Politisch umstritten, in der Beratung längst gelebte Praxis
24.09.2026

Franziska Geusen, Vorständin des AfW. Foto: © AfW
Eine Mehrheit der Vermittler befürwortet eine gesetzliche Pflicht zur Elementarschadenversicherung – unabhängig von der eigenen Haltung bietet aber die große Mehrheit den Schutz im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung ohnehin standardmäßig an. Das zeigt das 18. AfW-Vermittlerbarometer, das der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 mit 1.001 Teilnehmern durchgeführt hat.
53,2 Prozent der Vermittler befürworten die Einführung einer Pflicht zur Elementarschadenversicherung, 22,6 Prozent lehnen sie ab. Fast jeder Fünfte (19,3 Prozent) hat dazu keine Position, weitere 4,9 Prozent machten keine Angabe (Basis: 735 Antworten).
Bei der Frage, ob sie den Elementarschutz im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung immer mit anbieten, unterscheiden sich Befürworter und Gegner der Pflicht nur wenig – und das auf hohem Niveau. 98,4 Prozent der Befürworter einer Pflichtversicherung bieten den Schutz standardmäßig mit an, unter den Gegnern sind es mit 93,6 Prozent etwas, aber statistisch signifikant weniger (p = 0,01). Über alle Gruppen hinweg bieten 89,0 Prozent der Vermittler den Elementarschutz immer mit an, nur 3,5 Prozent lehnen dies grundsätzlich ab (Basis: 747 Antworten).
„Unabhängig davon, wie man zur Pflicht steht: In der Beratung ist der Elementarschutz für die meisten längst gesetzt. Wer den möglichen Schaden am Objekt seiner Kundin oder seines Kunden kennt, bietet den Schutz an – ganz gleich, ob er eine gesetzliche Pflicht für richtig hält oder nicht. Die Branche ist in der Praxis oft weiter als die politische Debatte“, sagt Franziska Geusen, Vorständin des AfW.
Wie stark der Elementarschutz angeboten wird, hängt auch von der eingeschätzten Nachfrage der Kunden ab. 43,6 Prozent der Vermittlerinnen und Vermittler berichten von hoher oder sehr hoher Nachfrage, 37,5 Prozent von mäßiger, nur 5,0 Prozent sehen praktisch keine Nachfrage (Basis: 746 Antworten). Der Zusammenhang zur eigenen Beratungspraxis ist deutlich: Bei hoher oder sehr hoher Nachfrage bieten praktisch alle Vermittler den Schutz immer mit an (98,5 bzw. 100 Prozent), bei fehlender Nachfrage sinkt der Anteil auf 58,8 Prozent.

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