Vermögensauskunft statt eidesstattlicher Versicherung

07.02.2013

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„Offenbarungseid und eidesstattliche Versicherung sind Schnee von gestern!“ – Die Reform der Sachaufklärung ist seit Jahreswechsel in Kraft, die Änderung hat auch Auswirkungen auf Inkasso und Beitragseinzugsverfahren.

(fw/db) Der Inkasso-Dienstleister atriga GmbH meldet, dass am 01.01.2013 die "Reform der Sachaufklärung" in Kraft gesetzt wurde, die wichtige Änderungen im Zwangsvollstreckungsrecht mit sich bringt. Neu im Internet ist auch das gemeinsame Vollstreckungsportal der deutschen Justiz im Bund und der Länder.

Ziel des Gesetzgebers ist es, durch die Reform bessere Vollstreckungsergebnisse für den Gläubiger zu erreichen, die Zwangsvollstreckung effizienter zu gestalten und die Justiz zu entlasten. Hierzu werden Gerichtsvollzieher zukünftig mehr Möglichkeiten haben, um Kenntnisse über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu erlangen. So ist es dem Gerichtsvollzieher künftig unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Informationen über den Schuldner durch Anfragen bei Einwohnermeldeamt, Ausländerzentralregister, Rentenversicherungsträger und Kraftfahrtbundesamt zu erlangen.

Die sogenannte "eidesstattliche Versicherung" wird in Zukunft nicht mehr abgenommen. Diese wird ersetzt durch die "Vermögensauskunft", deren Besonderheit es ist, dass sie nach Vorliegen des Titels direkt abgenommen werden kann, ohne dass zuvor ein (fruchtloser) Vollstreckungsversuch eingeleitet werden muss. Außerdem verkürzt sich die Zeit, die bis zu einer erneuten Abnahme der "Vermögensauskunft" vergehen muss nun von drei auf zwei Jahre.

Effizienter soll die Vollstreckung auch dadurch werden, dass es demnächst zentrale Vollstreckungsgerichte in jedem Bundesland geben wird, bei denen zwei neue Verzeichnisse elektronisch geführt werden. Zur Verfügung stehen dann das bereits bekannte, nun neu strukturierte, bundesweit zugängliche Schuldnerverzeichnis, auf das jeder Berechtigte über das zentrale Vollstreckungsportal zugreifen kann.

Weiterhin gibt es das neu eingeführte Vermögensverzeichnis, in dem die Vermögensauskünfte bundesweit hinterlegt werden. Einsicht in dieses Register hat jedoch nur ein eingeschränkter Personenkreis (Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden), nicht aber der Gläubiger unmittelbar. Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann nun zwar nicht das Verzeichnis über Vermögensauskünfte, aber online und bundesweit zumindest Eintragungen im Schuldnerverzeichnis einsehen und so wichtige Informationen erhalten. Parallel stehen auch für eine Übergangszeit weiterhin die Schuldnerverzeichnisse nach bisherigem Recht bei den örtlichen Amtsgerichten zur Verfügung.

Zahlreiche weitere Neuerungen warten auf Gläubiger und Schuldner, aber auch auf die Gerichtsvollzieher und Behörden. Das neue Zwangsvollstreckungsverfahren wird variantenreicher und komplexer. In den nächsten Monaten ist deshalb damit zu rechnen, dass es verschiedene Probleme bei der Anbindung und Umsetzung der neuen Maßnahmen und deren Integration in den Alltag von Gerichtsvollziehern und Behörden - und natürlich auch von Gläubigern - geben wird.

Nebeneffekt der geplanten Effizienzsteigerung und der Verbesserung der Möglichkeiten für den Gläubiger ist allerdings auch der - in den meisten Konstellationen auftretende - nicht unerhebliche Anstieg von Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten. Insbesondere die Gerichtsvollzieherkosten können schnell ansteigen, da jede weitere Maßnahme, wie das Einholen einer Auskunft über den Schuldner, jeweils mit 10 Euro zusätzlich zu den allgemeinen Vollstreckungskosten berechnet wird.

Dienstleister, wie atriga, haben nach eigenen Angaben die Zielsetzung, die überwiegende Anzahl der Verfahren bereits im vorgerichtlichen Bereich erfolgreich zu beenden und vor jeder Vollstreckung mithilfe spezifisch abgestimmter Bonifizierungs- und Scoringsysteme zielgerichtet zu ermitteln, welche Maßnahme für das jeweilige Inkassoverfahren die beste Kosten-Nutzen-Relation mit sich bringt.

Dietmar Braun, Redakteur finanzwelt

atriga GmbH

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