BVK sieht Fortschritte bei EU‑Kleinanlegerstrategie
10.06.2026

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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht in den aktuellen Entwicklungen rund um die europäische Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy - RIS) wichtige Fortschritte für die Versicherungs‑ und Vermittlerbranche. Nachdem der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER II) am 5. Juni 2026 den finalen Kompromisstext gebilligt hat, kann das Gesetzgebungsverfahren nun in die formale Abschlussphase gehen.
Die endgültige Verabschiedung wird in einer der kommenden ECOFIN‑Sitzungen erwartet. Parallel dazu steht noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments im Plenum aus, die derzeit für Mitte September vorgesehen ist. Die Veröffentlichung der finalen Gesetzestexte wird gegen Ende des Jahres erwartet.
Besonders hervorzuheben ist, dass ein ursprünglich diskutiertes generelles Provisionsverbot nicht Bestandteil der Einigung ist. Stattdessen bleiben Vergütungen zulässig, sofern sie den Kundeninteressen nicht entgegenstehen und einen konkreten Nutzen bieten. Ergänzend wird ein europaweiter Anreiztest („Inducement Test“) eingeführt, der dies sicherstellen soll.
„Dass ein pauschales Provisionsverbot abgewendet werden konnte, ist ein wichtiges Signal für die Sicherstellung einer flächendeckenden Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher“, erklärt BVK‑Präsident Michael H. Heinz. „Die Einigung zeigt, dass unsere Interessenvertretung Wirkung entfaltet hat.“
Die Europäische Kommission bewertet den Kompromiss ebenfalls positiv und will die noch ausstehenden Detailregelungen praxisnah, verhältnismäßig und bürokratiearm umsetzen.
Aus Sicht des BVK wird insbesondere die konkrete Ausgestaltung des künftigen Maßstabs des „Kundennutzens“ entscheidend sein. Hier sieht der Verband weiteren Klärungsbedarf und hat bereits ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben.
Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten voraussichtlich 24 Monate Zeit zur Umsetzung, die Anwendung der Regeln erfolgt rund 30 Monate nach Inkrafttreten.
Der BVK wird den weiteren Prozess eng begleiten und sich weiterhin für praktikable Regeln sowie den Erhalt einer flächendeckenden, unabhängigen Beratung einsetzen. (mho)

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