Bafin widerruft Betriebserlaubnis beim Bochumer Versicherungsverein
22.07.2026

Foto: © BaFin
Der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit darf kein Versicherungsgeschäft mehr betreiben. Die Erlaubnis dazu hat die Finanzaufsicht Bafin am 23. Juni 2026 widerrufen.
Der Hintergrund: Aufgrund von Abschreibungen auf immobilienbezogene Kapitalanlagen weist die vorläufige Bilanz des Unternehmens einen Fehlbetrag aus, der nicht durch Eigenkapital gedeckt ist. Der Versicherungsverein kann daher die gesetzliche Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen. Einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung hat er der Bafin nicht vorgelegt.
Durch den Erlaubniswiderruf geht der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in die Abwicklung über. Das Unternehmen darf keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen. Früher abgeschlossene Verträge darf es weder erhöhen noch verlängern. Bestehende Versicherungsverträge werden grundsätzlich ordnungsgemäß fortgeführt. Um den Fehlbetrag auszugleichen, sind jedoch laut Satzung des Unternehmens und mit ausdrücklicher Genehmigung der Bafin Leistungskürzungen möglich.
Der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist ein kleineres Versicherungsunternehmen. Als Sterbekasse hat er ausschließlich Sterbegeldversicherungen zur Übernahme von Bestattungskosten angeboten.
Der Widerruf der Erlaubnis basiert auf § 304 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Der entsprechende Bescheid ist mittlerweile bestandskräftig. (mho)

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