Bankkaufmann erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression & PTBS

09.06.2026

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke. Foto: Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Der Bankkaufmann bemerkte eines Tages starke Schmerzen im Bereich der Hüfte. Innerhalb weniger Wochen kamen weitere Beschwerden an Rücken, Schulter und Knien hinzu. Besonders das linke Knie schwoll massiv an. Trotz einer stationären rheumatologischen Behandlung sowie verschiedener medikamentöser Therapieversuche mit Kortison, Methotrexat und später auch Biologika blieb eine nachhaltige Besserung aus. Stattdessen litt der Bankkaufmann unter erheblichen Nebenwirkungen wie starker Erschöpfung, Übelkeit, Benommenheit und Konzentrationsproblemen.

Parallel dazu entwickelte sich eine zunehmende psychische Belastung. Obwohl der Bankkaufmann zunächst versuchte, seinen beruflichen Verpflichtungen weiterhin nachzukommen, verschlechterte sich sein Gesundheitszustand zunehmend. Nach außen routiniert wirkende Arbeitstage führten im Hintergrund zu starker innerer Erschöpfung, emotionalen Zusammenbrüchen und wachsender Überforderung. Schließlich traten depressive Beschwerden, Angstzustände sowie Suizidgedanken hinzu, sodass eine stationäre psychiatrische Behandlung erforderlich wurde. Dort diagnostizierten die behandelnden Ärzte unter anderem eine schwere Depression sowie eine posttraumatische Belastungsstörung.

Die Erkrankungen wirkten sich zunehmend auf den Berufsalltag des Bankkaufmanns aus. Seine Tätigkeit als Regionalleiter war mit regelmäßigen Dienstreisen, der Betreuung von Geschäftspartnern, der Durchführung und Moderation von Veranstaltungen sowie einem hohen Maß an Eigenorganisation und Kommunikationsfähigkeit verbunden. Aufgrund des Zusammenspiels seiner körperlichen und psychischen Beschwerden war er nicht mehr in der Lage, diese Anforderungen dauerhaft zu erfüllen.

Daher fasste der Bankkaufmann den Entschluss, bei seinem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat er die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen des Bankkaufmanns, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Depression bzw. eine Berufsunfähigkeit wegen PTBS in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn der Bankkaufmann seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

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