Welche Dokumente sollten digitalisiert werden?
02.06.2026

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Praktische Umsetzung und typische Stolperfallen beim Digitalisierungsprojekt
a) Den richtigen Workflow aufsetzen
Die Entscheidung, welche Unterlagen zuerst in den Scanner wandern, sollte keinesfalls willkürlich fallen, sondern auf einer durchdachten Grundlage beruhen, die berücksichtigt, wie häufig bestimmte Dokumente im Arbeitsalltag benötigt werden und welche gesetzlichen Fristen dabei zu beachten sind. Bewährt hat sich ein dreistufiges Vorgehen. Im ersten Schritt sollte eine vollständige Bestandsaufnahme sämtlicher vorhandener Papierdokumente angefertigt werden. Danach werden die Dokumente nach Dringlichkeit und Zugriffshäufigkeit sortiert und priorisiert. Historische Archive, deren Inhalte nur selten benötigt werden und die keinem unmittelbaren Zugriffsbedarf unterliegen, können ohne Bedenken in einer zweiten Projektphase digitalisiert werden, sobald die dringlicheren Bestände vollständig erfasst sind.
Beim Scanvorgang selbst spielen Auflösung und Dateiformat eine zentrale Rolle. Für Textdokumente empfiehlt sich das PDF/A-Format, ein ISO-zertifizierter Standard zur Langzeitarchivierung. OCR-Texterkennung (Optical Character Recognition) macht die Inhalte durchsuchbar und spart bei späteren Recherchen wertvolle Arbeitszeit.
Die Indexierung spielt dabei eine wichtige Rolle. Jedes digitalisierte Dokument benötigt klare Metadaten wie Dokumententyp, Erstellungsdatum, den zugehörigen Geschäftsvorfall sowie die Aufbewahrungsfrist. Nur so entsteht ein nutzbares Archiv statt eines unübersichtlichen Dateifriedhofs.
b) Häufige Fehler vermeiden
Ein weit verbreiteter Stolperstein, der in der Praxis immer wieder zu rechtlichen Schwierigkeiten führt, liegt darin, dass Originale vorschnell vernichtet werden, ohne vorher sorgfältig geprüft zu haben, ob diese Dokumente möglicherweise noch in ihrer physischen Form benötigt werden könnten. Bestimmte Dokumente - etwa notariell beglaubigte Urkunden, Grundbuchauszüge oder Originalzeugnisse - sollten auch nach dem vollständigen Scannen weiterhin im physischen Original aufbewahrt werden, da Gerichte oder Behörden in bestimmten Verfahren unter Umständen die Vorlage des Papieroriginals verlangen können. Nur eine juristische Prüfung kann klären, welche Dokumente nach dem Scannen tatsächlich vernichtet werden dürfen.
Ein zweiter Fehler ist das Fehlen einer durchdachten Backup-Strategie. Wer digitale Dokumente ausschließlich auf einer einzigen Festplatte oder einem einzelnen Cloud-Speicher ablegt, tauscht lediglich ein Risiko gegen ein anderes. Die redundante Speicherung wichtiger Daten an mindestens zwei räumlich getrennten Standorten, die voneinander unabhängig betrieben werden, gilt in der digitalen Archivierung als unverzichtbarer Mindeststandard. Zudem sollte die gewählte Software regelmäßige, automatische Sicherungen durchführen.
Gerade im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung spielt auch die Kommunikation mit Kunden eine wachsende Rolle. Unternehmen, die erfahren möchten, warum sich der Kundendialog jetzt digitalisieren lässt und welche Vorteile das bringt, entdecken dort praxisnahe Argumente für den digitalen Wandel weit über die reine Dokumentenablage hinaus.
Vom Papierarchiv zum zukunftssicheren Dokumentenmanagement
Die Digitalisierung von Geschäftsunterlagen bildet den Ausgangspunkt für ein dauerhaft strukturiertes Informationsmanagement. Wer die Prioritäten richtig setzt, indem zunächst steuerrelevante Belege und rechtlich bindende Verträge digitalisiert werden, bevor anschließend Personalakten und operative Unterlagen an die Reihe kommen, schafft damit eine solide Grundlage, auf der sich ein dauerhaft strukturiertes und belastbares Dokumentenmanagement aufbauen lässt. Technische Rahmenbedingungen wie Dateiformate, OCR-Erkennung und Backup-Konzepte sollten von Anfang an eingeplant werden. Auf diese Weise entsteht ein Archiv, das Platz spart, den Arbeitsalltag spürbar erleichtert und das Unternehmen gegenüber regulatorischen Änderungen widerstandsfähiger macht.

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