Politisch umstritten, in der Beratung längst gelebte Praxis
24.09.2026

Franziska Geusen, Vorständin des AfW. Foto: © AfW
Im Freitext der Umfrage wird deutlich, woran die Debatte für viele Vermittlerinnen und Vermittler hängt – nicht am Ob, sondern am Wie: „Für die, die in der ZÜRS-Zone 4 leben, unerschwinglich. Alle ja, aber alle zu einem gleichen Festbeitrag“, schreibt ein Teilnehmer der Umfrage.
„Diese Rückmeldung deckt sich mit dem, was wir aus vielen Gesprächen kennen: Es geht den Vermittlerinnen und Vermittlern nicht um die Frage, ob Elementarschutz sinnvoll ist, sondern darum, dass er für Kundinnen und Kunden in Risikogebieten bezahlbar bleibt. Wir setzen uns für ein Modell ein, das den Schutz verbreitert, jedoch ohne pauschale Festbeiträge oder eine Einheitsdeckung, die an der eigentlichen Risikolage vorbeigeht“, sagt Franziska Geusen, Vorständin des AfW.
Der AfW hatte sich bereits am 10. Juli 2026 nach einem Gespräch mit Carsten Müller (CDU), amtierender Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, gegen eine allgemeine Versicherungspflicht positioniert und stattdessen für ein Opt-out-Modell mit risikobasierten Prämien sowie eine staatliche Rückversicherung für privat nicht absicherbare Großschäden geworben. Offen bleibt dabei eine Frage, die für einzelne Objekte in Hochrisikozonen unmittelbar relevant wird – unabhängig von der systemischen Großschadenperspektive: Wo genau verläuft die Grenze zwischen einer hohen, aber zahlbaren Prämie und einem Objekt, das faktisch nicht mehr versicherbar ist?
„Die Debatte um Großschäden ist jedoch nicht ausreichend. Die eigentliche Frage bei staatlichen Auffanglösungen lautet: Was bedeutet ‘nicht versicherbar’? Ein Einfamilienhaus, das sich für 10.000 Euro Jahresprämie versichern lässt, ist teuer, aber könnte versichert werden.”, sagt Franziska Geusen, Vorständin des AfW.
Bevor über staatliche Auffanglösungen gesprochen wird, braucht es eine klare Grenze – etwa über eine Prämienobergrenze als Anteil des Objektwerts. Alternativ muss klar sein, dass Versicherer keine kalkulierten Abwehrprämie, sondern eine echte Ablehnung aussprechen müssen. Schließlich muss abschließend geklärt werden, wie die Vermittlerin oder der Vermittler diesen Prozess mitbegleiten kann.
Rückmeldungen aus der Umfrage bestätigen diese Linie aus der Praxis: „Immo Eigentümer könnten einfach Eigenverantwortung übernehmen. Nichtversicherbare Objekte aufgrund Lage(!) sollte eine Basisabsicherung angeboten werden. Alle anderen ohne Elementar tragen ggf. ihren Schaden selber und nicht der Steuerzahler“, schreibt ein Teilnehmer der Umfrage – eine Position, die sich mit der Opt-out-Logik des AfW deckt. (mho)

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