BVK begrüßt Frühstartrente

16.10.2026

Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) / Foto: © Christian Daitche

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die heutige Verabschiedung der Frühstartrente durch den Deutschen Bundestag. Die neue Förderung kann nach Auffassung des Verbandes einen wichtigen Beitrag dazu leisten, junge Menschen frühzeitig an die private Altersvorsorge und den langfristigen Kapitalaufbau heranzuführen.

„Die Frühstartrente ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eine stärkere kapitalgedeckte Altersvorsorge von Kindesalter an gewinnt angesichts der demografischen Entwicklung zunehmend an Bedeutung“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Der BVK sieht zugleich Verbesserungsbedarf bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes. Kritisch bewertet der Verband insbesondere die weitgehende Standardisierung des Produkts sowie den Verzicht auf umfassende Beratungs- und Dokumentationspflichten.

„Langfristige Vorsorgeentscheidungen sollten vor allem von qualifizierter Beratung begleitet werden“, so BVK-Präsident Heinz. „Denn persönliche Beratung leistet einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Bildung und unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher dabei, individuell angepasste Vorsorgelösungen auszuwählen. Persönliche Beratung schafft zudem Anreize für eine kontinuierliche Begleitung der Kunden und stärkt die Finanzbildung sowie die Bereitschaft, über die staatliche Förderung hinaus zusätzlich Vermögen für die Altersvorsorge aufzubauen.“

Positiv bewertet der BVK hingegen, dass sich das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten nur auf den Vertragsteil der staatlichen Zulagen bezieht. Für die Eigenbeiträge gelten die Vorschriften des Alterszertifizierungsgesetzes. Nach Auffassung des Verbandes trägt dies dazu bei, die persönliche Beratung auch bei freiwilligen Zuzahlungen jenseits des Standarddepots wirtschaftlich tragfähig zu halten.

Der BVK spricht sich im Vorfeld einer Bundesratsabstimmung weiterhin dafür aus, die Rahmenbedingungen der Frühstartrente fortzuentwickeln. Hierzu gehören aus Sicht des Verbandes die Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen, die Wahrung der Produktvielfalt sowie vor allem die Einbindung qualifizierter Beratung als Bestandteil einer nachhaltigen Altersvorsorgepolitik. Ebenso mahnt der Verband die Einbeziehung aller Geburtsjahrgänge von Kindern bis zum 18. Lebensjahr an, und nicht nur den von 2020, der als erster Geburtsjahrgang in den Genuss der Frühstartrente kommen soll. (mho)

Andere ThemenBVKFrühstartrente