Frankreich-Krawalle: DBRS Morningstar erwartet Milliardenschäden
20.10.2026

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Die jüngsten Ausschreitungen in Frankreich dürften ein tiefes Loch in die Kassen der Versicherungswirtschaft reißen. Nach ersten Schätzungen der Ratingagentur Morningstar DBRS könnten sich die versicherten Schäden auf bis zu 1,2 Milliarden Euro summieren. Da neue staatliche Absicherungsmechanismen rechtlich noch nicht greifen, müssen die Erstversicherer die Lasten vorerst über klassische Kanäle schultern.
Die verheerenden Krawalle und Sachbeschädigungen der vergangenen Tage hinterlassen in Frankreich eine Spur der Verwüstung. Betroffen sind vor allem gewerbliche Immobilien, Fuhrparks und die öffentliche Infrastruktur. Laut einer aktuellen Analyse von Marcos Alvarez, Global Head of Insurance bei Morningstar DBRS, beläuft sich das geschätzte Schadenvolumen auf unter 1,0 bis zu 1,2 Milliarden Euro – vorausgesetzt, die Lage beruhigt sich dauerhaft.
Für die betroffenen Erstversicherer ist das Ereignis zwar ein schwerer Schlag, stellt jedoch keine existenzielle Bedrohung dar. Die Ratingagentur stufert den Vorfall als sogenanntes „Ergebnisereignis“ (earnings event) ein. Das bedeutet, dass die Belastungen zwar die Quartalsbilanzen und die Rentabilität verhageln, die Kapitalbasis (capital event) der großen französischen Assekuranzen jedoch stabil bleibt.
Besonders brisant ist die Situation aufgrund einer rechtlichen Hängepartie in Frankreich. Das Land hatte im Rahmen seines Haushaltsgesetzes für 2026 zwar einen neuen, staatlich garantierten Rückversicherungsmechanismus für Krawallschäden auf den Weg gebracht. Dieser soll die Privatwirtschaft bei Großschadensereignissen durch zivile Unruhen entlasten. Das Problem: Der Schutzschirm ist aktuell noch nicht einsatzbereit. Für die finale Umsetzung fehlen noch die formelle Genehmigung der EU-Kommission sowie eine entsprechende nationale Durchführungsverordnung.
Weil der neue Mechanismus blockiert ist, greifen im aktuellen Fall die alten Spielregeln. Die Erstversicherer müssen sich das Geld für die Milliardenzahlungen über traditionelle Rückversicherungsprogramme zurückholen. Zudem bleibt ihnen nur ein bewährter, aber langwieriger bürokratischer Ausweg. Sie müssen versuchen, den französischen Staat auf Basis des bestehenden Rechts direkt für die entstandenen Krawallschäden haftbar zu machen und die Entschädigungen auf dem Rechtsweg einzufordern. Dies dürfte zu erheblichen Verzögerungen bei der endgültigen Regulierung führen. (mho)

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