EU-Papier zur Retail Investment Strategy

08.06.2026

Martin Klein, Vorstand, Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. / Foto: © Votum

Der lange angekündigte Abschluss der Trilogverhandlungen zur Retail Investment Strategy (RIS) rückt in greifbare Nähe. Inzwischen liegt der abschließend verhandelte Kompromisstext (unter diesem  Link verfügbar) vor. Im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) ist gerade eben die erforderliche Mehrheit für das Verhandlungsergebnis unter der zypriotischen Ratspräsidentschaft zustande gekommen. Damit ist der Weg frei für die formelle Annahme durch den Rat der Europäischen Union sowie das Europäische Parlament.

Mit der RIS verfolgt die Europäische Union erklärtermaßen das Ziel, mehr Verbraucher an den Kapitalmarkt heranzuführen. Dieses Ziel ist richtig. Der gewählte Weg wirft jedoch erhebliche Fragen auf. Denn die RIS droht, qualifizierte persönliche Beratung nicht nur regulatorisch weiter zu belasten, sondern systematisch abzuwerten während für standardisierte, breit gestreute, nicht-komplexe und kosteneffiziente Produkte faktisch eine Erleichterung geschaffen wird, die vor allem dem ETF-Vertrieb zugutekommt. Der VOTUM Verband sieht darin eine gefährliche Schieflage: Während Vermittler mit immer neuen Dokumentations-, Transparenz- und Nachweispflichten konfrontiert werden, wird gleichzeitig ein Vertriebsmodell begünstigt, das insbesondere im digitalen Direktvertrieb ohne persönliche Ansprechpartner zwar skaliert werden kann, letztlich aber eine kommunikative Einbahnstraße bleibt.

Die RIS atmet an dieser Stelle den Geist einer verkürzten Kapitalmarktlogik: breit gestreut, standardisiert, digital – den Rest regelt der Markt. Das mag in bullishen Märkten charmant klingen. In bearishen Märkten zeigt sich jedoch sehr schnell, ob ein Kunde nur ein Produkt gekauft hat oder tatsächlich beraten wurde.

Problematisch ist, dass der RIS-Kompromiss persönliche Beratung zunehmend durch die Brille einzelner Anlageprodukte betrachtet. Während für den digitalisierten Vertrieb schematischer ETF-Produkte regulatorische Erleichterungen geschaffen werden, wird qualifizierte Beratung weiter mit Prüf-, Dokumentations- und Rechtfertigungspflichten überzogen. Das erweckt den falschen Eindruck, Verbraucherschutz entstehe bereits durch den einfachen Zugang zu möglichst günstigen Kapitalmarktprodukten.

Diese Sichtweise ist unterkomplex. Ein ETF kann für einen unverheirateten Kunden ohne Kinder, mit langem Anlagehorizont, stabiler Einkommenssituation und ausreichender Risikotragfähigkeit ein sinnvoller Baustein in einem Gesamtportfolio sein. Bei Kunden mit Familie, Immobilienfinanzierung, Absicherungsbedarf, begrenzter Risikotragfähigkeit oder absehbarem Renteneintritt stellt sich die Lage völlig anders dar. Dann geht es nicht nur um Rendite, Kostenquote und breite Streuung, sondern um die Frage, welche Risiken der Kunde tragen kann – und welche gerade nicht.

Gute Finanz- und Versicherungsberatung erschöpft sich nicht in der Auswahl eines günstigen Anlageprodukts. In der Lebenswirklichkeit der Kunden geht es ebenso um Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenschutz, Altersvorsorge, Pflege, Liquiditätsplanung, Nachfolgeregelungen und die rechtssichere Strukturierung von Vermögen. Wer Anlagevermittlung regulatorisch auf billige Standardprodukte verengt, verkennt den Kern der Beratungsleistung und wertet diese systematisch ab.

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