Grundfähigkeit 2025: Leistungsfälle nehmen langsam zu
11.12.2025

Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Foto: © Marc Theis, Hannover
Die Grundfähigkeitsversicherung etabliert sich zunehmend als Alternative in der Arbeitskraftabsicherung. Das aktualisierte Rating von Franke und Bornberg analysiert die Qualität der Anbieter und wirft einen Blick auf die Leistungspraxis. Ein zentraler Befund: Die Zahl der Leistungsfälle nimmt langsam, aber stetig zu. Dies ist ein Zeichen dafür, dass die Grundfähigkeitsversicherung in der Praxis ankommt und zunehmend in Anspruch genommen wird.
Die Bestnote (FFF+ hervorragend) erzielten die Nürnberger Lebensversicherung AG und die Allianz Lebensversicherung-AG. Mit sehr gut (FFF ) wurde die Gothaer Lebensversicherung AG bewertet.
Die Grundfähigkeitsversicherung schützt den Verlust grundlegender körperlicher und geistiger Fähigkeiten wie Sehen, Gehen, Greifen oder Treppensteigen. Im Gegensatz zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung spielt die konkrete berufliche Tätigkeit keine Rolle. Diese Besonderheit macht das Produkt für bestimmte Zielgruppen attraktiv, führt aber auch zu spezifischen Herausforderungen in der Leistungsprüfung.
Der allmähliche Anstieg der Leistungsfälle offenbart zugleich eine wichtige Erkenntnis: Viele Kunden wissen zum Zeitpunkt der Leistungsmeldung nicht genau, ab wann eine Grundfähigkeitsleistung tatsächlich gezahlt wird. Die Leistungsvoraussetzungen unterscheiden sich deutlich von denen anderer Versicherungen. Hier hat sich der telefonische Erstkontakt durch den Versicherer als wichtiges Instrument bewährt. Im persönlichen Gespräch können die spezifischen Kriterien erläutert und realistische Erwartungen geschaffen werden. Dies trägt wesentlich dazu bei, Missverständnisse frühzeitig auszuräumen.
„Viele Leistungsfallanmeldungen für Grundfähigkeitsleistungen erfolgen bereits, wenn noch kein Leistungsauslöser greift. Das macht deutlich, dass in Beratungsgesprächen besser über den Produktcharakter aufgeklärt werden muss", erklärt Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg.
Eine zentrale Rolle spielt daher die Beratung vor Vertragsabschluss. Vermittler müssen darauf achten, keine unrealistischen Erwartungen zu wecken. Eine Grundfähigkeitsleistung erfordert in der Regel eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung. Entsprechend führt nicht jede gesundheitliche Einschränkung automatisch zu einer Zahlung. Nur durch umfassende Aufklärung lassen sich falsche Erwartungen und spätere Enttäuschungen im Leistungsfall vermeiden. (mho)

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