Außendienstler erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid

24.06.2025

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke. Foto: Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Der Außendienstler erkrankte schwer an Covid-19, was sein Leben grundlegend veränderte. Die Infektion hinterließ langfristige gesundheitliche Spuren – darunter anhaltender Schwindel, Kopfdruck, Konzentrationsstörungen, körperliche Erschöpfung und geistige Überforderung. Trotz intensiver medizinischer Betreuung und einer Rehabilitationsmaßnahme besserte sich sein Zustand nur zeitweise. Bereits leichte Tätigkeiten führten zur Überlastung – eine ärztlich bestätigte Fatigue war die Folge.

Ein Wiedereinstieg ins Berufsleben Anfang 2024 scheiterte, da die Symptome rasch zurückkehrten und sich verstärkten. Die hohe Belastung, verbunden mit jahrelangem Stress im Außendienst, hatte seinen Körper nachhaltig geschwächt. Die ständige Erreichbarkeit, wachsende Umsatzziele und fehlende Erholungsphasen hatten bereits vor der Erkrankung Spuren hinterlassen.

Körperlich und seelisch ausgelaugt, gelang es ihm nur mit Mühe, den Alltag zu bewältigen. Der Gedanke an eine Rückkehr in den Beruf erschien unrealistisch. Daher fasste er den Entschluss, bei seinem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages vertraute er auf die Expertise von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begutachteten zuallererst die von dem Außendienstler zur Verfügung gestellten Unterlagen, um eine exakte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit ein Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid in Frage kam. Von einem solchen hätte ausgegangen werden können, wenn der Außendienstler seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bestimmung richtet sich nach der gewöhnlichen Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Daher entwarfen sie in Absprache mit dem Außendienstler einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen von Post-Covid auf seine Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

  • Aufklärung des außermedizinischen Sachverhalts in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)
  • Sachverständiger ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf Arbeitsbeschreibung angewiesen! (BGH)
  • Berufsunfähigkeit anhand der letzten Tätigkeit des Versicherten? (BGH)
  • Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)
  • Der ausgeübte Beruf des Versicherten bei Berufsunfähigkeit (BGH)
  • Tätigkeitsfeststellung und Vorgabe an Sachverständigen für Berufsunfähigkeit eines Getränkehändlers (BGH)
  • Maßgebende Berufsausübung für die Berufsunfähigkeit (BGH)
  • Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)

Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit des Außendienstlers an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke, Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht.

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