Noch in diesem Jahr DIN-Norm für Gewerbekunden?

07.01.2021

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Nach der Norm ist vor der Norm: Seit Anfang 2019 gibt es mit der DIN 77230 erstmals eine DIN-Norm für die Finanzanalyse privater Haushalte, nun befindet sich mit der DIN-77235 eine Norm für die Risikoanalyse von Gewerbekunden auf der Zielgeraden und soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.

Ziel der DIN 77235 ist es, durch eine systematische und umfassende Risikoanalyse eine professionelle Finanzberatung von Gewerbetreibenden und KMUs zu fördern. Zu diesem Zweck werden u.a. betriebswirtschaftliche Schwachstellen identifiziert. Auf der Grundlage einer solchen DIN-orientierten Diagnose könnten dann die Adressaten mit Hilfe von Vermittlern ihre betriebswirtschaftlichen und unternehmerischen Risiken minimieren.

Die Norm für die „Risikoanalyse für Freiberufler, Gewerbetreibende, Selbstständige und klein- und mittelständische Unternehmen (KMU)“ befindet sich derzeit auf der Zielgeraden, denn es wird im DIN-Normen-Arbeitsausschuss eine Fassung erarbeitet. An der Erstellung ist auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) beteiligt.

„Der BVK ist als Unternehmerverband an der Solidität des Mittelstandes als dem wirtschaftlichen Herzen Deutschlands sehr interessiert“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Insofern freut es mich, dass mein Präsidiumskollege Andreas Vollmer die Expertise des einzigen Vermittlerverbandes in den DIN-Arbeitsausschuss als akkreditiertes Mitglied eingebracht hat.“

„Mit der DIN-Norm 77235 können wir einen effektiven Beitrag leisten, die Qualität der Beratung gegenüber den KMU deutlich zu erhöhen“, informiert BVK-Vizepräsident Vollmer. „Trotz der erschwerten Bedingungen durch die Corona-Pandemie haben wir es seit 2019 in vielen virtuellen Sitzungen zwischen den beteiligten Verbänden und Bankenvertretern geschafft, zügig voran zu kommen. In den kommenden Wochen wird nun der Norm-Entwurf anhand einiger echter Realfälle getestet und seine Eignung geprüft.“

Im nächsten Schritt erfolgt die Auswertung der Ergebnisse und möglicherweise werden noch letzte Änderungen vorgenommen. Ab April soll dann der Norm-Entwurf veröffentlicht werden. Während der dann laufenden Einspruchsfrist haben alle Marktteilnehmer die Gelegenheit, sich den Entwurf der Norm anzuschauen und zu kommentiert. Voraussichtlich im Juni wird sich dann der Arbeitsausschuss mit etwaigen Einsprüchen befassen. Im September ist dann mit der finalen Veröffentlichung der Norm zu rechnen. (ahu)