Basler: Es kann nicht mehr besser werden

01.07.2019

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Die größte Hoffnung während eines miserablen Fußballspiel: Es kann nur besser werden. Für die Basler BU-Versicherung kann es im Vergleich von Finanztest hingegen gar nicht besser werden: Der Tarif hat nun die Bestnote erhalten. Seit heute gelten zudem für den BU-Tarif der Basler bessere Bedingungen.

Für ihre aktuelle Untersuchung der BU-Versicherung hat Finanztest 59 Tarife untersucht. Die Basler erreichte dabei die Note 1,0 und verbesserte damit ihr bereits sehr gutes Testergebnis aus dem Jahr 2017 nochmals.

"Auswahl. Orientieren Sie sich an den Preisen für unsere Modellkunden. Wählen Sie einen günstigen sehr guten Tarif aus, achten Sie auf den Zahl- und den Tarifbeitrag. Die günstigen sehr guten Angebote mit dem geringsten Abstand zwischen Zahl- und Tarifbeitrag für alle drei Modellkunden haben die Hannoversche, Basler und die Europa", so die Begründung von Finanztest.

Weitere Verbesserungen

Nach dem die Basler BerufsunfähigkeitsVersicherung zum 1. April bereits verbessert wurde, werden die BU-Tarife nun erneut aufgewertet. So wurden für Schüler die Leistungsdefinition und die Beitragsflexibilität verbessert sowie der Zusatzbaustein InflationsSchutz und die Antragsunterlagen optimiert.

Was bedeutet Berufsunfähigkeit bei Schülern? Zu dieser Frage gibt es sehr unterschiedliche Ansichten. Die Basler beschreibt die Leistungsdefinition in den Bedingungen jetzt wie folgt: "Ein Schüler ist berufsunfähig, wenn der Schüler für voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen, zu mindestens 50 % nicht oder nur mit sonderpädagogischer Förderung am Unterricht einer allgemeinbildenden Schule teilnehmen kann …“  Durch diese Änderung wird Schülern, auch aus Sicht vieler Experten, der bestmögliche Schutz gewährt – der gilt bei 50 % Berufsunfähigkeit.

Wenn Schüler in die gymnasiale Oberstufe wechseln, können sie nun eine Prüfung auf Umstufung in eine günstigere Berufsklasse vornehmen lassen, die sogenannte Günstigergprüfung. Eine Schlechterstellung ist nach der Prüfung ausgeschlossen. Es gelten die alten Rechnungsgrundlagen, wie bei Versicherungsbeginn. Zudem wurde der Zusatzbaustein Basler InflationsSchutz an die Wünsche der Kunden und Vertriebspartner angepasst. Somit kann die garantierte Erhöhung der BU-Rente im Leistungsfall jetzt in Höhe von 1, 2, und 3 % vereinbart werden, nachdem bislang lediglich eine 1 %-ige Erhöhung möglich war.

Die Basler legt seit vielen Jahren großen Wert auf Transparenz und Verständlichkeit und wurde diesbezüglich schon mehrfach für ihre Bedingungstexte ausgezeichnet. Zum 1. Juli wurden die Antragsunterlagen für die BerufsunfähigkeitsVersicherung neu gestaltet. Auch das hat sich in der positiven Bewertung von Finanztest niedergeschlagen. So erhielt die Basler die beste Note für die Antragsunterlagen u.a. für die Kriterien Kundenfreundlichkeit und Verständlichkeit. (ahu)