BU-Leistungspraxisstudie 2026

09.06.2026

Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Foto: © Marc Theis, Hannover

Besonders bemerkenswert ist der Befund zu Verweisungen und Umorganisation: Konkrete und abstrakte Verweisungen sowie Umorganisationen kommen zusammen auf einen Anteil von lediglich 0,87 Prozent – solche Ablehnungsgründe spielen in der Leistungspraxis also eine untergeordnete Rolle. Dieses Ergebnis steht im klaren Widerspruch zu einem verbreiteten Vorurteil, das Verweisung als gängiges Ablehnungsinstrument der Versicherungswirtschaft betrachtet.

Die durchschnittliche Gesamtregulierungsdauer aller Entscheidungen ist 2024 erneut gestiegen – von 189 Tagen im Vorjahr auf nun 201 Tage. Bei Anerkennungen beträgt die Regulierungsdauer durchschnittlich 192 Tage, bei Ablehnungen 208 Tage. Den höchsten Wert weisen Leistungsfälle aufgrund psychischer Erkrankungen auf: Hier dauert eine Anerkennung im Schnitt 286 Tage, eine Ablehnung 278 Tage.

Die langen Regulierungsdauern bei psychischen Erkrankungen sind auf zwei Faktoren zurückzuführen: die diagnostische Komplexität der Erkrankungen sowie die Schwierigkeit, bei psychischen Leiden einen exakten BU-Grad festzulegen. An zweiter Stelle folgen Verletzungen und Unfälle mit 237 Tagen bei Ablehnungen und 216 Tagen bei Anerkennungen.

Psychische Erkrankungen sind 2024 mit einem Anteil von 28,35 Prozent der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit – deutlich vor Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (18,77 %) und Krebserkrankungen (15,18 %). Bei Frauen liegt der Anteil psychischer Erkrankungen mit 29,52 Prozent noch höher als bei Männern (21,87 %). Auch gesamtgesellschaftlich zeigt sich diese Tendenz: Laut Deutsche Rentenversicherung (2024) gehen mittlerweile über 40 Prozent aller neuen Bewilligungen bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente auf psychische Erkrankungen zurück.

Erstmals analysiert die Studie 2026 systematisch Leistungsanträge aufgrund von Post/Long-COVID/VAC. Von über 300 untersuchten Anträgen wurden 86 Prozent anerkannt. Dieses Ergebnis ist besonders bemerkenswert, da Post/Long-COVID/VAC diagnostisch kein einheitliches Krankheitsbild darstellt – die Symptome sind vielfältig und schwer abzugrenzen (Quelle: Robert Koch-Institut). Die hohe Anerkennungsquote ist ein klares Signal dafür, dass die untersuchten Versicherer konstruktiv mit dem neuen Krankheitsbild umgehen.

Ein weiterer neuer Aspekt der Studie betrifft die sogenannte Mitwirkungspflicht. Sie verpflichtet Versicherte im Leistungsfall zur aktiven Mitarbeit – etwa durch die vollständige Einreichung ärztlicher Unterlagen, die Bereitschaft zu Untersuchungen durch vom Versicherer beauftragte Ärzte oder die Beantwortung von Fragen zur beruflichen Situation. Ein weit verbreitetes Vorurteil besagt, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen diese Pflicht besonders häufig verletzen. Die Studiendaten widerlegen das: Mitwirkungspflichtverletzungen kommen bei psychischen Erkrankungen nur in 17 Prozent der Fälle vor.

„Die BU-Leistungspraxisstudie liefert Fakten, wo bislang oft Vorurteile das Bild bestimmt haben. Die hohe Anerkennungsquote bei Post/Long-COVID/VAC trotz diagnostischer Unsicherheit zeigt, dass die Versicherer verantwortungsvoll mit neuen Krankheitsbildern umgehen. Gleichzeitig müssen wir klar benennen: Steigende Regulierungsdauern sind ein strukturelles Problem, das die Branche aktiv angehen muss“, erläutert Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg. (mho)

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