürger in Deutschland kann nicht zusätzlich für sein Alter vorsorgen. Gerade einmal 83 % der 18- bis 67-Jährigen legen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung privat oder beruflich Geld für den Ruhestand zurück. Dies hat vor kurzer Zeit erst eine repräsentative Befragung der Deutschen Bank ergeben. 17 % der Deutschen werden also auf unterstützende Maßnahmen seitens des Staates angewiesen sein – wenn sie denn nicht reich geboren sind. Dass die Rentenkassen buchstäblich am Stock gehen, macht die Sache nicht einfacher. Dass die betriebliche Altersversorgung (bAV) gerade Geringverdiener kaum erreicht, auch nicht. Und dass es eine fatale Meinungsmache in Teilen der Presse gegen die bAV als solche gibt, verkompliziert alles noch zusätzlich. So ist des Öfteren zu lesen, die geringeren Sozialversicherungsbeiträge während einer Entgeltumwandlung könnten die bAV im Alter zu einem Minusgeschäft werden lassen.

So ein Unsinn

Nadine Beeckmann, Leiterin bAV bei der Dialog, verweist dieses Argument ins Reich der Fabeln: „Die im aktiven Erwerbsleben eingesparten Sozialversicherungsbeiträge können zwar zu einer geringeren gesetzlichen Altersrente führen, dies ist aber im Vergleich zum Nutzen der bAV in den meisten Fällen marginal. Für den Großteil der Arbeitnehmer bedeutet eine Entgeltumwandlung ein zusätzliches Einkommen im Rentenalter, das durch den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss nochmal an Attraktivität gewinnt.“ Diese wird im kommenden Jahr eingeführt werden. Neben der reinen Renditebetrachtung spielten aber noch weitere Aspekte bei der Entscheidung eine Rolle. So könnten durch die kollektive Absicherung in der bAV die Arbeitskraft oder die Hinterbliebenen im Todesfall zu günstigen Konditionen abgesichert werden. Dies sei im privaten Bereich teilweise nicht möglich. Beeckmann: „Eine fundierte Beratung ist in jedem Fall unerlässlich.“ Auch Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a. G., rückt die Dinge ins rechte Licht: „Bei Fragen der Sozialversicherung muss jeder Fall einzeln betrachtet werden. Es gibt keine pauschal richtige Aussage. Jeder Beschäftigte, der unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung verdient und eine Entgeltumwandlung vereinbart, reduziert sein rentenversicherungspflichtiges Einkommen. Daher bekommt dieser Beschäftigte auch weniger Punkte für die gesetzliche Rentenversicherung. Das wirkt sich dann auf die Höhe der gesetzlichen Rente aus. Sie wird niedriger.“

Weiter auf Seite 2