EU-Papier zur Retail Investment Strategy
08.06.2026

Martin Klein, Vorstand, Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. / Foto: © Votum
Gerade deshalb ist die durch die RIS angelegte Privilegierung standardisierter Direktvertriebsmodelle gefährlich. Sie suggeriert Einfachheit, wo tatsächlich Komplexität besteht. Der Kunde erhält zwar einen schnellen Produkteinstieg, aber keine belastbare Einordnung seiner persönlichen Situation – und erkennt Marktrisiken, Absicherungslücken und Zielkonflikte womöglich erst dann, wenn sie bereits eingetreten sind.
Die RIS verschärft zugleich den regulatorischen Druck auf provisionsbasierte Beratung. Zwar konnte ein vollständiges Provisionsverbot abgewendet werden. Mit dem neuen Inducement-Test, erweiterten Transparenzpflichten, jährlichen Kostenaufstellungen, Value-for-Money-Prozessen und zusätzlichen Dokumentationsanforderungen entstehen jedoch erhebliche neue Belastungen für Vermittler.
Die RIS führt führt zu neuen unbestimmten Rechtsbegriffen und weitere Beraterpflichten mit erheblichen Haftungsrisiken. So sollen Berater zukünftig verpflichtet sein, das kosteneffizienteste Anlageprodukt auszuwählen. Wie diese Kosteneffizienz gemessen werden wird, bleibt neuen technischen Regulierungsstandards vorbehalten. Welche Haftungsrisiken sich hier für Berater auftun, wenn sich ein einmal empfohlenes Produkt nach 5 bis 10 Jahren nicht als vermeintlich kosteneffizient bestätigt hat, ist heute nur zu ahnen.
Der VOTUM Verband kritisiert nicht Transparenz. Transparenz ist richtig und notwendig. Problematisch ist jedoch eine Regulierung, die persönliche Beratung immer weiter formalisiert, während standardisierte digitale Vertriebsmodelle durch vereinfachte Prüfprozesse attraktiver gemacht werden.
„Hier entsteht eine bemerkenswerte regulatorische Asymmetrie“. Wer Kunden persönlich berät, ihre Lebenssituation analysiert, Risiken einordnet und langfristige Verantwortung übernimmt, wird mit zusätzlicher Bürokratie überzogen. Wer dagegen standardisierte Kapitalmarktprodukte digital vertreibt, findet in der RIS eine regulatorische Abkürzung. Das ist keine Stärkung des Verbraucherschutzes, sondern eine Verwechslung von Einfachheit mit Qualität" - Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes.
Die EU-Kommission hat die Retail Investment Strategy ursprünglich als Beitrag zur Stärkung des Kleinanlegerschutzes und zur besseren Beteiligung privater Anleger am Kapitalmarkt angelegt. Im nun vorliegenden Kompromisstext zeigt sich jedoch ein anderer Akzent: Persönliche Beratung wird weiter rechtfertigungsbedürftig gemacht, während der standardisierte Produktvertrieb ein regulatorisches Subventionsprogramm erfährt.
Das ist umso bedenklicher, als dass Finanzentscheidungen selten isolierte Produktentscheidungen sind. Wer Kapitalmarktbeteiligung ernsthaft fördern will, muss nicht nur den Produktzugang erleichtern, sondern auch die Qualität der Entscheidung sichern. Dazu gehört die Frage, ob ein Anleger überhaupt investieren sollte, in welcher Höhe, mit welchem Zeithorizont, mit welcher Risikotragfähigkeit und unter Berücksichtigung welcher sonstigen Verpflichtungen und Absicherungsbedarfe.
Ein ETF kann ein gutes Instrument sein. Er ist aber kein Beratungskonzept. Er ersetzt keine Analyse der Lebenssituation, keine Ruhestandsplanung, keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, keine Hinterbliebenenvorsorge und keine Nachfolgeregelung.
Aus Sicht des VOTUM Verbands sollte europäische Regulierung nicht den Eindruck erwecken, Verbraucherinteressen seien bereits dann gewahrt, wenn der Zugang zu kostengünstigen Produkten möglichst reibungslos funktioniert. Zugang ist wichtig. Aber Zugang ohne Einordnung kann gerade bei langfristigen Finanzentscheidungen zu Fehlentscheidungen führen.
Wer Menschen an den Kapitalmarkt heranführen will, muss auch dafür sorgen, dass sie dort nicht allein gelassen werden. Kapitalmarktbeteiligung braucht finanzielle Bildung, verständliche Produkte und vor allem qualifizierte Beratung, die individuelle Lebenslagen berücksichtigt.
Wir werden die Vielzahl, der aus der RIS erwachsenden Folgeverordnung und technischen Regulierungsstandards in ihrer Entwicklung intensiv begleiten müssen. Es droht sonst die Gefahr, dass die EU mit dieser Regulatorik ein Umfeld schafft, in dem Beratung nicht mehr auf einer sinnvollen betriebswirtschaftlichen Ebene angeboten werden kann.
Ein Gastbeitrag des Votum Verbandes

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