Anmeldung im Kapitalanlegermusterverfahren in Sachen Wirecard ab jetzt möglich

17.03.2023

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Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am 16.03.2023 im Klageregister unter dem Aktenzeichen 101 Kap 1/22 die Bezeichnung des Musterklägers und die Bezeichnung der Musterbeklagten öffentlich bekannt gemacht (§ 10 Abs. 1 Nr. 1-3 KapMuG).

Mit Bekanntmachung des Musterverfahrens durch das Bayerische Oberste Landesgericht im Klageregister beginnt nach § 10 Abs. 2 S. 1 KapMuG eine 6-monatige Frist, innerhalb derer ein Anspruch schriftlich gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht zum Musterverfahren angemeldet werden kann.

Die fristgerechte Anspruchsanmeldung innerhalb der 6- monatigen Frist hemmt die Verjährung potentieller Ansprüche, bis das Musterverfahren abgeschlossen wird.

Für die Anmeldung sieht das KapMuG Anwaltszwang vor.

Die Kanzlei MATTIL vertritt im Musterverfahren den mit Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 13.03.2023 nach § 9 Abs. 2 KapMuG bestimmten Musterkläger und führt nun das Musterverfahren, zusammen mit RA Dr. Vitt.

Die Kanzlei MATTIL vertritt darüber hinaus eine Vielzahl betroffener weiterer Anleger in Sachen Wirecard.

Die Bekanntmachung finden Sie zum Download hier. (ml)