Pax und die Bayerische verkaufen ihre simpego-Beteiligungen
05.08.2026

Martin Gräfer, Vorstandsmitglied die Bayerische Foto: © die Bayerische
Die im Jahr 2016 gegründete Simpego Versicherungen AG (damals noch Dextra Versicherungen AG) ist eine etablierte Online-Versicherung mit einem Bruttoprämienvolumen von CHF 55.27 Mio. (2025), die Online-Abschlüsse von Hausrat-, Haustier-, Haftpflicht-, Assistance-, Reise-, Gebäude- und Motorfahrzeugversicherungen anbietet. Die Pax Holding und die Versicherungsgruppe die Bayerische waren als Lead-Investoren massgeblich am Aufbau und der Etablierung von simpego beteiligt. Dabei hat die Pax ihre Anteile sukzessive erhöht, um die erfolgreiche Entwicklung des Start-ups weiter voranzutreiben. Zuletzt hielt die Pax eine Mehrheitsbeteiligung von 53.88 Prozent an simpego.
Die für ihr Angebot und ihren Service mehrfach ausgezeichnete simpego zählt heute zu den zehn führenden Motorfahrzeugversicherern der Schweiz. Für die Mehrheitseigentümerin Pax und die Ankeraktionärin die Bayerische ist simpego damit bereit für den nächsten Entwicklungsschritt. Als Teil einer Schweizer Allbranchen-Versicherungsgruppe kann simpego ihre erfolgreiche Positionierung im Schweizer Versicherungsmarkt weiter stärken. „Mit der Übergabe von simpego an die Visana wird ein neues Kapitel für die Weiterentwicklung dieser zukunftsorientierten Online-Versicherung aufgeschlagen. Es war uns wichtig, gemeinsam mit der Pax eine Lösung zu finden, die das Potenzial von simpego optimal ausschöpft. Dass wir diese Entwicklung von Beginn an mitgestalten konnten, ist für uns sehr erfreulich“, so Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen.
Bestehende Versicherungsverträge und Angebote werden unverändert weitergeführt. Zudem sichert die Übernahme Kontinuität und bietet den Mitarbeitenden von simpego neue Perspektiven. Die rund 70 Arbeitsplätze bleiben erhalten, wofür sich die Pax als genossenschaftlich verankerte Mehrheitsaktionärin bewusst eingesetzt hat. Über die weiteren Vertragskonditionen einschliesslich des Verkaufspreises wurde Stillschweigen vereinbart. Die Veräusserung erfolgt vorbehältlich der definitiven Genehmigung durch die FINMA. (mho)

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