Finanzbildungsstrategie: AfW fordert Absicherung

07.10.2026

AfW-Vorstand Frank Rottenbacher Foto: © AfW

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat seine Stellungnahme zum Entwurf der Finanzbildungsstrategie des Bundes (Stand: 7. September 2026) abgegeben. Der Verband begrüßt, dass Deutschland eine nationale Strategie erhält, und fordert Nachbesserungen in vier Punkten: bei der Absicherung existenzieller Risiken, bei der Einbindung qualifizierter Beratung, bei einheitlichen Qualitätskriterien für Kodex, Label und Botschafter sowie bei der Frühstartrente.

Der Entwurf orientiert sich an den Empfehlungen der OECD und setzt Schwerpunkte unter anderem bei Altersvorsorge, digitalen Finanzdienstleistungen und nachhaltigen Finanzentscheidungen. Vorgesehen sind ein national zu verankernder europäischer Verhaltenskodex, das Label „Mit Geld und Verstand" und Finanzbildungsbotschafterinnen und -botschafter.

Die Absicherung existenzieller Risiken greift der Entwurf nur in Handlungsfeld 4 kurz auf. Nach der Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamtes für 2025, auf die er sich selbst stützt, zählen Krankheit, Sucht oder Unfall (18,1 Prozent) neben Arbeitslosigkeit (17,4 Prozent) zu den häufigsten Ursachen privater Überschuldung, deutlich vor unwirtschaftlicher Haushaltsführung (11,7 Prozent). Der AfW schlägt vor, die Absicherung biometrischer Risiken als Querschnittsthema zu verankern.

Qualifizierte Beratung und die Vermittlerschaft kommen als Umsetzungspartner bislang nicht vor. Nach der OECD-Bestandsaufnahme werden nur 6 Prozent der Initiativen auf lokaler Ebene durchgeführt, und nur wenige richten sich an ältere Menschen, Selbstständige oder Kleinstunternehmen. Unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler sind in der Fläche präsent und begleiten genau diese Gruppen. Der AfW regt an, Vermittlerverbände in Formate wie „Finanzbildung unterwegs" einzubeziehen.

Bei Kodex, Label und Botschaftern fordert der AfW einheitliche, überprüfbare Kriterien statt pauschaler Grenzen zwischen Akteursgruppen: anerkannte Qualifikation, Offenlegung wirtschaftlicher Interessen, kein Produktvertrieb im Bildungsformat sowie Registrierung und Aufsicht, soweit die Tätigkeit erlaubnispflichtig ist. Nach Einschätzung des Verbands können Kodex und Label faktisch über den Zugang zur Umsetzung entscheiden. Für die Botschafter nennt der Entwurf dagegen Bekanntheit, Glaubwürdigkeit und Reichweite, aber keine überprüfbaren Qualifikationsanforderungen.

Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW, betont: „Entscheidend ist, wer Finanzbildung qualifiziert, transparent und beaufsichtigt vermittelt – nicht, ob jemand dafür vergütet wird. Unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler sind registriert, haben ihre Sachkunde nachgewiesen und bilden sich verpflichtend weiter. Für Kodex, Label und Botschafter müssen deshalb dieselben überprüfbaren Kriterien gelten wie für alle anderen Akteure. Und wenn die Frühstartrente Eltern zum Fragen bringen soll, muss es jemanden geben, der diese Fragen beantworten kann und dafür auch finanziert wird."

Bei der Frühstartrente sieht der Verband diese Voraussetzung nicht erfüllt. Der Entwurf weist ihr eine Bildungsfunktion zu. Nach dem Regierungsentwurf zum Frühstartrentengesetz wird für die Verträge jedoch keine Beratung geschuldet, und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden. Damit entfällt die übliche Finanzierung persönlicher Beratung genau in der Phase, in der Eltern Fragen zu Anlage, Chancen und Risiken stellen. (mho)

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