AfW aktualisiert VSH-Checkliste

28.09.2026

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Foto: © AfW

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat seine Checkliste zur Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes jetzt in der Version 2.6 veröffentlicht. Seit der ersten Auflage im Jahr 2021 entwickelt der AfW die Checkliste gemeinsam mit seinem langjährigen Fördermitglied, der Hans John Versicherungsmakler GmbH, fort.

Mit dem neuen § 34k GewO entsteht zum 20. November 2026 ein eigenständiger Erlaubnistatbestand für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen. Die Checkliste lenkt den Blick darauf, wie die Bedingungswerke aktuell aussehen und wie sie künftig an den Erlaubnisstatus anknüpfen können. „Wie werden die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer künftig den Versicherungsschutz für Darlehensvermittler und Honorar-Darlehensberater gestalten? Besteht auch weiterhin Versicherungsschutz für die Vermittlung von Unternehmensdarlehensverträgen?“ führt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, aus.

Neu ist zudem ein Prüfpunkt zum Einsatz künstlicher Intelligenz. Die Pflichtverletzung bleibt dabei stets die des Vermittlers, der das Werkzeug einsetzt; einzelne Versicherer knüpfen den Versicherungsschutz inzwischen ausdrücklich an den Hilfsmittelcharakter der KI.

Die Version 2.6 baut auf der im Herbst 2025 veröffentlichten Version 2.5 auf. Diese rückte die Wahl des Versicherers stärker in den Blick: Neu aufgenommen wurden Prüfpunkte zu Zugangsvoraussetzungen etwa von Verbands- und Poolverträgen, zur Frage, ob der Versicherer die Schadenbearbeitung auslagert oder mit eigenen Juristen führt, und zur Umkehr der Beweislast. Ergänzt wurden außerdem Dienstleistungen gegenüber angebundenen Vermittlern, Beispiele für sonstige Direktinvestments von Seltenen Erden über erneuerbare Energien bis zu Diamanten und Edelhölzern sowie Hinweise zum Verzicht des Versicherers auf die Schadenfallkündigung. Als Maßstab zog die Version 2.5 zudem erstmals die Musterbedingungen des GDV für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB VH) heran – etwa beim Abwehrschutz gegen unberechtigte Ansprüche unterhalb des Selbstbehalts und bei der unverschuldet versäumten Nachmeldefrist.

Diese Musterbedingungen zeigen inzwischen Wirkung: Einige Versicherer überarbeiten derzeit ihre Bedingungswerke und nähern sich ihnen an. Umso wichtiger ist es, die Qualität des eigenen Vertrages im Blick zu behalten. Ein neuer Abschnitt der Version 2.6 behandelt Garantieklauseln wie die Innovationsklausel und die Best-Leistungs-Garantie. Hinzu kommt die Zweifelsregelung bei unklarem Verstoßzeitpunkt, die beim Versichererwechsel hilfreich sein kann.

„Hier geht es im Zweifel um die finanzielle Existenz! Da ist eine jährliche Überprüfung des Versicherungsschutzes dringend angeraten. Unsere Checkliste ist das perfekte Werkzeug dafür“, so Norman Wirth. (mho)

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