BVK kritisiert EU-Verordnung

08.02.2021

Michael H. Heinz, Präsident des BVK / Foto: © BVK

In wenigen Wochen müssen sich Versicherungsvermittler deutlich intensiver als bislang mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht damit eine enorme Belastung für die Vermittler – und kritisiert, dass der Begriff „Nachhaltigkeit“ noch zu wenig klar sei.

Aufgrund der EU-Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ müssen ab dem 10. März Versicherungskaufleute, die mindestens drei Mitarbeiter beschäftigen, bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ihre Kunden über die Erfüllung von Nachhaltigkeitsziele informieren. So werden Vermittler und Produktanbieter bei allen Versicherungsanlageprodukten wie bspw. fondsgebundenen Versicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen dazu gezwungen, vorvertraglich auszuweisen, ob und wie die Investitionen Nachhaltigkeitskriterien und Umweltschutzaspekte berücksichtigen. Hierzu gehören bspw. auch Bewertungen von Risiken und ihre Effekte auf die Rendite von Finanzprodukten. Sollten Versicherungsvermittler Nachhaltigkeitskriterien nicht als relevant erachten, müssen sie eine klare und knappe Begründung hierfür liefern und sind hierbei auf die Informationen der Produktanbieter angewiesen. Diese Informationen sind auf den Internetseiten der betroffenen Vermittlerbetriebe zu veröffentlichten, damit sie Kunden bereits vor der Geschäftsanbahnung oder vor Geschäftsabschluss zur Verfügung stehen. Ziel der Verordnung ist es, die Nachhaltigkeits- und Umweltziele der EU auch im Finanz- und Versicherungssektor zu erreichen.

Sehr kritisch steht der BVK der neuen Regelung gegenüber. So sieht der Vermittlerverband damit eine enorme Zusatzbelastung auf die Versicherungsvermittler zukommen: „Wir sind verwundert über diese neuen und umfangreichen Informationspflichten, die nun auf die Vermittler zukommen“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die EU-Bürokratie verkennt die derzeitigen Corona-bedingten Einbußen und Beschränkungen unserer Branche. Zudem muss die Vermittlerbranche erst einmal all die Regulierungen der letzten Jahre stemmen und umsetzen. Und jetzt sollen wir unseren Kunden noch erklären, ob die von uns vermittelten Produkte den EU-Nachhaltigkeitszielen entsprechen.“ Kritisch sieht Heinz zudem, dass die Vermittler noch im Unklaren darüber gelassen würden, welche Kriterien sie konkret berücksichtigen müssen. „Obwohl eine Taxonomie, also eine Klassifikation der EU was konkret unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist, noch aussteht, müssen wir Vermittler schon damit arbeiten“, kritisiert der BVK-Präsident. „Um den Versicherungskaufleuten hierbei zu helfen, haben wir in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund eine Checkliste veröffentlicht. Anhand dieses Leitfadens können Betroffene sehen, ob und inwiefern sie von dieser EU-Transparenzverordnung betroffen sind. Diese Checkliste bieten wir allen Interessierten zum freien Download auf der BVK-Website (www.bvk.de) an.“ (ahu)