AfW-Vermittlerbarometer: Wenig Interesse an ESG-Präferenzabfrage
19.05.2025

Norman Wirth. Foto: AfW
Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen, die Versicherungsvermittler seit dem 22. August 2022 sowie Finanzanlagenvermittler seit dem 20. April 2023 verpflichtend durchführen müssen, bleibt ein praxisfernes Regulierungselement. Das 17. AfW-Vermittlerbarometer zeigt, dass dieses Instrument in der täglichen Beratung kaum Relevanz entfaltet.
Lediglich 21 Prozent der Kunden äußern überhaupt ein Interesse daran, ihre Nachhaltigkeitspräferenzen zu besprechen (2022 waren es noch 53 Prozent). Ein signifikanter Anteil von 68 Prozent gibt an, das Thema sei ihnen gleichgültig. Immerhin 11 Prozent lehnen die Abfrage kategorisch ab.

„In der öffentlichen Wahrnehmung sind derzeit Themen wie Migration, Inflation und geopolitische Risiken deutlich präsenter als die Nachhaltigkeitsdiskussion“, erklärt Norman Wirth, Vorstandsmitglied des AfW. Auch die Qualität des Produktangebots lasse weiterhin zu wünschen übrig, wie die Studie zeigt: Nur knapp die Hälfte der Vermittler (47,6 Prozent bei Finanzanlagen und 45,5 Prozent bei Versicherungen) stuft die angebotenen Produkte als ausreichend ein.
In der Auswahl nachhaltiger Investmentfonds greifen 49 Prozent der Vermittler auf ESG-Ratings zurück. Jeder Vierte nutzt Gütezeichen und -siegel wie das FNG-Siegel. 16 Prozent informieren sich über einschlägige Portale. Bemerkenswert: 30,3 Prozent können keine konkrete Quelle benennen.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sieht die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung als gescheitert an. Sie führt nicht nur zu erheblichem Beratungsaufwand ohne erkennbaren Kundennutzen, sondern verunsichert sowohl die Kunden als auch die Vermittler.

„Wir begrüßen ausdrücklich die in Brüssel angestoßenen Bemühungen um eine Vereinfachung der Prozesse und setzen uns für klare, verständliche Kategorien ein. Ebenso unterstützen wir den Vorschlag unseres Partnerverbands VOTUM für eine Aussetzung der Abfragepflicht in der derzeitigen Form. Dieser Vorstoß ist im Sinne einer praxisnahen Regulierung und steht für ein notwendiges Umdenken“, betont Norman Wirth.

Bereits häufig und intensiv hat der AfW die Kritik an der bestehenden Ausgestaltung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in Berlin und Brüssel adressiert, unter anderen bei Konsultationen der EU-Kommission und der europäischen Aufsichtsbehörden EIOPA und ESMA. Der AfW wird die politische Debatte dazu weiterhin aktiv und konstruktiv begleiten. (mho)

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